Stadtwerke Brilon Energie GmbH

Keffelker Straße 27, 59929 Brilon, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 9302
Eingetragen
20.9.2010
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und TelekommunikationBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Errichtung, Erwerb und Betrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten von Unternehmungen auf den Geschäftsfeldern Bau und Betrieb von Energienetzen, Erzeugung und Vertrieb von Energie sowie Kommunale Dienstleistungen; Errichtung, Erwerb und Betrieb von sonstigen Unternehmungen, die mittelbar oder unmittelbar den Zwecken der vorgenannten Aufgaben dienen sowie die Beteiligung an solchen Unternehmungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Benz
seit 12.5.2026
Geschäftsführer
Christoph Höing
seit 9.10.2024
Prokura
Christian Finger
seit 14.11.2014
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stadt Brilon
74.90%
Zweckverband Energie Waldeck-Frankenberg Körperschaft öffentlichen Rechts
25.10%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Zweckverband Energie Waldeck-Frankenberg Körperschaft öffentlichen Rechts
Germany
1.004.000 €
25.10%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Stadtwerke Brilon Energie GmbH

Brilon

Jahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands war im Jahr 2023 von einer Vielzahl von Herausforderungen geprägt. Geopolitische Spannungen wie insbesondere der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der Krieg in Israel (Nahost Konflikt) sowie die angespannte Beziehung zwischen China und den USA erzeugten Unsicherheiten im Welthandel. Handelsbeschränkungen und Sanktionen beeinflussten die Verfügbarkeit von Rohstoffen. Die deutsche Wirtschaft trat im Jahr 2023 auf der Stelle. Hohe Inflation mit einhergehenden steigenden Zinsen als auch eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland dämpfen die Konjunktur. Nach den ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 um 0,3% niedriger als im Vorjahr, wobei die Bruttowertschöpfung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich verlief. Als große Hemmnisse werden für die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland unter anderem die übermäßige Bürokratie, Fach- und Arbeitskräftemangel und die zu geringe private und öffentliche Investitionen angesehen. Dies zum Teil hausgemachten Probleme haben sich über Jahre hinweg angestaut und verfestigt.

2. Entwicklung auf dem deutschen Energiemarkt

Der Primärenergieverbrauch in Deutschland erreichte 2023 eine Gesamthöhe von 368,2 Mio.t Steinkohleinheiten (SKE). Das entspricht einem Rückgang um 7,9 % gegenüber dem Vorjahr. Der Rückgang ist vor allem auf die schwache wirtschaftliche Entwicklung in den energieintensiven Industriezweigen als auch auf die hohen Energiepreise zurückzuführen.

Wichtigster Energieträger blieb trotzdem das Mineralöl mit 35,6 % (Vorjahr: 35,3 %), gefolgt von Erdgas mit 24,7 % (Vorjahr: 23,6 %). Der Anteil an erneuerbaren Energien landete an dritter Stelle mit 19,6 % (Vorjahr 17,2 %). Auf die Steinkohle entfiel ein Anteil von 8,7 % (Vorjahr: 9,8 %) und auf die Braunkohle 8,3 % (Vorjahr: 10,0 %). Die Kernenergie verringerte um rund 79 % auf nur noch 0,7 % (Vorjahr: 3,2 %). Grund hierfür war die Änderung des Atomgesetzes mit der Verschiebung der vorgesehenen Stilllegung der drei letzten Kernkraftwerksblöcke auf den 15. April 2023.

3. Allgemeines

Die Tätigkeitsschwerpunkte der Stadtwerke Brilon Energie GmbH liegen im Bereich der Energieversorgung. Das Erdgasnetz im Stadtgebiet Brilon wurde im Jahr 2012 von der RWE Deutschland AG erworben und der Netzbetrieb daraufhin durch die Stadtwerke Brilon übernommen. Außerdem sind die Stadtwerke als Lieferant im Strom- und Gasvertrieb tätig.

Das Geschäftsjahr 2023 ist geprägt durch den Ausbau der Vertriebsaktivitäten im Bereich Energievertrieb. Im Bereich Stromvertrieb konnten die Kundenzahlen auf 6.781 gegenüber dem Vorjahr (6.183) weiter gesteigert werden. Die Kundenzahlen im Gasvertrieb stiegen auf Grund von Wechseln in die Grundversorgungen und weniger Wechselbereitschaft auf 3.918 (Vorjahr 3.492); zukünftig scheint ein weiteres Wachstum hier jedoch kaum realisierbar. Im Gasvertrieb gehen wir von einer sinkenden Kundenzahl aus. Seit dem 1. Januar 2016 ist die Stadtwerke Brilon Energie GmbH Grundversorger Gas gem. § 36 EnWG für das Netzgebiet Brilon.

Die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadtwerke Brilon Energie GmbH ist insbesondere vor dem Hintergrund sich stetig verschärfender regulatorischer Rahmenbedingungen, zunehmenden Wettbewerbs- und Effizienzdruck und erhöhtem administrativen Aufwand zu betrachten. Weitere Einflussfaktoren sind stark schwankende Rohstoffpreise und die allgemeine konjunkturelle Entwicklung. Die Ausgestaltung der Energiewende stand unverändert im Fokus der politischen Diskussion.

4. Darstellung des Geschäftsverlaufes

Der Geschäftsverlauf im Bereich Gas-Netzbetrieb ist technisch und wirtschaftlich wie geplant verlaufen. Der technische Netzbetrieb zeigt eine hohe Versorgungssicherheit und lediglich geringe Versorgungsunterbrechungen, beispielsweise durch Bauarbeiten.

Alle regulatorischen Vorgaben konnten entsprechend eingehalten werden. Aufgrund der wirtschaftlichen Gegebenheiten im Netz wurde ein anteiliges Jahresergebnis in Höhe von 152 T€ erwirtschaftet.

Im Vertrieb konnte die Stadtwerke Brilon Energie GmbH die Wettbewerbssituation positiv nutzen und eine deutliche Kundensteigerung gegenüber dem Vorjahr verzeichnen. Für das Jahr 2024 wird in beiden Geschäftsbereichen ein leichter Kundenzuwachs erwartet. Durch Kundenzuwachs und noch günstige Beschaffungskonditionen wird sich das positive Ergebnis fortsetzen; wenn auch nicht in der für 2023 erwirtschafteten Höhe. Die Mitarbeiter der Stadtwerke Brilon Energie GmbH erbrachten auch im Jahr 2023 anteilig Tätigkeiten für die Stadtwerke Brilon AöR. Aus dem Energievertrieb Gas und Strom sowie der Dienstleistungserbringung wurde ein anteiliges Jahresergebnis in Höhe von 3.058 T€ erwirtschaftet.

