Veneo Automotive GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGroßhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehör
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexander Kammertöns seit 13.8.2024 | Prokura |
Sebastian Wagenbach seit 23.9.2021 | Geschäftsführer |
Uwe Hellbach seit 23.9.2021 | Prokura |
Sven Lehecka seit 23.2.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kohlhage E-Tech GmbHNeuenradeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022LageberichtInhaltsverzeichnis I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell 2. Zweigniederlassungsbericht 3. Forschung und Entwicklung II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2. Geschäftsverlauf und VFE-Lage a) Ertragslage b) Finanz- und Vermögenslage c) Finanzielle Leistungsindikatoren d) Gesamtaussage III. Prognosebericht IV. Chancen- und Risikobericht V. Schlussbemerkung I. Grundlagen des Unternehmens1. GeschäftsmodellDie KOHLHAGE E-Tech GmbH ist Entwicklungs- und Systempartner der Automobilindustrie für die E-Mobilität. Mit einer baukastenorientierten, hybriden Rahmentechnologie werden die aktuellen Anforderungen zur Elektrifizierung von Antriebssträngen bei leichten Nutzfahrzeugen erfüllt. Die Rahmentechnologie verbindet die Aufnahme der Antriebskomponenten mit notwendigen Anbau- und Zusatzaggregaten zu einem vollständigen Antriebsmodul. Als Systempartner von einbaufertigen Hohlkammerprofilen werden Lösungen für die neuen und sich zunehmend ändernden Anforderungen im Chassis- und Karosserieaufbau für E-Fahrzeuge angeboten und geliefert. Elektrische Reichweite, geänderte Fahrzeugschwerpunkte und neue Festigkeitsanforderungen bei zunehmenden Leichtbauanforderungen sind die Führungsgrößen für den Einsatz der Streckbiegetechnologie von Hohlkammerprofilen bei KOHLHAGE. Entwicklungs- und Prozessführungsschwerpunkte bei gelieferten Produkten sind hierbei die Anforderungen der dynamischen Festigkeit und die Sicherstellung der geforderten Crashstabilität. Als Systempartner begleiten wir die Kunden von der Entwicklung über die Validierung bis hin zur Serienproduktion. Alle erforderlichen und beteiligten Unternehmensprozesse unterliegen den hohen automobilen Zertifizierungsanforderungen (IATF16949, ISO9001, ISO14001, CQI15) und unterstützen das Geschäftsmodell und dessen kontinuierliche Weiterentwicklung. Der Hauptsitz der Gesellschaft ist Neuenrade, zusätzlich wird in Finnentrop eine Zweigniederlassung für die Entwicklung und Projektierung der Produktgruppe Hohlkammerprofile betrieben. 2. ZweigniederlassungsberichtIn der Zweigniederlassung der KOHLHAGE E-TECH GmbH am Standort Finnentrop wird das Produktprogramm der Hohlkammerprofile entwickelt sowie die zugehörigen Fertigungsverfahren des Streckbiegens und der zerspanenden Bearbeitung aufgebaut. Zusätzlich werden in der Zweigniederlassung erste Kundenprojekte im Bereich Hohlkammerprofile bearbeitet und die zugehörigen Industriekonzepte ausgearbeitet. Insgesamt sind im Berichtsjahr 2022 sieben Mitarbeiter am Standort Finnentrop beschäftigt. 3. Forschung und EntwicklungGegenstand unserer Entwicklungstätigkeit ist die Produktoptimierung und Produktausreifung innerhalb der Vorgaben und Spezifikationen unserer Kunden. Ein zusätzlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist die Prozess- und Verfahrensentwicklung, insbesondere die industrielle Serienfertigung für Rohr- und Streckbiegeprozesse sowie Schweißtechnologien für verschiedene Metalle. