"Zur Prora" GmbHLiquidiert

18586 Sellin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stralsund HRB 1731
Eingetragen
23.3.1993
Branche
Großhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und LaborbedarfTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Erwerb, der Betrieb und die Beteiligung an Hotels und Gaststätten und anderen Gesellschaften mit einem ähnlichen Betriebszweck, der Betrieb und die Beteiligung an Therapieeinrichtungen, der Handel mit und der Verleih von Geräten der Medizintechnik, der Handel mit Lebensmitteln, Ernährungsergänzungsprodukten sowie Gesundheits- und Kosmetikprodukten und die Vermittlung von Dienstleistungen

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

"Zur Prora" GmbH

Sellin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 1.363,00 2.683,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 694,00
II. Sachanlagen 1.363,00 1.989,00
B. Umlaufvermögen 14.623,62 14.322,16
I. Vorräte 1.613,45 716,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 12.101,83 12.149,02
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 908,34 1.456,69
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 105.696,72 101.246,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 121.683,34 118.251,19

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 126.810,62 125.752,84
III. Jahresfehlbetrag 4.450,69 1.057,78
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 105.696,72 101.246,03
B. Rückstellungen 1.286,10 1.467,10
C. Verbindlichkeiten 120.397,24 116.784,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 121.683,34 118.251,19

Anhang


 
ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen.

Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.


BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und so­fern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des je­weiligen Vermögensgegenstandes.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Einzelrisiken waren nicht erkennbar.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Sie berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht.

Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Die Geschäftsführung wurde auf die Pflichten des § 64 (1) GmbHG, des § 19 InsO und auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei der Nichterfüllung dieser Vorschriften hingewiesen.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

SONSTIGE ANGABEN

Geschäftsführer
  

Familienname
Vorname
ausgeübter Beruf
Kannengießer
Wolfgang
Ökonompädagoge




UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES ZUM 31. Dezember 2009




Sellin, den 19.10.2010 gez. Wolfgang Kannengießer
  

(Ort)
(Datum)
(Unterschrift)


  

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