Die Darstellung des Geschäftsverlaufs entspricht der Beurteilung durch die Geschäftsführung.

5. Darstellung der Vermögens-, Finanz und Ertragslage

Die Umsatzerlöse - reduziert um die vereinnahmte und abgeführte Energie- und Stromsteuer in Höhe von 981 T€ - konnten durch die positive Entwicklung der Kundenzahlen im Gas- und Stromvertrieb sowie hohe Preise gegenüber witterungsbedingten und durch Sparappelle der Bundesregierung gesunkener Verbräuche der Kunden im Vorjahresvergleich um 5.951 T€ auf 24.361 T€ gesteigert werden.

Der Materialaufwand stieg preisbedingt um 3.040 T€ auf 16.270 T€. Im prozentualen Vergleich zur Umsatzsteigerung tragen günstige Bezugskonditionen zu einem verbesserten Rohergebnis bei.

Der Personalaufwand (2.187 T€) liegt aufgrund von Tarifsteigerungen, Veränderungen im Mitarbeiterbestand und in den personalbezogenen Rückstellungen um 70 T€ über dem Vorjahresausweis.

Insgesamt ergibt sich für das Geschäftsjahr 2023 der Stadtwerke Brilon Energie GmbH ein Jahresüberschuss von 3.210 T€. Dies entspricht einer Verbesserung des Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr von 2.038 T€.

Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr jederzeit in der Lage, die anfallenden Aufwendungen durch die bereitgestellte Liquidität zu tragen. Das bereitgestellte Stammkapital in Höhe von 4.000 T€, die im Jahr 2014 bereitgestellte Kapitalrücklage von 3.200 T€ sowie die aufgenommenen Darlehen sorgten dafür, dass alle Verbindlichkeiten fristgemäß gezahlt werden konnten.

Darlehensneuaufnahmen haben im Geschäftsjahr nicht stattgefunden.

Aufgrund planmäßiger Abschreibungen von 622 T€ verringerte sich das langfristige Vermögen auf 9.409 T€ (Vorjahr 9.803 T€) bei Investitionen in Höhe von 229 T€ (Vorjahr 134 T€) und Abgängen in Höhe von 0 T€ (Vorjahr 0 T€). Die Finanzierung erfolgte zum Bilanzstichtag durch Eigenkapital in Höhe von 13.202 T€ (Vorjahr 9.992 T€) und langfristiges Fremdkapital von 1.381 T€ (Vorjahr: 1.578 T€). Die Eigenkapitalquote beträgt rd. 58 % (Vorjahr rd. 49 %).

6. Risiken, Risikomanagement

Für den technischen Bereich wurde im Zuge der Gasnetzübernahme eine Risikobewertung vorgenommen. Entsprechende Notfallpläne wurden erstellt oder bestehende Pläne so verknüpft, dass im Notfall schnell und zielgerichtet reagiert werden kann. So wird beispielsweise die 24/7-Bereitschaft über die Netzleitstelle der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH in Korbach sowie die Betriebsbereitschaft der Stadtwerke Brilon AöR sichergestellt. Vor allem die Einführung des TSM (technisches Sicherheitsmanagement) gibt sowohl dem Gasnetzbetrieb als auch den Betriebsführungsleistungen die erforderliche Organisationssicherheit.

Wirtschaftlich ist der Netzbereich weiterhin durch hohe Anforderungen und eine erhöhte Komplexität der Regulierung gekennzeichnet. Diese erschweren zunehmend den wirtschaftlichen Betrieb und stellen ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar.

Die Energiebeschaffung für den Vertrieb erfolgt unter Berücksichtigung etwaiger Mengen- und Preisschwankungen, sodass die Risiken möglichst minimiert werden, aber auch Chancen zur Nutzung von Marktgegebenheiten möglich sind.

Besonders risikobehaftete Geldanlagen oder Geldbeschaffungen werden nicht vorgenommen. Die Finanzierung der langfristigen Verbindlichkeiten erfolgt über langfristige Mittel, kurzfristiger Finanzierungsbedarf erfolgt mittels kurzfristiger Ausleihen zu fest vereinbarten Konditionen. Hier wird zusätzlich ein Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft Stadtwerke Brilon AöR zur Optimierung der kurzfristigen Liquiditätssicherung vorgenommen.

Zur Finanzierung der Gasnetzübernahme besteht zum Bilanzstichtag ein Mikro-Hedge aus einem Grundgeschäft und einem Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft wird als aus einem Darlehensvertrag resultierende Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten bilanziert, während das Sicherungsgeschäft in Form eines derivativen Finanzinstrumentes (Zinssatzswap) als schwebendes Geschäft nicht bilanziert wird. Die Darlehensverbindlichkeit wird mit dem 3-Monats-EURIBOR verzinst, der Zinssatzswap tauscht einen erhaltenen Zins in Höhe des 3-Monats-EURIBOR gegen einen zu zahlenden unveränderlichen Zinssatz in Höhe von 3,39 %. Abgesichert wird das aus Zinsschwankungen resultierende Zinsänderungsrisiko.

Ein Risikomanagementsystem für die Gesamtbetrachtung aller denkbaren, gemeinsamen Risiken der Stadtwerke Brilon Energie GmbH wurde implementiert.

7. Ausblick sowie Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit ist die Stadtwerke Brilon einer Reihe unternehmerischen Risiken durch eine Vielzahl externer Faktoren ausgesetzt. Die Entwicklung der Konjunktur, der Energiepreise sowie politische und regulatorische Vorgaben bilden die Rahmenbedingungen der Energiewirtschaft, die regelmäßig durch markt- und wettbewerbsorientierte Maßnahmen beeinflusst werden.

Die Zufriedenheit unserer Kunden sowie die Kooperation mit unseren Geschäftspartnern sehen wir als bedeutenden Erfolgsfaktor an. Wir streben mit unserer ökonomischen Markt- bzw. Kundenorientierung eine wertorientierte Weiterentwicklung der Kundenbasis an. Den Kundenservice sehen wir als das zentrale Instrument, um gemeinschaftlich mit unseren Kunden die Energiewende zu gestalten und umzusetzen.

