Weise Recycling GmbH
Bredenborner Straße 35, 33039 Nieheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lukas Weise seit 11.3.2022 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Weise Recycling GmbHNieheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Weise Recycling GmbH hat ihren Sitz in Nieheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HR B 4512 eingetragen. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss der Firma Weise Recycling GmbH wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG aufgestellt. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen der §§ 252 ff. und 279 ff. HGB. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Abschreibungen erfolgen dabei nach der linearen Methode über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bei einem Nettowert bis EUR 800,00 werden aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Sofern am Bilanzstichtag der beizulegende Wert niedriger war, wurde dieser angesetzt. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Soweit der Marktpreis bzw. der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert angesetzt. Sofern der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden die erkennbaren Risiken durch die Bildung entsprechender Wertberichtigungen (Einzel- und Pauschalwertberichtigung) berücksichtigt. Die sonstigen Vermögensgegenstände setzt die Gesellschaft mit dem Nennwert an. Guthaben an inländischen Zahlungsmitteln werden zu Nominalwerten angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Bei den weiteren Verbindlichkeiten betrug die Restlaufzeit zum Bilanzstichtag bis zu ein Jahr. Sonstige Pflichtangaben Im Jahresdurchschnitt waren 15 Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Weitere, nicht aus der Bilanz ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB), die außerhalb des üblichen Rahmens liegen und zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage führen, bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Nieheim, den 22. Mai 2025 gez. Lukas Weise Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 22. Mai 2025 |
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