Großhandel mit Anstrichmitteln
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Kerstin Schedler seit 8.1.2025 | Geschäftsführer |
Heike Schydlo seit 8.1.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 27.59% | |
| 24.14% | |
| 24.14% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
3 von 4 Anteilseignern sichtbar
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Marks - GmbHRothenburg ob der TauberJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemein Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Aufgrund der Merkmale der Firma Marks GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die in den einzelnen Bilanzposten ausgewiesenen Beträge sind mit dem Vorjahr vergleichbar. Änderungen an den Vorjahreswerten wurden nicht vorgenommen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze und Bilanzierungsmethoden gem. § 252 HGB sind im Wesentlichen beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem Umfang erstmals zum 01. Januar 2010 angewendet. Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind. Aktivseite Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. Passivseite Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach §253(1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. III. Bilanz
Aktiva
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:
Passiva
Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital von 26.100,00 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr beträgt 14.187,30 € (Vorjahr: 13.816,82 €). Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrags unterbleibt, da keine Sachverhalte nach §268 (8) HGB vorliegen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 0,00 € (Vorjahr 69,63 €) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) abgesichert. Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Das Avalkonto bei Bürgschaftsinstituten (für Gewährleistungsverpflichtungen) hat einen Gesamtsaldo von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben Gesellschaftsorgane Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Thilo Schedler bestellt. Er ist durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht. Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer oder einem Mitglied des Aufsichtsrats persönlich betreffen, übernommen wurden. Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. §325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind. Rothenburg, den 28.06.2011 …...………………………………… gez. Thilo Schedler, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.06.2011 |
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