Weitere Risiken können sich aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine mit weitreichenden Folgen wie weiterhin hohen Inflationsraten, Anstieg von Forderungsausfällen, deutliche Verwerfungen auf dem Energiemarkt, nicht mehr funktionierende Lieferketten sowie Cyberangriffe ergeben und einen deutlichen Einfluss auf die zukünftige Entwicklung der Geschäftsbereiche der Stadtwerke Brilon Energie GmbH ergeben.

Zukünftig rechnet die Stadtwerke Energie GmbH mit weiteren Anpassungen der Strom- und Gaspreise in Deutschland. Die Ergebniserreichung ist vor dem Hintergrund der andauernden Volatilität an den Energiebeschaffungsmärkten von Unsicherheit geprägt.

Gesetzliche Vorgaben wie zum Beispiel das Gebäudeenergiegesetz, der stufenweise Umstieg von fossilen Heizungen auf erneuerbare Alternativen und hohe Gaspreise werden voraussichtlich zu einem Rückgang des Erdgasverbrauchs führen. Um diesen sich verändernden und sich fortentwickelnden Anforderungen gerecht zu werden, entwickelt die Stadtwerke Energie GmbH ihre Strategien und das Controlling ständig weiter. Hierbei geht es neben der Sicherung des Strom- und Gasvertriebs durch ein wettbewerbsfähiges Produkt- und Dienstleistungsportfolio insbesondere um die Generierung von profitablem Wachstum. Bei der zukünftigen strategischen Ausrichtung gilt es hiernach neue Geschäftsfelder zu identifizieren, die sich aus der grundlegenden Veränderung der Energiemärkte, besonders im Gasbereich, ergeben.

Die größten Risiken sehen wir in ungünstigen Veränderungen der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen.

Zukünftig wird von einem weiterhin starken und schnellen Wandel im energiewirtschaftlichen Umfeld auszugehen sein. Um als Energieanbieter am Energiemarkt wettbewerbsfähig zu bleiben, wurde das Controlling der Stadtwerk Brilon GmbH auf die gegenwärtige Marktsituation angepasst und intensiviert.

Im Gasvertrieb ist die Stadtwerke Brilon Energie GmbH aufgrund der Überprüfung des Grundversorgerstatus seit dem 1.1.2016 Grundversorger für Gas in Brilon. Auch im Stromvertrieb wurden die Weichen für ein gesundes, langfristiges und nachhaltiges Wachstum der Stadtwerke Brilon Energie GmbH gestellt. Ziel für die nächsten Jahre ist es, im Vertrieb weiter die Kundenbasis in Brilon und Umgebung zu vergrößern und langfristig die Ergebnisse im Vertrieb nicht nur zu stabilisieren, sondern zu steigern.

Im Bereich Strom hat die Stadtwerke Brilon Energie GmbH den Zuschlag für den Konzessionsvertrag über das Netzgebiet Brilon erhalten. Derzeit laufen diesbezüglich noch Verhandlungen mit dem Vorkonzessionär.

Durch die Zusammenarbeit mit der Schwestergesellschaft enno energie GmbH wird eine weitere Verbesserung der Auslastung der vorhandenen Ressourcen mit einer Kostendegression bezogen auf den einzelnen Zählpunkt angestrebt.

Im Netzbereich belasten die hohen Anforderungen an das Berichtswesen gegenüber den Regulierungsbehörden das operative Geschäft. Dem wird mit weiteren Optimierungen bei allen Betriebsabläufen begegnet. Effizienzsteigernde Maßnahmen verbessern die Kostensituation und kompensieren so den steigenden Kostendruck.

Für die dritte Regulierungsperiode auf Basis des Fotojahres 2020, wurde der Antrag bei der Landesregulierungsbehörde bezüglich der festzulegenden Erlösobergrenze im Berichtsjahr 2022 gestellt. Ein Bescheid liegt aktuell noch nicht vor.

Die Auswirkungen des im Bundestag eingebrachten neuen Gebäudeenergiegesetz können in Gänze noch nicht abgeschätzt werden, sind aber sicherlich für den Betrieb des Gasnetzes und den Gasvertrieb von erheblicher Bedeutung. Ein Ende der Gasversorgung in 2045 wird in den nächsten Jahren zu einem deutlichen Rückgang der Gashausanschlüsse und somit auch zu einem Rückgang der Kunden im Gasvertrieb führen.

Dieser Lagebericht sowie die weiteren Bestandteile des Geschäftsberichts enthalten Aussagen, die sich auf die zukünftige Entwicklung der Stadtwerke Brilon Energie GmbH beziehen. Diese Aussagen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen werden. Eine verlässliche Prognose kann jedoch aus heutiger Sicht aufgrund von Ungewissheiten hinsichtlich der wirtschaftlichen, regulatorischen, technischen, wettbewerbsbezogenen und konjunkturellen Entwicklung nicht abgegeben werden.

Die Liquidität der Gesellschaft war zu keinem Zeitpunkt gefährdet und wurde durch den laufenden Geschäftsbetrieb, das bereitgestellte Eigenkapital sowie die aufgenommenen Darlehen gewährleistet. Im Jahr 2023 wurde die Liquidität durch den laufenden Geschäftsbetrieb sichergestellt.

Das Planergebnis für 2023 wurde übertroffen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung auf den Energiemärkten gehen wir davon aus, dass das Jahresergebnis 2024 über dem prognostizierten Planwert liegen wird.

Im Berichtzeitraum wurden keine bestandsgefährdenden Risiken festgestellt. Aus heutiger Sicht bestehen keine Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden.

Themen im Bereich der Digitalisierung werden geprüft und zeitnah umgesetzt. Den weiteren Aufbau der Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sehen wir als Wachstumsfeld an, das Chancen zur Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen bietet.

Das Unternehmen wird zukünftig zahlreiche Herausforderungen vor dem Hintergrund grundlegender Umbrüche in der Energiewirtschaft bewältigen müssen. Instabile politische Rahmenbedingungen, kontinuierliche Preisschwankungen an den Energiemärkten, sinkende Deckungsbeiträge und die zunehmende Digitalisierung sind die Haupttreiber für Veränderungen.

8. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung

Der oben dargestellte und in § 2 des Gesellschaftsvertrages festgelegte Gegenstand des Unternehmens entspricht nach Aufnahme der operativen Geschäftstätigkeit den Anforderungen der öffentlichen Zwecksetzung und Zweckerreichung.

 

Brilon, 30. August 2024

Stadtwerke Brilon Energie GmbH

Axel Reuber, Geschäftsführer

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 57.620,00 46.556,00
2. Geleistete Anzahlungen 478.833,20 536.453,20 426.045,94
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 28.429,30 28.928,30
2. Verteilungsanlagen 8.673.127,18 9.154.419,39
3. Technische Anlagen und Maschinen 41.277,00 60.364,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 98.093,00 75.619,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.477,99 8.872.404,47 10.780,30
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 456.502,20 423.196,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.106.577,79 2.074.358,60
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2.269.137,62 2.500.267,14
3. Sonstige Vermögensgegenstände 126.058,88 4.501.774,29 241.702,69
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 8.298.854,13 5.479.051,53
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 216,97 8.760,81
22.666.205,26 20.530.049,82

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 4.000.000,00 4.000.000,00
II. Kapitalrücklage 3.200.000,00 3.200.000,00
III. Gewinnvortrag 2.791.878,67 1.620.231,37
IV. Jahresüberschuss 3.210.082,19 1.171.647,30
13.201.960,86 9.991.878,67
B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE 1.381.708,00 1.389.515,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 1.464.694,64 377.927,00
2. Sonstige Rückstellungen 783.529,33 2.248.223,97 776.025,52
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.577.777,77 1.775.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 802.528,80 761.611,59
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 679.222,79 1.072.738,02
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.774.783,07 5.834.312,43 4.380.687,36
(davon aus Steuern: 214.745,91 €; i.Vj. 24.126,45 €)
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 4.666,66
22.666.205,26 20.530.049,82

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse
a) Umsatzerlöse einschließlich Energie- und Stromsteuer 25.342.113,12 19.307.311,83
b) Energie- und Stromsteuer ./. 980.855,44 24.361.257,68 ./. 897.277,59
2. andere aktivierte Eigenleistungen 44.050,17 38.862,29
3. sonstige betriebliche Erträge 32.758,80 11.340,02
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 10.972.291,23 8.207.628,27
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.297.361,51 16.269.652,74 5.021.625,02
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.717.158,84 1.625.503,24
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 469.934,10 2.187.092,94 491.498,33
(davon für Altersversorgung: 130.561,73 €; i.Vj. 132.741,73 €)
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 622.420,59 639.900,50
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 717.774,32 605.802,58
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 59.761,68 7.439,58
(davon aus verbundenen Unternehmen: 23.047,79 €; i.Vj. 7.439,58 €)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 79.073,93 88.521,43
(davon aus Aufzinsung: 0,00 €; i.Vj. 1.146,00 €)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.410.576,36 614.542,16
11. Ergebnis nach Steuern 3.211.237,45 1.172.654,60
12. sonstige Steuern 1.155,26 1.007,30
13. Jahresüberschuss 3.210.082,19 1.171.647,30

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Die Stadtwerke Brilon Energie GmbH (nachfolgend kurz "SWB GmbH" genannt) hat ihren Sitz in Brilon und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter HR B 9302 eingetragen.

Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG), des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Gemäß Gesellschaftsvertrag sind jedoch in Verbindung mit § 108 GO NRW die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB anzuwenden.

Der Anhang enthält ergänzende Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der SWB GmbH, so dass in zutreffender Weise ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt werden kann.

In Ausübung des Wahlrechts werden nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemachte Angaben in den Anhang aufgenommen (Wahlpflichtangaben). Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss anzuwendenden Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig oder unverändert angewendet.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet. Zur Sicherung einzelner Schuldposten werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die zu entrichtende Energie- und Stromsteuer wird offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Als Anschaffungskosten werden die Rechnungsbeträge zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, soweit diese durch die Fertigung entstanden sind. Darüber hinaus werden Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, entsprechend ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Die planmäßigen Abschreibungen werden über die folgenden (gruppeneinheitlichen) Nutzungsdauern vorgenommen:

Anlagengruppe Nutzungsdauern
immaterielle Vermögensgegenstände 3 bis 5 Jahre
Gebäude und bauliche Betriebsvorrichtungen 5 bis 48 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 20 Jahre

Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 800 € nicht übersteigen, werden als Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im ersten Jahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 800 € werden als Anlagegüter erfasst und über die voraussichtliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Das Wahlrecht für die Bildung eines Sammelposten gem. §6 Abs. 2a EStG wurde nicht Ausgeübt.

Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen, wenn am Abschlussstichtag der Börsen- oder Marktpreis niedriger ist als die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken bei zweifelhaften Forderungen werden durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Uneinbringliche Forderungen werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dem allgemeinen Kredit-, Zins- und Ausfallrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung auf die einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind jeweils mit dem Nennwert ausgewiesen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die empfangenen Ertragszuschüsse betreffen Baukostenzuschüsse zu Anschlüssen an das Versorgungsnetz. Sie werden bis einschließlich 2002 über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren und ab 2003 über die Nutzungsdauer der korrespondierenden Anlagen zugunsten der Umsatzerlöse aufgelöst.

Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt, vorsichtig bewertet und die Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Langfristige Rückstellungen werden mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre (§ 253 Abs. 1 HGB) abgezinst.

Die Bewertung der Rückstellung Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Die Rückstellung entfällt im laufenden Geschäftsjahr auf einen potentiell Anspruchsberechtigten. Dabei werden ungeregelte Anwartschaften mit einer Eintrittswahrscheinlichkeit aufgrund betrieblicher Erfahrungswerte berücksichtigt. Als Rechnungsgrundlage werden die Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wurden für die Bewertung ein Rechnungszinsfuß von 1,03 % (bei mittlerer Fälligkeit von 2 Jahren Restlaufzeit) sowie ein Gehaltstrend von 2,00 % zu Grunde gelegt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Zur Absicherung von Zinssatzänderungsrisiken setzt die Gesellschaft einen Zinssatzswap ein.

Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden gemäß § 250 Abs. 2 HGB Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, soweit sich diese in späteren Wirtschaftsjahren voraussichtlich abbauen. Unterschiede bestehen bei der Bewertung der Rückstellungen. Latente Steuern aus unterschiedlichen Wertansätzen für Rückstellungen in Handels- und Steuerbilanz ergeben einen Aktivüberhang. Der Berechnung liegt ein unternehmensindividueller Steuersatz von 31,015 % zugrunde. Vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Lieferungen und Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Zugänge in Höhe von 229 T€ im Jahre 2023 verteilen sich im Wesentlichen auf Investitionen in das Gasnetz incl. Hausanschlüssen (71 T€), auf EDV-Software (78 T€), Betriebs- und Geschäftsausstattung (48 T€) sowie Anlagen im Bau (31 T€).

Umlaufvermögen

Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren betragen 456 T€. Davon entfallen 435 T€ auf den Bedarf an Zertifikaten für die in Verkehr gebrachte Menge an CO 2 nach dem zum 1.1.2021 wirksam gewordenen Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG).

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen gegen Dritte in Höhe von 2.107 T€ ausgewiesen. Diese resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen an Vertriebskunden sowie aus Forderungen gegen andere Gashändler aus Netznutzungsentgelten.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 2.269 T€ betreffen die Gesellschafterin Stadtwerke Brilon AöR mit 1.691 T€ (Vorjahr 2.390 T€) und die Gesellschafterin enno energie GmbH mit 578 T€ (Vorjahr 110 T€). Sie resultieren aus Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, USt.-Organschaft sowie einem kurzfristigen Darlehen in Höhe von 500 T€ (Vorjahr 600 T€).

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Zum Bilanzstichtag verfügt die SWB GmbH über liquide Mittel bei Banken in Höhe von 8.299 T€ (Vorjahr 5.479 T€).

Gezeichnetes Kapital

Das Stammkapital der SWB GmbH beträgt 4.000 T€. Beteiligt am Stammkapital der Gesellschaft sind die Stadtwerke Brilon AöR, Brilon, mit 74,9 % entsprechend 2.996 T€ und der Zweckverband Energie Waldeck-Frankenberg, Korbach, mit 25,1 % entsprechend 1.004 T€.

Kapitalrücklage

Im Jahr 2014 wurden Darlehensverbindlichkeiten der SWB GmbH in Höhe von insgesamt 3.200 T€ anteilig durch die Gesellschafter Stadtwerke Brilon AöR (2.400 T€) und Zweckverband Energie Waldeck-Frankenberg (800 T€) übernommen und betragsgleich in die Kapitalrücklage eingestellt.

Empfangene Ertragszuschüsse

Der Ausweis betrifft die Investitionszuwendungen (Hausanschlusskosten und Baukostenzuschüsse), die im Wesentlichen im Rahmen des Netzerwerbes übernommene Beträge enthalten. Die Zuschüsse sanken durch Zugänge von 32 T€ und gegenläufige Auflösungen in Höhe von - 40 T€ auf insgesamt 1.381 T€ (Vorjahr 1.389 T€).

Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuer mit 1.465 T€.

Sonstige Rückstellungen

Bezeichnung 1.1.2023 Inanspruchnahme Auflösung Zuführung 31.12.2023
CO 2 -Zertifikate 424.815,59 -424.815,59 0,00 485.749,33 485.749,33
Regulierungskonto Gas 113.579,00 -72.103,00 0,00 28.226,00 69.702,00
davon Zinsaufwand: 1.121,00
Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft 94.063,93 -94.063,93 0,00 84.780,00 84.780,00
Altersteilzeit 96.985,00 -5.292,50 0,00 -0,50 91.692,00
davon Zinsaufwand: 0,00
Datenschutz 5.000,00 0,00 0,00 0,00 5.000,00
Jahresabschluss (intern, extern) 21.950,00 -14.851,00 0,00 16.650,00 23.749,00
sonstige 19.632,00 - 7.000,00 0,00 10.225,00 22.857,00
776.025,52 -618.126,02 0,00 625.629,83 783.529,33

Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten Gesamt
Bezeichnung bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre Bestand zum 31.12.2023
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 197.222,22 788.888,88 591.666,67 1.577.777,77
Vorjahr (197.222,22) (788.888,88) (788.888,90) (1.775.000,00)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 802.528,80 0,00 0,00 802.528,80
Vorjahr (761.611,59) (0,00) (0,00) (761.611,59)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 679.222,79 0,00 0,00 679.222,79
Vorjahr (1.072.738,02)) (0,00) (0,00) (1.072.738,02))
Sonstige Verbindlichkeiten 2.774.783,07 0,00 0,00 2.774.783,07
Vorjahr (4.380.687,36) (0,00) (0,00) (4.380.687,36)
4.453.756,88 788.888,88 591.6666,74 5.834.312,43
Vorjahr (6.412.259,19) (788.888,88) (788.888,90) (7.990.036,97)

Die Darlehen in Höhe von rd. 1.578 T€ sind durch Globalabtretung aller bestehenden und zukünftigen Forderungen besichert. Ferner besteht eine Bürgschaft der Stadt Brilon in Höhe von 1.500 T€.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich die Gesellschafterin Stadtwerke Brilon AöR. Sie ergeben sich einerseits aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Dienstleistungen in Höhe von 494 T€ (Vorjahr 813 T€) und andererseits aus sonstigen Verbindlichkeiten aus der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von 185 T€ (Vorjahr 187 T€).

Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen auf kreditorische Debitoren in Höhe von 2.022 T€ (Vorjahr 3.669 T€), Verbindlichkeiten aus Körperschaftsteuernachzahlungen Vorjahre 193 T€ sowie Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 22 T€ (Vorjahr 18 T€).

Die Passive Rechnungsabgrenzung entfällt auf vereinnahmte Förderbeiträge zur Elektromobilität, die laufzeitentsprechend ertragswirksam aufgelöst wird.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in Höhe von 24.361 T€ (Vorjahr: 18.410 T€) - ohne Umsätze zwischen den Tätigkeitsbereichen - stiegen im Vorjahresvergleich um 5.951 T€. Der Zuwachs entfällt im Wesentlichen auf den Vertrieb von Gas und Strom infolge gestiegener Kundenzahlen mit gegenüber 2022 wieder gestiegenen Absatzmengen sowie ganzjährig höheren Verkaufspreisen. Hinzu kommen zudem gestiegene Erlöse aus dem Weiterverkauf von Energie an das Schwesterunternehmen enno energie GmbH 2.946 T€ (Vorjahr: 1.692 T€).