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenWährend im Jahr 2021 die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen maßgeblich durch die anhaltende coronabedingte Knappheit am Rohstoffmarkt sowie die eingeschränkte Verfügbarkeit von elektronischen Bauteilen und Komponenten geprägt war, so sind die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der europäischen Automobilindustrie im Jahr 2022 maßgeblich durch die Auswirkungen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland geprägt. Hervorzuheben sind hier die Liefereinschränkungen bei in der Ukraine produzierten Komponenten, die Angebotsverknappung für Energie, Rohstoffe und Vormaterialien durch die Wirtschaftssanktionen gegenüber Russland sowie der starke Anstieg der Inflation und des Zinsniveaus. Die nachteiligen Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen der deutschen Automobilbranche, auf Grund der wirtschaftlichen Verunsicherung und der mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau einhergehenden Investitionszurückhaltung, wurden nur durch die aus den Produktionsengpässen des Vorjahres resultierenden Auftragsrückstände der OEMs leicht abgefedert. Neben den beschriebenen Störungen der Lieferketten findet innerhalb der deutschen Automobilindustrie weiterhin der Wandel vom Verbrenner zur E-Mobilität statt. Im Branchenbereich der automobilen E-Mobilität haben sich die deutschen PKW-Zulassungen in 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 weiter positiv entwickelt und sind innerhalb des Jahres 2022 von 618.640 zugelassenen Elektrofahrzeugen (BEV) um ca. 64 % auf 1.013.009 Fahrzeuge angestiegen. Im Vergleich dazu nahm im Berichtszeitraum 2022 der Bestand an PKW mit Benzin- oder Dieselmotoren um ca. 1,8 % von ca. 45,8 Mio PKW auf ca. 45 Mio PKW ab.1 Die mit dem Wandel einhergehende Marktausreifung der neuen Fahrzeuge und zugehörigen Mobilitätskonzepte führen zu kontinuierlichen Produktverbesserungen und fordern die gesamte Automobilbranche innovativer und anpassungsfähiger an sich verändernde Rahmenbedingungen zu werden. 2. Geschäftsverlauf und VFE-LageDer Geschäftsverlauf des Jahres 2022 begann mit dem langsamen Auslaufen der Einschränkungen durch die Coronapandemie und dem gleichzeitigen Start des Krieges zwischen der Ukraine und Russland. Das Auslaufen der pandemiebedingten Einschränkungen führte unter anderem zu einem temporär sehr hohen Krankenstand in der Belegschaft innerhalb des ersten Halbjahres 2022. Gleichzeitig musste mit schwerwiegenden Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie die drastischen Preisanstiege bei Strom, Gas und Diesel sowie daraus folgende Materialpreissteigerungen, insbesondere bei Stahlprodukten, umgegangen werden. Die Preisverhandlungen mit Lieferanten und die Weitergabe der kurzfristigen Preisanstiege bei allen Arten von Materialien und Dienstleistungen waren prägend für das restliche Geschäftsjahr. Trotz der branchenweiten Schwierigkeiten konnte die KOHLHAGE E-Tech GmbH im ersten Halbjahr stabile Umsätze im Segment Rahmentechnologie erzielen, da seitens der Kunden die Produktion der E-Fahrzeuge stabil gehalten wurde. Im zweiten Halbjahr 2022 konnte sich die KOHLHAGE E-Tech GmbH trotz des zukunftsorientierten Produktportfolios nicht mehr den allgemeinen Marktbedingungen entziehen und seitens der Kunden musste mit reduzierten Lieferabrufen umgegangen werden. Auf Grund stabiler Beschaffungsprozesse war die KOHLHAGE E-Tech GmbH zwar jederzeit lieferfähig, jedoch konnten die Lieferketten bei den Kunden nicht konsequent aufrechterhalten werden, sodass es regelmäßig zu Werksschließungen und Mengenverlagerungen bei unseren Kunden kam. Über das gesamte Jahr 2022 betrachtet konnte die KOHLHAGE E-Tech GmbH trotz aller Umstände ein gutes Ergebnis erzielen. Im neuen Geschäftsbereich Streckbiegen wurde im Jahr 2022 verstärkt an verschiedenen Kundenanfragen gearbeitet. Ein größerer Auftrag konnte zwar gewonnen werden, jedoch scheiterte das Projekt beim Kunden am Ende des Jahres 2022. Die im Zuge der Projektausarbeitung seitens KOHLHAGE gewonnen Erkenntnisse und Marktinformationen im Geschäftsbereich Streckbiegen