SolSystems Energy GmbHLiquidiert
86391 Stadtbergen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Rolf Spatzier seit 22.9.2015 | Prokura |
Gerald Alexander Dr. Schubert seit 24.8.2009 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SolSystems Energy GmbHStadtbergenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2014Allgemeine Hinweise Der vorliegende Jahresabschluss der SolSystems Energy GmbH, Stadtbergen, (Abkürzung: SSE) zum 31. Dezember 2014 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabeerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungspflicht nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Realisations- und Imparitätsprinzip wurden beachtet; Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie Sach- und Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Abschreibungen. Planmäßige Abschreibungen werden linear vorgenommen. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Als geringwertige Wirtschaftsgüter werden Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 definiert. Für diese erfolgt eine Aktivierung auf einem Sammelposten. Dieser wird im Geschäftsjahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Nutzungsdauern für das Sachanlagevermögen entsprechen den steuerlichen Vorgaben gemäß AfA-Tabellen, die wiederum den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern entsprechen. Die Nutzungsdauern für die immateriellen Vermögensgegenstände betragen im Wesentlichen 3 Jahre. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend dem angemessenen Umfang berücksichtigt werden. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet. Geleistete Anzahlungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Risikobehafteten Posten wird gegebenenfalls durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen, das allgemeine Kreditrisiko ist durch individuelle und pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Kassenbestände und Bankguthaben sind zum Nennwert angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs am Tage des Geschäftsvorfalls bzw. Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Für Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr wird das Imparitätsprinzip beachtet. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt, der als Anlage 1 zum Anhang beigefügt ist. Angaben zum Anteilsbesitz:
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist eine solche mit einer Restlaufzeit zwischen 1 bis 5 Jahren in Höhe von TEUR 111 enthalten. Hierbei handelt es sich um den Sicherheitseinbehalt eines Kunden nach VOB. Ansonsten haben sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Eigenkapital Stammkapital Das voll eingezahlte Stammkapital von EUR 33.400,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Verlustvortrag Der Jahresfehlbetrag des Jahres 2013 von EUR 1.532.939,25 wurde auf neue Rechnung vorgetragen, wodurch sich ein Verlustvortrag in Höhe von EUR 3.026.572,69 ergibt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten - wie im Vorjahr - im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Leistungen, Personalrückstellungen und Abschlusskosten. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten verteilen sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen i.H.v. TEUR 12 resultieren aus dem Abschluss von Mietverträgen für den Firmensitz sowie zwei Lagerhallen, die mit einer Kündigungsfrist von 1 bis 6 Monaten ausgestattet sind. Sonstige Angaben Geschäftsführung Zu Geschäftsführern sind bestellt: Dr. Gerald Schubert, Augsburg, Martin Schlenk, Freiburg, COO der Solar-Fabrik AG, bis zum 30. Juni 2014 Günter Weinberger, Freiburg, CEO der Solar-Fabrik AG, ab dem 1. Juli 2014 Der ausgeübte Beruf von Herrn Dr. Schubert entspricht seiner Organstellung. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Weil nur ein Geschäftsführer eine Vergütung von der SSE erhalten hat, wird von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter (gem. §§ 267 Abs. 5 und 285 Nr. 7 HGB; ohne Geschäftsführer):
Angaben nach § 285 Nr. 14 HGB Die Gesellschaft wird in den nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS/IFRS) aufgestellten Konzernabschluss der Solar-Fabrik AG, Freiburg, (Amtsgericht Freiburg, HRB 6717) einbezogen. Die Einbeziehung erfolgt i.R. einer Vollkonsolidierung i.S.d. § 301 HGB. Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB Im vorliegenden Abschluss sind Aufwendungen für Abschlussprüfung in Höhe von TEUR 7 (Vorjahr: TEUR 21) ausgewiesen.
Stadtbergen, 27. Januar 2015 Dr. Gerald Schubert Günter Weinberger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 21.10.2015. |
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