Materialaufwand

Im Materialaufwand werden im Wesentlichen der Strombezug, der Gasbezug sowie die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Verteil- und vorgelagerten Netzen und Konzessionsabgaben ausgewiesen. Neben steigenden Umlagen, Steuern und Netzentgelten stiegen insbesondere mengen- und preisbedingt die Energiebezugskosten für Strom und Gas.

Personalaufwand

Im Jahr 2023 wurden durchschnittlich 27 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführung und Auszubildende) beschäftigt. Am 31.12.2023 waren stichtagsbezogen insgesamt 25 Mitarbeiter und 2 Auszubildende beschäftigt.

Jahresergebnis

Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.210 T€ ergibt sich aus folgenden Tätigkeitsfeldern:

Netzbetrieb Gas 152 T€
Energievertrieb Strom und Gas sowie Dienstleistungen 3.058 T€

V. Ergänzende Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Avalprovision: 113 T€
davon fällig in 2024 11 T€

Für die Strom- und Gasbeschaffung bestehen Rahmenverträge mit zwei Vorlieferanten. Die Beschaffung erfolgt je nach Marktlage und Angebot bei einem der Vertragspartner in verschiedenen Tranchen und mit entsprechender Flexibilität im Hinblick auf die Abnahmeverpflichtungen.

Ferner bestehen marktübliche Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen wie aus vier Fahrzeugleasingverträgen, einem Mietvertrag sowie Verpflichtungen aus einem Softwarelizenzvertrag (davon gegenüber verbundenen Unternehmen aufgrund eines Mietvertrages mit der Stadtwerke Brilon AöR).

Die Dienstleistungsverträge - auch mit verbundenen Unternehmen und Gesellschaftern - werden grundsätzlich nach dem Fremdvergleichsgrundsatz nach Aufwand abgerechnet.

Die SWB GmbH bedient sich zur Erfüllung der betrieblichen Altersvorsorge gegenüber ihren Mitarbeitern der kvw Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster. Im Sinne der betrieblichen Altersvorsorge handelt es sich um eine Versorgungszusage, die im Umlageverfahren in Form eines Abschnittsdeckungsverfahrens finanziert wird. Gegenüber den Arbeitnehmern besteht für den Fall, dass die Versorgungskasse ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, eine subsidiäre Einstandspflicht der Gesellschaft. Aufgrund der umlagefinanzierten Ausgestaltung der kvw besteht grundsätzlich das Risiko einer Unterdeckung für künftige Versorgungsleistungen. Nach Auffassung des HFA des IDW liegt bei dieser Art der Zusatzversorgung eine mittelbare Pensionsverpflichtung vor, für die nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB ein Passivierungswahlrecht besteht. Von diesem wurde für das Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht. Die Höhe einer möglichen Verpflichtung beträgt nach Mitteilung der kvw zum 31.12.2022 rd. 2.894 T€. Der Umfang einer möglichen Verpflichtung zum 31.12.2023 ist gemäß Mitteilung der kvw erst im dritten Quartal 2024 möglich, da eine entsprechende Berechnung frühestens beim Vorliegen aller Jahresmeldungen der Mitglieder durchgeführt werden kann.

Für das Jahr 2023 wurden Beiträge mit einem Regelumlagesatz in Höhe von 4,5 % sowie einem Sanierungsgeld in Höhe von 3,25 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts bezahlt. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Summe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte für die Beschäftigten 1.641 T€.

Derivative Finanzinstrumente / Bewertungseinheiten

Von der Möglichkeit zur Bildung von Bewertungseinheiten wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Als Methode zur bilanziellen Abbildung der wirksamen Teile der gebildeten Bewertungseinheit wurde die Einfrierungsmethode angewandt.

Im Einzelnen besteht zum Bilanzstichtag ein Mikro-Hedge aus einem Grundgeschäft und einem Sicherungsgeschäft. Das Grundgeschäft wird als aus einem Darlehensvertrag resultierende Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten bilanziert, während das Sicherungsgeschäft in Form eines derivativen Finanzinstrumentes (Zinssatzswap) als schwebendes Geschäft nicht bilanziert wird. Die Darlehensverbindlichkeit wird mit dem 3-Monats-EURIBOR verzinst, der Zinssatzswap tauscht einen erhaltenen Zins in Höhe des 3-Monats-EURIBOR gegen einen zu zahlenden unveränderlichen Zinssatz in Höhe von 3,39 %. Abgesichert wird das aus Zinsschwankungen resultierende Zinsänderungsrisiko.

Von der Gesellschaft wurde ein Zinssatzswap abgeschlossen, dessen Nominalbetrag sich zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt 1.578 T€ beläuft. Mit diesem Geschäft wird eine zinsvariable Verbindlichkeit in eine festverzinsliche Verbindlichkeit getauscht. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis Dezember 2031. Der beizulegende Wert beträgt nach internen Risikomodellen des ausgebenden Kreditinstitutes - 61 T€. Die Marktwerte wurden nach der Barwertmethode ermittelt. Danach werden alle zukünftigen Zahlungen, sowohl auf der festen als auch auf der variablen Seite des Zinsswaps, auf den Bewertungstag abgezinst. Den Marktwertveränderungen der Derivate stehen entsprechende gegenläufige Marktwertveränderungen der Grundgeschäfte gegenüber.

Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen (§ 6b Abs. 2 EnWG)

Durch die SWB GmbH werden für die Gesellschafterin Stadtwerke Brilon AöR Dienstleistungen im Rahmen der Wassergewinnung sowie des Netzbetriebes erbracht. Weiter erfolgt durch die SWB GmbH die Gaslieferung für die Verbrauchsstellen der Stadtwerke Brilon AöR. Gleichermaßen werden auch kaufmännische und technische Dienstleistungen von der Stadtwerke Brilon AöR bezogen. Zudem werden Büro- und Lagerflächen von der Gesellschafterin Stadtwerke Brilon AöR angemietet.

Gegenüber der Schwestergesellschaft enno energie GmbH erbringt die SWB GmbH kaufmännische Dienstleistungen und Energielieferungen.