konnten jedoch nahtlos für andere Kundenprojekte angewandt werden. Der Aufbau von Verfahrens- und Fertigungsknowhow im Geschäftsbereich Streckbiegen, der mit der Akquisition des Knowhows der ehemaligen Firma Pfeiffer in 2021 begonnen hat, konnte ungehindert fortgeführt werden. Der Vergleich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Berichtsjahres mit der des Vorjahres ist auf Grund des 2021 erfolgten Produktauslaufs und der damit verbundenen Sonderabschreibungen sowie kundenseitigen Abstandzahlung nur eingeschränkt möglich. Im Kontext des Produktauslaufs 2021 musste im Jahr 2022 eine Rückstellung über 200 T€ für einen Rechtstreit mit einem Lieferanten gebildet werden. a) Ertragslage
Die KOHLHAGE E-Tech GmbH konnte trotz des teilweisen Produktauslaufs im Jahr 2021 und den schwierigen Umständen des Berichtsjahres 2022 ein positives und zufriedenstellendes Ergebnis von ca. 8,9 % gemessen an der Betriebsleistung erreichen. Der Aufbau zusätzlicher Personalressourcen für die Projektentwicklung, insbesondere für den Geschäftsbereich Streckbiegen, ist in den Zahlen vollständig enthalten. Im Jahr 2022 konnte eine Bestandsmaschine verkauft werden, was zu einem außerordentlichen Ertrag von 100T€ führte. Im Berichtszeitraum 2022 konnte die KOHLHAGE E-Tech GmbH die allgemeinen Preissteigerungen nach Verhandlungen mit den Kunden regelmäßig weitergeben. Insgesamt konnte die Ertragslage im Vergleich zum mit Sondereffekten stark belasteten Vorjahr zwar nicht gehalten werden, jedoch ist es gelungen diese auf einem ordentlichen Niveau zu stabilisieren. b) Finanz- und Vermögenslage
Die Finanzlage der Gesellschaft wird als gut eingeschätzt. Im Berichtszeitraum konnte ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 1.441 T€ erwirtschaftet werden. Aus diesen operativen Zahlungsmittelzuflüssen können alle Verpflichtungen zum Kapitaldienst sowie notwendige Investitionen getätigt werden. Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung können innerhalb der Zahlungsfristen unter Nutzung von Skonto beglichen werden. Durch Nutzung der Forfaitierung können die durchschnittlichen Außenstände aus Lieferung und Leistung flexibel und gering gehalten werden. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist stabil. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Die Eigenkapitalquote konnte durch Reduzierung der Verbindlichkeiten sowie dem konsequenten Gewinnvortrag weiter gesteigert werden. c) Finanzielle Leistungsindikatoren Bei den finanziellen Leistungsindikatoren liegt unser Fokus auf der Entwicklung des Umsatzes, des Betriebsergebnisses sowie der Eigenkapitalquote. Für unsere interne Unternehmenssteuerung nutzen wir die Kennzahlen Umsatzrendite vor Steuern, Cashflow und den Umsatz pro Mitarbeiter. d) Gesamtaussage Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KOHLHAGE E-Tech GmbH ist insgesamt als gut anzusehen. Trotz des teilweisen Produktauslaufs im Vorjahr und damit verbundenem Verlust von Skaleneffekten, der allgemeinen Wirtschaftslage geschuldeten Kostensteigerungen und Umsatzausfällen sowie dem Aufbau des Geschäftsbereichs der Streckbiegetechnologie konnte bei einem Umsatz von 10.900 T€ ein Ergebnis von 936 T€ erwirtschaftet werden und die Eigenkapitalquote gesteigert werden. Verbindlichkeiten konnten stets innerhalb der Zahlungsfristen beglichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele vereinnahmt werden. III. PrognoseberichtDer Hochlauf der weltweiten Elektromobilität ist 2022 weiter fortgeschritten und wird sich in den Folgejahren 2023 fortsetzen. Der Ausbau der Elektromobilität ist ein Eckpfeiler der weltweiten Energiewende, um die globalen Klimaschutzziele und das 1,5 Grad Ziel zu erreichen. Die von der EU angestrebte Klimaneutralität und die damit verbundenen Co2 Flottengrenzwerte werden