GROSS
GmbH
Hanhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
135.173,00 |
157.065,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.913,00 |
24.168,00 |
| II.
Sachanlagen |
113.260,00 |
132.897,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
178.491,78 |
173.046,87 |
| I.
Vorräte |
18.455,40 |
39.736,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
107.071,61 |
123.621,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
52.964,77 |
9.688,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
728,23 |
955,48 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
386.013,98 |
402.657,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
700.406,99 |
733.724,69 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
427.657,34 |
316.361,75 |
| III.
Jahresüberschuss |
16.643,36 |
-111.295,59 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
386.013,98 |
402.657,34 |
| B.
Rückstellungen |
6.550,00 |
4.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
693.856,99 |
729.424,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
700.406,99 |
733.724,69 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden insgesamt im Anhang aufgeführt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wird gem.
§ 246 I 4 HGB i.V.m. §
253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem.
§ 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung der erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen und den
beweglichen Anlagegütern erfolgt die Abschreibung
linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von
§ 6 II EStG wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben,
der Abgang wird für das Zugangsjahr unterstellt. Bei
Vermögensgegenstände gemäß § 6
IIa EStG wurde eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 5
Jahren unterstellt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Das
Stammkapital beträgt unverändert €
25.000,00.
Der Jahresüberschuss 2010 von € 16.643,36
wird mit dem Verlustvortrag € 427.657,34 auf neue
Rechnung vorgetragen.
Die Bilanz der Gross GmbH weist zum 31.12.2010 einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von
€ 386.013,98 aus. Ein derartiger Fehlbetrag, der sich
aus einer Bilanz ergibt, die nach Grundsätzen
ordnungsmäßiger Bilanzierung unter Annahme der
Unternehmensfortführung aufgestellt wurde, ist
grundsätzlich nicht dazu geeignet, eine
Überschuldung der Gesellschaft festzustellen. Zur
Ermittlung der Überschuldung im Rechtssinne wären
die Aktivposten und Passivposten mit den jeweiligen
Zeitwerten anzusetzen.
Um eine mögliche Überschuldung der
Gesellschaft zu vermeiden, hat der Gesellschafter eine
persönliche Bürgschaft für die
Verbindlichkeiten gegenüber der Bank übernommen.
Zusätzlich hat Herr Gross der Gesellschaft ein
Darlehen über 100.000 € zur Verfügung
gestellt. Her Gross hat sich verpflichtet, bei einer
Inanspruchnahme durch diese Bürgschaft seinen
Rückgriffsanspruch gegenüber der Gesellschaft
nicht geltend zu machen bzw. auf die Rückzahlung des
Darlehens zu verzichten, solange die teilweise oder
vollständige Befriedigung zu einer Überschuldung
der Gesellschaft führen würde.
Gemäß Darlehensvertrag tritt der
Darlehensgeber mit seiner Forderung gegen die
Darlehensnehmerin hinter die Forderungen aller anderen
Gläubiger in der Weise zurück, dass seine
Forderungen nur zu Lasten von Bilanzgewinnen, aus einem
Liquidationsüberschuss oder aus dem die übrigen
Verbindlichkeiten der Gross GmbH übersteigenden
Vermögen bedient zu werden braucht.
Aufgrund der weiter durchgeführten
Umstrukturierung des Unternehmens im Jahr 2010 geht die
Geschäftsleitung nach Ihren Planungen von einer
Konsolidierung der Gesellschaft in der Zukunft und einer
positiven Unternehmensfortführung aus.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Der vor dem 01.01.2010 entgeltlich erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wird
unverändert über eine voraussichtliche
Nutzungsdauer von 15 Jahren linear abgeschrieben.
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 41.667,11 (Vorjahr: T€ 10).
Die
Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von €
272.699,89 Beträge mit einer Restlaufzeit unter einem
Jahr und mit € 285.087,48 Beträge mit einer
Restlaufzeit über 5 Jahre (§ 268 V 1 HGB, §
285 Nr.1 HGB). Von den Verbindlichkeiten sind €
445.308,65 durch Pfandrechte gesichert.
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§ 42
III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von
€ 96.116,90 (Vorjahr: T€ 99).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Steffen Gross, Geschäftsführer
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 325 I Satz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Hanhofen, den 31.05.2011
gez. Steffen Gross, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2011 festgestellt.
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