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages aus 13 Mitgliedern:

Name Berufsbezeichnung Vergütung
Dr. Christof Bartsch (Vorsitzender) Bürgermeister 90,00 €
Jürgen van der Horst (Stellv. Vorsitzender) Landrat 0,00 €
Frank Benz Geschäftsführer 90,00 €
Karl Becker Steuerberater 90,00 €
Ludger Böddeker Kaufmann Groß- und Einzelhandel 45,00 €
Wolfgang Diekmann Angestellter 45,00 €
Dieter Henke Chemotechniker 90,00 €
Torsten Klaholz Geschäftsführer 90,00 €
Wolfgang Kleineberg Angestellter 45,00 €
Stefan Scharfenbaum Einzelhandelskaufmann 0,00 €
Christoph Schneymann Tischlermeister 90,00 €
Dieter Weber Sozialverssicherungsfachangestellter 90,00 €
Günter Wiese Bezirksschornsteinfeger 90,00 €

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Geschäftsjahr eine Vergütung entsprechend der Geschäftsordnung in Höhe von insgesamt 855,00 € erhalten.

Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war Herr Dipl.-Wirt.-Ing. Axel Reuber. Der Geschäftsführer ist gleichzeitig Vorstand der Gesellschafterin Stadtwerke Brilon AöR. Er erhielt keine gesonderte Vergütung von der SWB GmbH für seine Tätigkeit.

Weitere Bezüge an bestehende oder frühere Organe oder ihre Hinterbliebenen sowie Vorschüsse oder Kredite wurden nicht gewährt.

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten nach § 251 HGB.

Sonstige Angaben

Das Honorar des Abschlussprüfers beträgt im Geschäftsjahr für Abschlussprüfungsleistungen 9.200 €, für andere Bestätigungsleistungen 1.100 € und für Steuerberatungsleistungen 1.800 €.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 3.210.082,19 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Nachtragsbericht

Betriebliche Vorgänge von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt hätten, haben sich nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 bis zur Berichtserstellung nicht ereignet.

 

Brilon, 30. August 2024

Stadtwerke Brilon Energie GmbH

Axel Reuber, Geschäftsführer

Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 589.902,58 25.279,63 0,00 0,00 615.182,21
2. Geleistete Anzahlungen 426.045,94 52.787,26 0,00 0,00 478.833,20
1.015.948,52 78.066,89 0,00 0,00 1.094.015,41
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 33.146,05 0,00 0,00 0,00 33.146,05
2. Verteilungsanlagen 15.588.429,32 70.734,38 10.780,30 0,00 15.669.944,00
3. Technische Anlagen und Maschinen 265.033,60 0,00 0,00 0,00 265.033,60
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 191.389,99 48.286,07 0,00 0,00 239.676,06
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 10.780,30 31.477,99 -10.780,30 0,00 31.477,99
16.088.779,26 150.498,44 0,00 0,00 16.239.277,70
17.104.727,78 228.565,33 0,00 0,00 17.333.293,11
Abschreibungen
Stand 1.1.2023 Zugänge Zuschreibungen Abgänge Stand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 543.346,58 14.215,63 0,00 557.562,21
2. Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00
543.346,58 14.215,63 0,00 557.562,21
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4.217,75 499,00 0,00 4.716,75
2. Verteilungsanlagen 6.434.009,93 562.806,89 0,00 6.996.816,82
3. Technische Anlagen und Maschinen 204.669,60 19.087,00 0,00 223.756,60
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 115.770,99 25.812,07 0,00 141.583,06
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
6.758.668,27 608.204,96 0,00 7.366.873,23
7.302.014,85 622.420,59 0,00 7.924.435,44
Restbuchwerte
Stand 31.12.2023 Stand 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 57.620,00 46.556,00
2. Geleistete Anzahlungen 478.833,20 426.045,94
536.453,20 472.601,94
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 28.429,30 28.928,30
2. Verteilungsanlagen 8.673.127,18 9.154.419,39
3. Technische Anlagen und Maschinen 41.277,00 60.364,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 98.093,00 75.619,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 31.477,99 10.780,30
8.872.404,47 9.330.110,99
9.408.857,67 9.802.712,93

Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

gemäß § 6b Abs. 3 EnWG

I. Allgemeine Angaben

Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG wurde ein Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung erstellt. Grundlage des Tätigkeitsabschlusses nach § 6b Abs. 3 EnWG ist der nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Besonderheiten der Versorgungswirtschaft sind in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung durch Hinzufügen oder Untergliederung einzelner Posten berücksichtigt. Die im Anhang der Stadtwerke Brilon Energie GmbH genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auch im Tätigkeitsabschluss entsprechende Anwendung.

II. Erläuterungen der Zuordnungsregeln

Durch Untergliederung der Tätigkeiten Verteilung und Vertrieb / Sonstige Tätigkeiten in verschiedene Geschäftsbereiche ist eine weitestgehend direkte Zuordnung möglich. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich war oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden gewesen wäre, wurde die Zuordnung durch Schlüsselung zu den Konten nach § 6b Abs. 3 EnWG vorgenommen.

Die nach sachgerechter Zuordnung und Schlüsselung zu den Konten entstandenen Residualgrößen in der Tätigkeitsbilanz wurden als Forderung bzw. als Verbindlichkeiten gegenüber den anderen Tätigkeiten ausgewiesen.

Im Einzelnen erfolgte die Verteilung unter Beachtung folgender Regeln:

Bilanz

Das Anlagevermögen entwickelt sich aus der Fortschreibung der Anlagenbuchhaltung und wird nahezu vollständig direkt zugeordnet. Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ist aus dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel der Tätigkeit / Geschäftsbereich Gasverteilung ersichtlich.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden den verschiedenen Tätigkeiten / Geschäftsbereichen direkt zugeordnet. Innerhalb der sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden nach Geschäftsbereichen direkt aufgeteilt. Es werden getrennte Bankkonten geführt. Das Eigenkapital wurde kontinuierlich aus Vorjahren fortgeschrieben und direkt den Tätigkeiten / Geschäftsbereichen zugeordnet. Die Entwicklung im Geschäftsjahr wurde gemäß Geschäftsbereichsabschluss ermittelt.

Die empfangenen Ertragszuschüsse wurden direkt der Gasverteilung zugeordnet.

Die Rückstellungen wurden, soweit möglich, direkt zugeordnet. Die größten Positionen sind die Rückstellung für das Regulierungskonto in Höhe von 70 T€ sowie die Rückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von 92 T€. Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 52 T€ und aufgelaufene Überstunden 28 T€ sind weitere Positionen. Hilfsweise erfolgte die Aufteilung der Rückstellungen des gemeinsamen Bereichs gemäß verursachungsgerechter Schlüsselung.