den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland und Europa weiter beflügeln. Hierbei werden bei der Konstruktion von insbesondere reinen Batteriefahrzeugen seitens der Fahrzeughersteller verschiedene neuartige Fahrzeugkonstruktionen unter Berücksichtigung der modellbezogenen Stückzahlen und Markterwartung gewählt. Die KOHLHAGE E-Tech GmbH hat sich mit dem Produktprogramm Rahmentechnologie gerade bei kleineren und mittleren Fahrzeugserien gut positioniert, um den Fahrzeugherstellern eine technologische Option für geringere Investitionen in neue Fertigungslinien während der Übergangsphase zwischen Verbrenner- und Elektromobilität bis zum Jahr 2035 zu bieten. Mit der technologischen Erweiterung der Streckbiegetechnologie wird die strategische Ausrichtung auf Strukturbauteile bei kleineren und mittleren Serien von Elektrofahrzeugen erweitert. Durch die Verwendung von Aluminiumprofilen bei der Konstruktion von Elektrofahrzeugen können ebenfalls wertvolle Gewichtsvorteile erreicht werden, um höhere Reichweiten bei batteriebetriebenen Fahrzeugen zu erreichen. Wir sind zuversichtlich auch zukünftig die Chancen des Wachstumsmarktes Elektromobilität nutzen zu können und erwarten eine positive Entwicklung der Umsatz- und Ertragslage. Hierfür werden wir weiter in den Aufbau der Streckbiegetechnologie investieren. Wir erwarten eine Steigerung des Jahresumsatzes um 5 % im Jahr 2023 auf ca.11,5 Mio. € und eine leichte Steigerung des Ergebnisses um 1,5 % auf 950 T€. IV. Chancen- und Risikobericht1. Risken aus operativer Tätigkeit Ein wesentliches Risiko ist das Qualitätsrisiko während der laufenden Produktion. Im Rahmen der industriellen Fertigung von Produkten, die in der Automobilindustrie zum Einsatz kommen, gilt es nach höchsten Qualitätsstandards und Anforderungen zu produzieren. Insbesondere bei mechanisch stark beanspruchten und sicherheitsrelevanten Produkten können Qualitätsmängel zu großen Produktrisiken werden, die, wenn Sie unerkannt bleiben zu späteren KFZ-Rückrufen, hohen Schadenersatzforderungen und im schlimmsten Fall zu einer Gefährdung von Menschenleben führen können. Durch mangelnde Fertigungsqualität können bei erkannten Problemen ebenfalls erhöhte Kosten durch zusätzlich Prüfprozesse entstehen, die Projekte auch unwirtschaftlich werden lassen, wenn nur mit erhöhtem Ausschuss produziert werden kann. Ebenfalls besteht bei Qualitätsmängeln ein Risiko für das vorhandene Vorratsvermögen an unfertigen und fertigen Erzeugnissen sowie für die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferung und Leistung. Ebenfalls besteht bei Auftreten von Qualitätsmängeln ein Risiko für die Reputation der Firma und damit für die Generierung von zukünftigem Neugeschäft. Um diese Risiken möglichst klein zu halten, betreibt die KOHLHAGE E-Tech GmbH ein Qualitätsmanagementsystem, welches nach den höchsten Automobilstandards der IATF zertifiziert ist. Daneben wird eine angemessene Produkthaftpflicht- und KFZ Rückrufversicherung aufrechterhalten. Ein wesentliches Risiko besteht ebenfalls im Bereich der operativen Beschaffung. Im Rahmen der verketteten Fertigungsprozesse der KOHLHAGE E-Tech GmbH werden eine Vielzahl von Rohmaterialien, Komponenten und Dienstleistungen eingekauft. Die zuverlässige Belieferung ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Lieferkette hin zu unseren Kunden. Ein Abreißen der Versorgung mit einzelnen Komponenten kann einen kompletten Produktionsstop bei uns nach sich ziehen, der schlimmstenfalls zu einem Bandstillstand bei unseren Kunden führt. Hierbei können ebenfalls große wirtschaftliche Schäden entstehen und die Reputation der Firma Schaden erleiden. Ein zusätzliches wirtschaftliches Risiko der Beschaffung besteht darin, dass bei rückläufigen Kundenabrufen die Materialversorgung nicht schnell genug