Phoenix OITB gGmbH
Selbe AdresseOrganisationen der Bildung, Wissenschaft und Forschung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Monika Baumstümmler seit 9.6.2022 | Geschäftsführer |
Akif Emre Dr. Türeli seit 4.4.2022 | Geschäftsführer |
Horst Zimmer seit 27.5.2016 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Monika Baumstümler | 33.70% |
| 33.10% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Instillo GmbHÜberherrnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsrechtlicher Jahresabschluss zum 31.12.2023Handelsbilanz zum 31.12.2023
GEWINN - UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
AnhangAllgemeines Die Instillo GmbH ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Saarbrücken unter HRB 18568 eingetragen. Sie hat ihren Sitz in 66802 Überherrn. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des HGB und den relevanten Vorschriften des GmbH- Gesetzes erstellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Auf die Erstellung des Lageberichts wurde aufgrund § 264 (1) S. 4 HGB verzichtet. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Maßgebend für die Erstellung dieses Jahresabschlusses waren folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und planmäßig ab dem Ende der Entwicklungsphase abgeschrieben. Selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und Immaterielle Wirtschaftsgüter in Entwicklung werden mit den Herstellungskosten aktiviert. Berücksichtigt sind die Rechts- und Beratungskosten für die Patentanmeldungsverfahren sowie die Materialeinzelkosten und Fertigungseinzelkosten für die Patententwicklung. Material- und Fertigungseinzelkosten fielen im Geschäftsjahr 2023 nicht an. Sobald die Entwicklungsphase abgeschlossen ist, werden die Patente über die Restlaufzeit der Rechte linear abgeschrieben. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und über die Restlaufzeit der Patente linear abgeschrieben. Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten bzw. zu den Herstellungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben, sofern es abnutzbar ist. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen reduziert. Sämtliche Vermögensgegenstände wurden im Jahr 2023 linear abgeschrieben. Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung grundsätzlich zeitanteilig abgeschrieben. Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) mit einem Anschaffungswert bis 250 € werden im Jahr des Zugangs sofort voll abgeschrieben. Die GWG mit einem Anschaffungswert zwischen 250 und 800 € werden im Anlageverzeichnis erfasst und bis auf den Erinnerungswert von 1,- € im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Anteile an anderen Unternehmen und Beteiligungen sind bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Bilanzierte Ausleihungen bei den Finanzanlagen werden zum Nennwert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Einzelwertberichtigungen werden im erforderlichen Umfang gebildet. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung i.H.v. 2 % des um die einzelwertberichtigten Forderungen bereinigten Nettoforderungsbestandes eingestellt. Die Forderungen gegenüber Unternehmen mit Beteiligungsverhältnis wurden nicht in die Pauschalwertberichtigung einbezogen, sondern einer Einzelwertprüfung unterzogen. Der Bestand an liquiden Mitteln wird mit den Nominalwerten angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Das Eigenkapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken sowie ggf. zu berücksichtigende Preis-/ Kostensteigerungen. Soweit erforderlich, erfolgte eine Abzinsung. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagespiegel dargestellt. Wegen § 288 (1) Nr. 1 HGB ist dieser nicht Bestandteil des Anhangs. Die aktivierten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften zum Bilanzstichtag sind folgende:
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden in der Bilanz mit Davon-Vermerk ausgewiesen. Rückstellungen für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer werden gebildet unter Zugrundelegung der erstellten Steuerbilanz unter Berücksichtigung erforderlicher außerbilanzieller Korrekturen und festgestellter steuerlicher Verlustvorträge. Für das Jahr 2023 war aufgrund der Berechnungen keine Rückstellung zu bilden. In die Rückstellung für latente Steuern wurde eine Auflösung i.H.v. von 2.218,00 Euro vorgenommen. Die Rückstellung beruht auf der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände i.H.v. 456.374,00 Euro zum 31.12.2023 und der sich daraus ergebenden passiven Latenzen. Die Berechnung der Rückstellung für latente Steuern erfolgte unter Zugrundelegung der für die Firma geltenden individuellen Steuer- und Hebesätze unter Berücksichtigung der Gewerbesteuerzerlegung und beläuft sich auf insgesamt 140.894,00 Euro zum Bilanzstichtag Für das Geschäftsjahr 2023 wurden sonstige Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten i.H.v. 3.500 Euro (Vorjahr: 3.500 Euro) und zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht i.H.v. 5.096,00 Euro (Vorjahr: 5.096,00 Euro) gebildet. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betrugen zum Bilanzstichtag 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro). Unter der Position Sonstige Verbindlichkeiten stehen nicht ausgezahlte Gewinnanteile vergangener Jahre und die vertraglich vereinbarte Endvergütung aus der stillen Beteiligung der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG) i.H.v. insgesamt 164.569,46 Euro (Vorjahr: 214.560,67 Euro), die planmäßig in vierteljährlichen Raten bis zum 30.03.2027 zurückgezahlt werden. Ebenfalls unter der Position Sonstige Verbindlichkeiten sind drei Darlehen aufgeführt, die zum 31.12.2023 mit 932.312,02 Euro zu Buche standen, sowie zwei Gesellschafterdarlehen, die zum Bilanzstichtag mit 272.832,47 zu Buche standen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In der Position Zinsen und ähnliche Aufwendungen sind Zinsen für die Endvergütung der ehemals stillen Beteiligung der SWG i.H.v. insgesamt 8.793,25 Euro enthalten. Sonstige Angaben Es bestehen nachfolgende Haftungsverhältnisse. An den Grundstücken des Sachanlagevermögens waren Grundschulden zur Sicherung aller bestehenden und künftigen, auch bedingten oder befristeten Forderungen der Hausbank gegen das verbundene Unternehmen MJR PharmJet GmbH bestellt, die durch Verschmelzung auf das Beteiligungsunternehmen MyBiotech GmbH übergegangen sind. Außerdem wurden der Hausbank hierfür Bürgschaften erklärt. Die vorstehend beschriebenen Forderungen betragen zum Bilanzstichtag 29.162,18 Euro. Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Abschlussstichtag aus Anlagenmietverträgen i.H.v. ca. 32 T€ jährlich und aus einem Kälteliefervertrag für die notwendige Klimatisierung der Labore i.H.v. von ca. 95 T€ jährlich. Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 1,75 Mitarbeiter beschäftigt. Aufgrund der aktivierten Entwicklungskosten in den immateriellen Vermögensgegenständen besteht eine Ausschüttungs- bzw. Abführungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB). Die entsprechende Berechnung ergab bei einer Aktivierungssumme von insgesamt 456.374,00 Euro unter Abzug der passiven latenten Steuern in Höhe von 140.894,00 Euro zum 31.12.2023 einen gesperrten Betrag von 315.480,00 Euro. Der maximale Ausschüttungs-/Abführungsbetrag ohne Berücksichtigung der Sperre nach § 268 Abs. 8 HGB beträgt 1.777.748,17 €, so dass maximal 1.462.268,17 Euro verwendet werden dürfen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff., 284 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Überherrn, den 28.06.2024 Dr.
Emre Türeli
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