AM Haustechnik GmbHLiquidiert

Am Kanal 8C, 26689 Apen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 201899
Vorher
F & P 30. Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
3.1.2008
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauRohrleitungstiefbau, Brunnenbau und Kläranlagenbau
Gegenstand
Ausführung von Heizungsbau- und Sanitärarbeiten aller Art

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Anton Bernhard Möllmann
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Anton Bernhard Möllmann
Am Kanal 8 C, 26689 Augustfehn
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AM Haustechnik GmbH

Apen-Augustfehn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.01.2015 bis zum 01.01.2016

Bilanz

Aktiva

1.1.2016
EUR
1.1.2015
EUR
A. Anlagevermögen 34.443,00 47.502,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 746,00 1.486,00
II. Sachanlagen 33.697,00 46.016,00
B. Umlaufvermögen 282.554,43 239.165,05
I. Vorräte 171.713,25 157.412,14
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 108.067,08 80.324,95
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.774,10 1.427,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 739,40 1.185,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 317.736,83 287.852,29

Passiva

1.1.2016
EUR
1.1.2015
EUR
A. Eigenkapital 64.979,43 69.189,31
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 44.189,31 42.304,28
III. Jahresfehlbetrag 4.209,88 -1.885,03
B. Rückstellungen 24.000,00 8.500,00
C. Verbindlichkeiten 228.757,40 210.162,98
Bilanzsumme, Summe Passiva 317.736,83 287.852,29

Anhang

für das Geschäftsjahr 2016

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Soweit sich zu den einzelnen Positionen Bewertungsmethodenänderungen ergeben haben, sind diese nachfolgend im Anhang unter den Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz detailliert erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Im Berichtsjahr wurde unter analoger GoB-konformer Anwendung von dem Wahlrecht des § 6 Abs. 2a EStG Gebrauch gemacht. Bewegliche Anlagengegenstände deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 150,00, aber nicht € 1.000,00 übersteigen, wurden in einen Sammelposten eingestellt. Der Sammelposten wird im Berichtsjahr sowie in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist.

Die Herstellungskosten der fertigen und unfertigen Erzeugnisse werden nach der retrograden Bewertungsmethode ermittelt. Ausgehend vom Verkaufspreis werden der Gewinnaufschlag sowie die Vertriebs- und Verwaltungskosten abgezogen.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Die Positionen im Eigenkapital sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Finanzanlagen

Es bestehen Ausleihungen an Gesellschafter in Höhe von € 9.632,24 .

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Eigenkapital

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Anton Möllmann, 26689 Augustfehn, Am Kanal 3c

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Augustfehn, 20.03.2017

Anton Möllmann

- Geschäftsführer -

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.3.2017.

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