gebremst werden kann und bei fallenden Verkäufen zu viel Material abgenommen werden muss. Daneben besteht ebenfalls das Risiko, dass bei kurzfristigen kundenseitigen Bedarfsschwankungen und Planungsunsicherheiten die Materialversorgung übermäßig gebremst wird und auf Grund von langen Lieferzeiten insbesondere bei Rohr und Aluminiumprofilen ein Versorgungsengpass bei wieder ansteigenden Kundenbedarfen entstehen kann. Um diese Risiken der Materialversorgung zu beherrschen, werden kritische Komponenten mit einem angemessenen Pufferbestand auf Lager gehalten, mit Lieferanten flexible Bedarfsdeckungsverträge zur Materialversorgung abgeschlossen und eine sehr enge und regelmäßige Abstimmung mit dem Kunden zur Bedarfsplanung aufrechterhalten. Ein weiteres operatives Risiko besteht durch den regionalen Fachkräftemangel, der im Märkischen Kreis vorhanden ist. Hierbei führen neben den beginnenden Effekten des demographischen Wandels auch die zusätzlich gestiegenen Mobilitätskosten der Arbeitnehmer zu einer zusätzlichen lokalen Arbeitsmarktverknappung. Zusätzlich werden durch die neuen Anforderungen an die Automobilbranche durch die verschiedenen Ausprägungen der Klimapolitik und der Digitalisierung auch neue Qualifikationen innerhalb der Belegschaft notwendig. Durch den fortlaufenden Ausbau der Kooperation mit regionalen Schulen und Universitäten konnten wir unsere Ausbildungsquote wieder steigern und junge angehende Fachkräfte gewinnen, um diesen Entwicklungen mittelfristig entgegen wirken zu können. 2. Marktrisiken Ein wesentliches Risiko der Gesellschaft besteht in der Nachfrage nach Elektrofahrzeugen. Der Aufbau der Elektromobilität erfolgt langsam und die Entwicklung neuer Fahrzeuge seitens der Hersteller ist äußerst dynamisch. Neben dem intensiven Wettbewerb zwischen den großen bekannten Automobilherstellern kommen auch immer wieder neue Fahrzeughersteller auf den Markt. Auf Grund der spezialisierten Fertigungskapazitäten ist die KOHLHAGE E-Tech GmbH nur bedingt in der Lage die Nachfragerisiken unserer Kunden durch Neuaufträge anderer Fahrzeughersteller zu kompensieren. Das zusätzliches Risiko besteht darin, dass der Hochlauf der Elektromobilität schneller erfolgt als gedacht und Hersteller in der Lage sind vermehrt großvolumige Fahrzeugserien erfolgreich auf den Markt zu bringen und dafür vermehrt in spezialisierte neue Fertigungslinien investieren, um damit Skaleneffekte zu erreichen. Der Fokus der KOHLAHGE E-Tech GmbH auf Strukturbauteile für Fahrzeugserien mit eher kleineren und mittleren Stückzahlen kann so zu einem schnelleren Produktauslauf führen. Ein technologisches Risiko besteht in der Weiterentwicklung der aktuellen Batterietechnik. Die technologische Erweiterung um die Herstellung von Strukturbauteilen aus Aluminiumhohlkammerprofilen erlaubt durch den Aspekt der Gewichtseinsparung erhöhte Reichweiten der E-Fahrzeuge. Eine neuartige Batterietechnik mit deutlich höherer Energiedichte und damit potentieller Reichweite kann dazu führen, dass der Aspekt des Leichtbaus wieder an Relevanz verliert und damit die Nachfrage nach vergleichsweise teuren Aluminiumprodukten einbricht. Als weiteres Marktrisiko ist die Verknappung von Industriebaufläche sowie die Steigerung von Baukosten anzusehen. Im Rahmen der Produkterweiterung um Streckbiegeteile müssen zusätzliche Fertigungskapazitäten geschaffen werden, um in der Lage zu sein überhaupt Aufträge anzunehmen. Daneben besteht ein zusätzliches Risiko, das bei spezialisierten Fertigungsaufträgen Lieferverzögerungen bei Investitionsgütern und Maschinen dazu führen, dass neue Produktionslinien verspätet in Betrieb genommen werden und dabei Kundentermine nicht eingehalten werden können. Als Produktionsstandort ist Deutschland ebenfalls einem internationalen Wettbewerbsrisiko durch aktuell