Helmut Wolf
GmbH
Seligenstadt (Hessen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
393,00 |
219.272,10 |
| I.
Sachanlagen |
393,00 |
544,50 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
218.727,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
103.487,78 |
100.316,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.959,79 |
28.224,13 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
81.527,99 |
72.092,36 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
23.074,07 |
20.903,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
126.954,85 |
340.492,58 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzverlust |
48.638,66 |
46.468,58 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
23.074,07 |
20.903,99 |
| B.
Rückstellungen |
126.689,27 |
340.492,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
265,58 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
126.954,85 |
340.492,58 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Die Bewertung wird trotz bestehender
Überschuldung unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 I 2 HGB)
vorgenommen, da eine positive Fortführungsprognose
besteht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanz
rechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst.
Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor
(Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden
entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von € -
16.389 bilanziert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Angaben
zur Bilanz
Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Zugänge werden im Zugangsjahr zeitanteilig
abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Das
gezeichnete Kapital wurde noch nicht auf Euro
umgestellt und beträgt DM 50.000,00.
Der Verlustvortrag beträgt € 46.468,58
(Vorjahr T€ 61).
Rückstellungen für Pensionen werden mit
dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem
einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253
II 2 HGB).
Die
Rückstellung für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertmethode
(projected unit credit method) gebildet. Es wurden folgende
Annahmen für die Berechnung berücksichtigt
(§ 285 Nr. 24 HGB):
| • |
durchschnittlicher Marktzinsvon
5,15 %für eine Laufzeit von15 Jahren, der
von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde
|
| • |
Lohn- und Gehaltssteigerungen
von 0 % nach den Erfahrungswerten aus der
Vergangenheit
|
| • |
Sterbetafeln nach Dr. Klaus
Heubeck "Richttafeln 2005 G"
|
Durch die Umstellung der Bewertung der
Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein
zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in
Höhe von € 16.389.
Die Pensionsrückstellungen wurden
gemäß § 246 II Satz 2 HGB mit
Planvermögen verrechnet. Die Anschaffungskosten und
der beizulegende Zeitwert der verrechneten
Vermögensgegenstände beträgt
€ 218.727,60. Der Erfüllungsbetrag der
verrechneten Schulden beträgt € 342.916,87.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Sämtliche Forderungen und Verbindlichkeiten sind
innerhalb eines Jahres fällig.
III. Sonstige Pflichtangaben
Von den Erleichterungen der §§ 274a,
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Helmut Wolf, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen am
Abschlussstichtag keine Rechte und Pflichten.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2012 festgestellt.
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