Tele-System
Harz GmbH
Blankenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
901.611,24 |
967.312,47 |
| I.
Sachanlagen |
901.611,24 |
967.312,47 |
| B.
Umlaufvermögen |
152.793,66 |
328.169,69 |
| I.
Vorräte |
8.564,27 |
8.197,78 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
68.267,48 |
67.379,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
75.961,91 |
252.592,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
120,68 |
228,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.054.525,58 |
1.295.710,33 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
102.062,25 |
102.062,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
72.062,25 |
72.062,25 |
| III.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
22.183,55 |
36.682,88 |
| C.
Verbindlichkeiten |
930.279,78 |
1.156.965,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
368.447,09 |
484.352,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.054.525,58 |
1.295.710,33 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Tele-System Harz GmbH
für das am 31. Dezember 2015 abgeschlossene
Geschäftsjahr ist nach den Vorschriften der
§§ 264 ff. i.V.m. § 267 Abs. 1 und 4 HGB
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt worden.
Die Gesellschaft macht von der
Befreiungsvorschrift gemäß § 264
Absatz 1 HGB zur Nichterstellung des Lageberichts
sowie von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB
Gebrauch.
II. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten gemäß § 255 HGB Abs. 1
und 2 aktiviert.
Die beweglichen Gegenstände des
Sachanlagevermögens wurden unter Zugrundelegung der
entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben. Bei den geringwertigen
Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten von netto bis
EUR 150,00 wurde von § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.
Bei Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern
von jeweils zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet. Die Abschreibung dieses Sammelpostens erfolgte
unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer
dieser Wirtschaftsgüter mit 20 vom Hundert.
Kabelmodems wurden davon abweichend über einen
Zeitraum von 3 Jahren linear abgeschrieben.
Der
Warenbestand wird zu Anschaffungskosten unter
Einbeziehung direkt zuordenbarer Nebenkosten
gemäß § 255 Abs. 1 HGB aktiviert.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sind unter
Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken
mit ihren Nominalwerten aktiviert. Bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde wegen nicht einzeln
erkennbarer Risiken eine pauschale Wertberichtigung in
Höhe von 2% der Nettoforderungsbeträge, bei den
Forderungen aus Einzelinkasso in Höhe von 5% gebildet.
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert
bewertet.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Auszahlungen für in späteren Geschäftsjahren
anfallende Aufwendungen.
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenständen enthalten
keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr.
Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG:
Von den Forderungen bestehen keine gegenüber der
Gesellschafterin (Vj. EUR 0,00).
2. Verbindlichkeiten
Es bestehen Verbindlichkeiten i. H. v. EUR
147.284,34 mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren.
Angabe gem. § 42 Abs. 3 GmbHG:
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der
Gesellschafterin von € 403.634,18.
IV. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse gemäß § 251
HGB
Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse
gemäß § 251 HGB bestanden zum Stichtag
nicht.
2. Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2015 waren ohne den
Geschäftsführer keine (Vj. 0) Mitarbeiter
beschäftigt.
3. Geschäftsführung
Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag
im Geschäftsjahr bei:
| • |
Herr Ralf-Peter Wenzel,
Geschäftsführer operativer Bereich
|
| • |
Herr Frank Hornberger,
Geschäftsführer operativer Bereich
|
Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift
gem. § 286 Abs. 4 HGB zur Angabe des
Geschäftsführergehalts Gebrauch.
4. Konzernzugehörigkeit
Über ihre alleinige Gesellschafterin, die pepcom
Mitteldeutschland GmbH, Leipzig, und deren Gesellschafterin
pepcom GmbH, Unterföhring, gehört die
Gesellschaft zum Konzern der Tele Columbus AG,
Berlin, welche den Konzernabschluss für den
größten Konsolidierungskreis aufstellt. Der
Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im
elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Unterföhring, 15.02.2016
sonstige Berichtsbestandteile
Blankenburg, 15.02.2016
gez.
Ralf-Peter Wenzel
Frank Hornberger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.02.2016
festgestellt.
|