deutlich erhöhte Energiekosten ausgesetzt, dies betrifft ebenfalls die KOHLHAGE E-Tech GmbH. 3. Finanzrisiken Ein wesentliches Finanzrisiko besteht in der Bonität unserer Kunden. Durch Nutzung des Instrumentes der Forfaitierung sind wir jederzeit in der Lage offene Forderungen aus Lieferung und Leistung an unseren Forfaitierungspartner zu verkaufen. Dieser verlangt jedoch eine ausreichende Bonität der Kunden und damit Werthaltigkeit der Forderungen. Verschlechtert sich diese Kundenbonität, so besteht das Risiko eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses, da der Forfaitierungspartner die Werthaltigkeit der Forderungen nicht akzeptiert und vom Ankauf Abstand nimmt. Ein weiteres Finanzierungsrisiko besteht durch den Anstieg der Zinsen und der damit verbundenen Verteuerung von zukünftigen Investitionen zum Aufbau der Fertigungskapazitäten für die Streckbiegetechnologie. Hierbei existiert ebenfalls das Finanzrisiko von steigenden Investitionsgüterpreisen, insbesondere im Sondermaschinenbau, da die Nachfrage seitens der Produktionsunternehmen nach neuen Maschinen im Rahmen des technologischen Wandels der Automobilindustrie auf begrenzte Kapazitäten und den Fachkräftemangel bei den Maschinenherstellern trifft. Ebenfalls als Finanzrisiko anzusehen ist das Insolvenzrisiko bei unseren eigenen Lieferenten. Auf Grund der stark verketteten, aufeinander abgestimmten und aufwändig validierten Produktionsprozesse können Lieferanten in der automobilen Fertigung nicht kurzfristig ausgetauscht werden. In solchen Fällen besteht das Risiko, das Lieferanten zur Aufrechterhaltung der Belieferung von ihren Kunden zusätzliche finanzielle Unterstützung in Form von kürzeren Zahlungszielen oder anderen Zusagen verlangen. 4. Politische Risiken Die internationale und europäische Automobilindustrie ist durch eine Vielzahl von politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen betroffen. Diese können sich auf Grund von sich ändernden politischen Gegebenheiten kurzfristig ändern und zu unkalkulierbaren Risiken für die KOHLHAGE E-Tech GmbH führen. Als wesentliches politisches Risiko ist die Fortsetzung der politischen Begleitung des Transformationsprozesse der Automobilindustrie hin zur Elektromobilität anzusehen. Hierbei kann zum einen durch den mangelnden öffentlichen Ausbau der notwendigen Lade- und Strominfrastruktur die gesellschaftliche Akzeptanz von strombetriebenen Fahrzeugen abhandenkommen und damit für die KOHLHAGE E-Tech GmbH zum indirekten Absatzrisiko werden. Dies betrifft alle europäischen und außereuropäischen Märkte. Zum anderen kann durch den abrupten Wegfall von öffentlichen Fördermöglichkeiten, sowohl für die Anschaffung von E-Fahrzeugen als auch für den Aufbau von neuen industriellen Fertigungskapazitäten wie zum Beispiel für die notwendige Batterieproduktion und verbundene Stromerzeugung, der automobile Transformationsprozess und die Marktnachfrage betroffen sein. Als weiteres politisches Risiko für die aufkommende Elektromobilität ist die weiter notwendige Beschaffung von Rohmaterialien wie Kobalt, Lithium, seltenen Erden sowie Halbleitern aus Ländern, die ein hohes geopolitisches Risiko für die europäische Automobilindustrie darstellen, zu nennen. Ohne diese Importe können auch in Europa keine ausreichenden Mengen an Elektrofahrzeugen gebaut werden, wodurch natürlich auch die Marktfähigkeit der Produkte der KOHLHAGE E-Tech GmbH betroffen ist. Diese politischen Beschaffungsrisiken betreffen ebenfalls die Beschaffung von Aluminiumprodukten, da bei einer Vielzahl von Aluminiumwerkstoffen Magnesium als Legierungszusatz verwendet wird. Der Hauptanteil der weltweiten Magnesiumproduktion liegt in der Volksrepublik China und ist dort ebenfalls hohen politischen Risiken ausgesetzt, die sich in einer weltweiten Mangellage