Hundert Grad Kommunikation GmbHLiquidiert

65929 Frankfurt am Main, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 50048
Vorher
100 Grad Kommunikation GmbH
Eingetragen
21.9.2004
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenArchitekturbüros für HochbauWärme- und Kältehandel
Gegenstand
Der Betrieb einer Werbeagentur.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
Michael Rodgers
33.33%
Jochen Klein
33.33%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

100 Grad Kommunikation GmbH
Germany
29.500 DM
40.14%
Dirk Maur
24.000 DM
32.65%

Beteiligungen

NameAnteil
Chapawee GmbHAufgelöst
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hundert Grad Kommunikation GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 11.405,00 49.747,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 580,00 1.187,00
II. Sachanlagen 9.825,00 47.560,00
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 571.382,22 1.480.401,45
I. Vorräte 0,00 212.300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 150.949,28 661.078,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 1.990,24
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 420.432,94 607.022,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.761,96 24.863,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 585.549,18 1.555.012,31

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 503.604,04 658.410,38
I. gezeichnetes Kapital 102.600,00 102.600,00
II. Gewinnvortrag 455.810,38 220.639,92
III. Jahresfehlbetrag 54.806,34 -335.170,46
B. Rückstellungen 70.452,00 574.184,00
C. Verbindlichkeiten 11.493,14 322.417,93
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 11.493,14 322.417,93
Bilanzsumme, Summe Passiva 585.549,18 1.555.012,31

Anhang

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde ggf. beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Betriebsstilllegung zum 30.09.2019 und Liquidation ab 01.01.2020 ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:


ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wurde bei Software drei Jahre, bei den gewerblichen Schutzrechten zwischen null und zehn Jahre unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen Anlagevermögen erfolgten ausschließlich nach der linearen Methode.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen sind sowohl ggf. die Beteiligungen als auch die Genossenschaftsanteile zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren ggf. vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen wurden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestanden.

UMLAUFVERMÖGEN
Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ggf. zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgte ggf. retrograd, ausgehend von den vereinbarten Honorarsummen, abzüglich Gewinnaufschlag und noch anfallender Kosten, entsprechend dem Leistungsstand zum Bilanzstichtag.
Für Risiken in der Bewertung des Vorratsvermögens wurden ausreichende Abschläge zum Ansatz gebracht unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.

RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.
Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten ggf. die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie ggf. passive latente Steuern.


VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Fremdwährungsposten wurden ggf. mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.

III. SONSTIGE ANGABEN

1. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung des Unternehmens in den Händen der Herren Frederic Becker (bis 30.06.2019) und Oliver Kuß. Sie waren bzw. sind jeweils einzelvertretungsberechtigt. Herr Kuß ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, Herr Becker war von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 ist Herr Oliver Kuß zum alleinigen Liquidator bestellt worden.

2. Sonstige Pflichtangaben

Zum Bilanzstichtag unterliegen keine Beträge der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.

3. Vorschlag Ergebnisverwendung

Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von € 54.806,34 saldiert mit dem Gewinnvortrag in Höhe von € 455.810,38 (Bilanzgewinn: € 401.004,04 ) auf neue Rechnung vorzutragen.

4. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr. 9c HGB

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag weder Forderungen noch Verbindlichkeiten.

5. Pflichtangaben gem. § 285 Nr. 1 HGB

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt € 0,00.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

6. Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie keine Haftung aus der Bestellung sonstiger Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten.

7. Sonstige Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen zum 31.12.2019 nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Dauerschuldverhältnissen  (Leasing-, Miet- und Wartungsverträgen) in Höhe von insgesamt T€ 8, aufgeteilt auf künftige Geschäftsjahre wie folgt:

Geschäftsjahr
T€
2020
5
2021
3


Frankfurt am Main, den 30. Juni 2020

gez. Oliver Kuß
Geschäftsführer
Liquidator

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2020 festgestellt.

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