Hundert
Grad Kommunikation GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
11.405,00 |
49.747,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
580,00 |
1.187,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.825,00 |
47.560,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
571.382,22 |
1.480.401,45 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
212.300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
150.949,28 |
661.078,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
1.990,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
420.432,94 |
607.022,88 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.761,96 |
24.863,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
585.549,18 |
1.555.012,31 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
503.604,04 |
658.410,38 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.600,00 |
102.600,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
455.810,38 |
220.639,92 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
54.806,34 |
-335.170,46 |
| B.
Rückstellungen |
70.452,00 |
574.184,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
11.493,14 |
322.417,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
11.493,14 |
322.417,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
585.549,18 |
1.555.012,31 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB erstellt.
II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des
§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurde ggf. beachtet.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Betriebsstilllegung
zum 30.09.2019 und Liquidation ab 01.01.2020 ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
am Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wurde bei Software drei Jahre, bei den
gewerblichen Schutzrechten zwischen null und zehn Jahre
unterstellt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen.
Den planmäßigen Abschreibungen wurde die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes zugrunde gelegt.
Die Abschreibungen beim beweglichen
Anlagevermögen erfolgten ausschließlich nach der
linearen Methode.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis € 800,00 wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen sind sowohl ggf. die
Beteiligungen als auch die Genossenschaftsanteile zu
Anschaffungskosten einschließlich
Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen war, wurde dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren ggf. vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen wurden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestanden.
UMLAUFVERMÖGEN
Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe ggf. zu Anschaffungskosten angesetzt. Die
Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgte
ggf. retrograd, ausgehend von den vereinbarten
Honorarsummen, abzüglich Gewinnaufschlag und noch
anfallender Kosten, entsprechend dem Leistungsstand zum
Bilanzstichtag.
Für Risiken in der Bewertung des
Vorratsvermögens wurden ausreichende Abschläge
zum Ansatz gebracht unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Die Forderungen und Sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden ggf. durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre der Deutschen Bundesbank abgezinst.
Die Sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten ggf. die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren sowie ggf.
passive latente Steuern.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
WÄHRUNGSUMRECHNUNG
Fremdwährungsposten wurden ggf. mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag in Euro
umgerechnet.
III. SONSTIGE ANGABEN
1. Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
lag die Geschäftsführung des Unternehmens in den
Händen der Herren Frederic Becker (bis 30.06.2019) und
Oliver Kuß. Sie waren bzw. sind jeweils
einzelvertretungsberechtigt. Herr Kuß ist befugt im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen,
Herr Becker war von den Beschränkungen des § 181
BGB nicht befreit. Durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 02.12.2019 ist Herr Oliver
Kuß zum alleinigen Liquidator bestellt worden.
2.
Sonstige Pflichtangaben
Zum Bilanzstichtag unterliegen keine Beträge der
Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB.
3. Vorschlag Ergebnisverwendung
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen den
Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 in Höhe
von € 54.806,34 saldiert mit dem Gewinnvortrag in
Höhe von € 455.810,38 (Bilanzgewinn: €
401.004,04 ) auf neue Rechnung vorzutragen.
4. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 285 Nr.
9c HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum
Bilanzstichtag weder Forderungen noch Verbindlichkeiten.
5. Pflichtangaben gem. § 285 Nr. 1 HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00.
Sämtliche Verbindlichkeiten sind nicht durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
6. Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten
aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften und aus
Gewährleistungsverträgen sowie keine Haftung aus
der Bestellung sonstiger Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten.
7. Sonstige Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen zum 31.12.2019 nicht bilanzierte
sonstige finanzielle Verpflichtungen aus
Dauerschuldverhältnissen (Leasing-, Miet- und
Wartungsverträgen) in Höhe von insgesamt T€
8, aufgeteilt auf künftige Geschäftsjahre wie
folgt:
Geschäftsjahr
|
T€
|
2020
|
5
|
2021
|
3
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Frankfurt am Main, den 30. Juni 2020
gez. Oliver Kuß
Geschäftsführer
Liquidator
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.09.2020 festgestellt.
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