widerspiegeln können. Dies stellt ein Versorgungsrisiko für die gesamte Fahrzeugindustrie und ebenfalls für die Produktion von Aluminium-Streckbiegeteilen der KOHLHAGE E-Tech GmbH dar. Neue politische Risiken können ebenfalls durch eine weitere Fragmentierung und Beschränkung des Welthandels aufkommen, sei es entweder durch Zölle und Antidumping Maßnahmen, durch Export- oder Importverbote aus bestimmten Ländern, durch weitere Sanktionsrunden im andauernden Krieg zwischen der Ukraine und Russland, durch eskalierende Spannungen zwischen der Volksrepublik China und Taiwan oder anderen Konflikten und sonstigen Ausnahmezuständen. Neben den politischen Risiken für die Beschaffung von Rohstoffen und Materialien bestehen zusätzliche politische Risiken durch sich ändernde rechtliche Rahmenbedingungen für deutsche Unternehmen, die entweder zu erhöhtem Verwaltungs- oder Investitionsaufwand führen, die Erschließung von bestimmten Märkten unwirtschaftlich werden lassen oder ganz verhindern. 5. Chancen Als Serienlieferant für Strukturbauteile, ob Rohrbauteile oder Streckbiegeteile, hat sich die Kohlhage E-Tech GmbH eine Marktposition als kompetenter Lösungspartner der deutschen und europäischen Automobilindustrie aufgebaut. Im Rahmen des weltweiten Aufbaus der E-Mobilität besteht eine kontinuierliche Nachfrage nach neuen Fahrzeugkonstruktionen, da mit dem politisch forcierten technologischen Wandel auch eine Vielzahl von Design-, Sicherheits- und Konstruktionsfragen regelmäßig neu gedacht werden müssen. Durch die von der Europäischen Union anvisierte Klimaneutralität muss in den kommenden Jahrzehnten ein großer Teil der Fahrzeugflotte vom vorherrschenden Verbrennermotor auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb umgestellt werden. Hierbei agiert die KOHLHAGE E-Tech GmbH als flexibler und kompetenter Partner für neue industrielle Serienfertigungen mit einem tiefen Verfahrens- und Produktionsknowhow im Bereich der kleinen und mittleren Fahrzeugserien in einem sehr dynamischen Markt und kann den technologischen Wandel der Automobilindustrie bei viel beanspruchten Nutzfahrzeugen, hochpreisigen Sportwagen oder modernen elektrischen Motorradkonstruktionen und vielem mehr begleiten und dabei weitere Serienaufträge gewinnen. Der globale Wettbewerb um die zukünftigen Marktanteile der international agierenden Automobilhersteller ist in vollem Gange und es wird auf breiter Flur massiv in Forschung und Entwicklung sowie die Modernisierung und Umgestaltung vorhandener Fahrzeugwerke investiert. In einem solchen Marktumfeld kann die KOHLHAGE E-Tech GmbH mit intelligenten Produkt- und Fertigungskonzepten, höchsten automobilen Qualitätsstandards und gutem Kundenservice der europäischen Automobilindustrie als Entwicklungspartner dienen, mit dem die neuartigen Fahrzeugkonzepte der Entwicklungsabteilungen kompetent umgesetzt werden können. Die ständige Weiterentwicklung des Verfahrensknowhows, ein kompetentes Beschaffungswesen für Rohmaterialien und Komponenten, ein moderner und immer weiterentwickelter Maschinenpark, die stetige Weiterentwicklung der internen Managementsysteme sowie die Aufrechterhaltung zugehöriger externer Zertifizierungen und die stetige Weiterbildung unserer Fachkräfte machen die KOHLHAGE E-Tech GmbH zum anerkannten Lieferanten der deutschen und europäischen Automobilindustrie. Auf dieser Basis können regelmäßig neue Projekte generiert und erfolgreich realisiert werden. V. SchlussbemerkungKohlhage E-Tech GmbH ist trotz der diversen Krisen und Risiken ein stabil aufgestelltes Unternehmen und auf die Herausforderungen der Zukunft gut vorbereitet. Nachdem wir die Gesamtrisikolage überprüft haben, sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses 2022 keine dem Fortbestand des Unternehmens gefährdende Risiken bestanden.