Die Verbindlichkeiten beinhalten fast ausschließlich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.578 T€ und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 359 T€. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 446 T€ betreffen ausschließlich die Gesellschafterin Stadtwerke Brilon AöR. Die sonstigen Verbindlichkeiten 321 T€ betreffen größtenteils den Ausweis von Kundenüberzahlungen 265 T€ als kreditorische Debitoren zum Abrechnungsstichtag. Hinzu kommen noch Verbindlichkeiten aus Steuern; Lohnsteuer 22 T€ und Körperschaftsteuer 29 T€.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen:

Restlaufzeiten Gesamt 31.12.2023
Bezeichnung bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 197.222,22 788.888,88 591.666,67 1.577.777,77
197.222,22 788.888,88 591.666,67 1.577.777,77

Sämtliche anderen Verbindlichkeiten haben Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Gewinn- und Verlustrechnung

Die Erträge und Aufwendungen konnten weitgehend aus den getrennten Geschäftsbereichen der Buchführung zugeordnet werden. Soweit Beträge im gemeinsamen Bereich anfielen, erfolgte eine Zuordnung nach verschiedenen Unternehmensschlüsseln, die eine sachgerechte Aufteilung auf die einzelnen Tätigkeiten der Bereiche Gasverteilung und Gasvertrieb / Stromvertrieb / Sonstige Tätigkeiten gewährleisten.

Die Abschreibungen werden aus der Anlagenbuchhaltung abgeleitet und direkt dem jeweiligen Geschäftsbereich zugeordnet. Zinsen und ähnliche Aufwendungen werden entsprechend des Anfallens im jeweiligen Geschäftsbereich ausgewiesen.

Der Jahresüberschuss aus der Tätigkeit Gasverteilung beträgt 152 T€.

 

Brilon, 30. August 2024

Stadtwerke Brilon Energie GmbH

Axel Reuber, Geschäftsführer

Bilanz zum 31.12.2023

für die Tätigkeit Gasverteilung

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 55.374,00 40.986,00
2. Geleistete Anzahlungen 15.128,00 70.502,00 15.128,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 28.429,30 28.928,30
2. Verteilungsanlagen 8.673.127,18 9.154.419,39
3. Technische Anlagen und Maschinen 8.006,00 15.686,00
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 63.241,00 57.334,00
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 18.779,89 8.791.583,37 10.780,30
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 21.221,12 24.904,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 149.272,94 1.095.973,37
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 90.748,39 363.180,75
3. Sonstige Vermögensgegenstände 48.465,27 15.223,92
4. Forderungen gegen andere Tätigkeitsbereiche 1.727.300,31 2.015.786,91 4.219.681,79
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.389.236,52 0,00
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 63,20 8.238,00
12.288.393,12 15.050.464,68

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 4.000.000,00 4.000.000,00
II. Kapitalrücklage 3.200.000,00 3.200.000,00
III. Gewinnvortrag 544.343,20 433.260,44
IV. Jahresüberschuss 152.079,04 111.082,76
7.896.422,24 7.744.343,20
B. EMPFANGENE ERTRAGSZUSCHÜSSE 1.371.163,00 1.380.529,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 49.652,00 24.047,12
2. Sonstige Rückstellungen 265.731,91 323.293,58
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.577.777,77 3.936.094,25
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 359.924,87 248.006,83
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 446.483,74 640.898,79
4. Sonstige Verbindlichkeiten 321.237,59 2.705.423,97 748.585,25
(davon aus Steuern: 50.879,51 €; i.Vj. 16.664,90 €)
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 0,00 4.666,66
12.288.393,12 15.050.464,68

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

für die Tätigkeit Gasverteilung

2023 2022
1. Umsatzerlöse 3.410.444,78 4.470.918,55
2. andere aktivierte Eigenleistungen 9.449,78 7.375,26
3. sonstige betriebliche Erträge 31.154,22 9.749,02
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 54.398,46 42.476,69
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.796.857,80 1.851.256,26 2.899.662,33
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.717.158,84 1.625.503,24
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 469.934,10 491.498,33
(davon für Altersversorgung: 130.561,73 €; i.Vj. 132.741,73 €)
c) interne Leistungsverrechnung ./. 1.727.300,31 459.792,63 ./. 1.669.653,70
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 603.718,98 621.094,50
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 243.184,14 243.188,23
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.872,22 185,42
(davon aus Abzinsung: 1.121,00 €; i.Vj. 0,00 €)
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 78.899,73 87.755,57
(davon aus Aufzinsung: 0,00 €; i.Vj. 1.146,00 €)
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 62.834,96 34.613,00
11. Ergebnis nach Steuern 153.234,30 112.090,06
12. sonstige Steuern 1.155,26 1.007,30
13. Jahresüberschuss 152.079,04 111.082,76

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Stadtwerke Brilon Energie GmbH, Brilon

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Brilon Energie GmbH, Brilon, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Brilon Energie GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen, für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben.

Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grunds- ätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteile

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach §6b Abs.3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir den Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit Gasverteilung nach §6b Abs.3 Satz 1 EnWG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW-Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund-sätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW-Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Tätigkeitsabschluss entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,

ob der gesetzliche Vertreter seine Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und

ob der Tätigkeitsabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entspricht.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

Unsere Verantwortung für die Prüfung des Tätigkeitsabschlusses entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.

 

Düsseldorf, den 30. August 2024

EversheimStuible Treuberater GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Fuchs, Wirtschaftsprüfer

Semelka, Wirtschaftsprüfer

Auszug aus dem Protokoll der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Brilon Energie GmbH am 17.09.2024

1. Jahresabschluss 2023

V24-SWBE.03 (AR)

Die Gesellschafterversammlung folgt der Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates vom 17.09.2024 und stellt den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Brilon Energie GmbH wie folgt fest:

Bilanz in Aktiva und Passiva

22.666.205,26 €

Jahresüberschuss gem. Gewinn- und Verlustrechnung

3.210.082,19 €

Der Jahresüberschuss in Höhe von 3.210.082,19 € wird, wie vom Aufsichtsrat empfohlen, auf neue Rechnung vorgetragen.

[...]

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