K & E Verwaltungsgesellschaft eGbR
Selbe AdresseWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erwin Schimmer seit 29.4.2004 | Geschäftsführer |
Karl Blöchl seit 29.4.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CYBER TECHNOLOGIES GmbHIngolstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2013I. Erläuterungen zur Bilanz 1. Allgemeine Anmerkungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss zeigt eine formelle Überschuldung des Unternehmens. Nach der vorliegenden Planrechnung ist die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich. Eine Überschuldung im Sinne des § 19 InsO liegt daher nach Ansicht der Geschäftsleitung nicht vor. Außerdem sind die der Gesellschaft von den Gesellschaftern gewährten Darlehen in Höhe von Euro 1.393.866,45 gemäß § 39 InsO nachrangig zu erfüllen, so dass eine Überschuldung der Gesellschaft ebenfalls nicht gegeben ist. 2. Angewandte Bewertungsmethoden Die Bilanzierung erfolgte nach dem Anschaffungskostenprinzip. Anschaffungsnebenkosten wurden ebenfalls erfasst. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden aktiviert. Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu fünf Jahren), bewertet. Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer zwischen zwei und acht Jahren) und, bei einem dauerhaft niedrigeren Wert, auch vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von weniger als 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von 150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, die vor 2010 angeschafft wurden, wurden gemäß § 6 Abs. 2 a EStG i.V.m. § 254 HGB (alte Fassung) in einem Sammelposten erfasst und auf fünf Jahre abgeschrieben (Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 4 EGHGB). Der Sammelposten wurde im Berichtsjahr vollständig aufgelöst. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten, allgemeine Verwaltungskosten) bewertet. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalbetrag bzw. mit dem Barwert aktiviert. Wertberichtigungen wegen Uneinbringlichkeit waren nicht vorzunehmen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Der Kassenbestand und das Bankguthaben sind zu Nennwerten bilanziert. Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde mit dem Nominalbetrag angesetzt. Es entspricht dem Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregistereintrag. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages für erkennbare ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen ausgewiesen. 3. Angaben zu Restlaufzeiten und Sicherheiten der Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) Es bestehen keine Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit mehr als fünf Jahre beträgt. Die Lieferantenverbindlichkeiten sind mit den üblichen Eigentumsvorbehalten besichert.
Ingolstadt, den 3. November 2014 Karl Blöchl, Geschäftsführer Erwin J. Schimmer, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.11.2014 festgestellt. |
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