Neuenrade, den 08.06.2023 Kohlhage E-Tech GmbH Geschäftsführung 1 Bestandsbarometer - Kraftstoffarten
https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/
BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Kohlhage E-Tech GmbH hat ihren Sitz in Neuenrade. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 9021 eingetragen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft zum Bilanzstichtag eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahrsabschlusses Der Jahresabschluss der Kohlhage E-Tech GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wurden beachtet. Größenabhängige Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die dem Jahresabschluss 2022 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich unverändert zum Vorjahr angewendet. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände in der Regel linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG wurden sofort abgeschrieben. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren sind zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tagespreisen bewertet. Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, die neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und Verwaltungsgemeinkosten enthalten. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt und allen erkennbaren Risiken ist durch angemessene Abwertung Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nennwerten angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen die zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. IV. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Es bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von € 2.662.642,10 (Vj.: T€ 3.145). Diese sind gleichzeitig Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Eigenkapital Das Eigenkapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Verbindlichkeiten Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von € 0,00 (Vj.: T€ 2) gegenüber Gesellschaftern. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von T€ 31 (Vorjahr: T€ 27) sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von T€ 5 (Vorjahr: T€ 4). Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse enthalten im Vorjahr außergewöhnliche Erträge in Höhe von T€ 7.000 aus einer Einmalzahlung anlässlich der Beendigung eines Rahmenvertrages und sind daher nur bedingt mit dem Umsatz des Berichtsjahres vergleichbar. Abschreibungen auf Sachanlagen Die Abschreibungen auf Sachanlagen enthalten im Vorjahr außerplanmäßige Abschreibungen wegen voraussichtlich dauernder Wertminderung in Höhe von T€ 4.117, wodurch die Vergleichbarkeit mit den Abschreibungen des Berichtsjahres eingeschränkt ist. V. Sonstige Pflichtangaben Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Die Gesellschaft hat einen Factoringvertrag über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschlossen, um die Liquidität aus den Umsatzgeschäften schneller realisieren zu können. Zum 31.12.2022 waren Forderungen in Höhe von T€ 569 verkauft. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat aus langfristig abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Geschäftsbesorgungs- und Leasingverträgen sonstige finanzielle Verpflichtungen von z.Zt. T€ 3.678 (davon gegenüber Gesellschaftern T€ 3.656). Eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben dabei Verpflichtungen in Höhe von T€ 743 (davon gegenüber Gesellschaftern T€ 731). Die Gesellschaft haftet für Verbindlichkeiten der Gesellschafterin gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 4.201. Die Gesellschafterin wird den bislang geplanten Kapitaldienst pünktlich und vollständig erbringen können. Insofern ist eine Inanspruchnahme unwahrscheinlich. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 55.
Namen der Geschäftsführer Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung der Kohlhage E-Tech GmbH, Neuenrade, durch: Sven Lehecka, Menden Geschäftsführer Technik, Entwicklung und New Business Sebastian Wagenbach, Iserlohn Geschäftsführer Produktion und Qualitätsmanagement Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Einbeziehung in Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Black Forest Equity GmbH, Iserlohn, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger offengelegt.
Neuenrade, 08.06.2023 Die Geschäftsführung In der Gesellschafterversammlung vom 11.08.2023 wurde folgender Beschluss gefasst: "Das Ergebnis wird auf neue Rechnung vorgetragen." Anlagespiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 11.08.2023 festgestellt. BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Jahresabschluss handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Kohlhage E-Tech GmbH, Neuenrade Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Kohlhage E-Tech GmbH, Neuenrade, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Kohlhage E-Tech GmbH, Neuenrade, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31 . Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Absatz 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Balve, den 30. Juni 2023 gez. Dipl.-Kfm. Klaus Hundrieser, Wirtschaftsprüfer |
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