Cronauer
& Klein Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Albersweiler
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
25.564,59 |
25.564,59 |
| I.
Finanzanlagen |
25.564,59 |
25.564,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.610,65 |
10.182,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.610,65 |
10.182,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
35.175,24 |
35.747,24 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.438,54 |
20.291,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
5.273,52 |
6.476,12 |
| III.
Jahresüberschuss |
147,47 |
1.202,60 |
| B.
Rückstellungen |
700,00 |
700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.036,70 |
14.756,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.036,70 |
14.756,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
35.175,24 |
35.747,24 |
Anhang
Gemäß § 264 (1) i.V. mit § 284
und § 285 HGB muss die Gesellschaft einen Anhang
aufstellen. Nach § 267 (1) HGB handelt es sich um eine
kleine Kapitalgesellschaft. Soweit sie aufgrund ihrer
Größe keine Angaben machen muss, wurden diese
Erleichterungen von der Gesellschaft genutzt.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden:
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 (8) HGB nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungsmethoden
angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 410 Euro
betragen (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im
Zugangsjahr sofort voll abgeschrieben. Betragen die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als 410 Euro,
aber nicht mehr als 1.000 Euro (Poolabschreibung) werden
diese im Zugangsjahr in einen Sammelposten aufgenommen und
pro Jahr mit jeweils 1/5 abgeschrieben. Wurden
Gegenstände des Anlagevermögens nach steuerlichen
Vorschriften degressiv abgeschrieben, wird diese Form der
Abschreibung unter Ausübung des
Beibehaltungswahlrechts nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
beibehalten.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten
angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge werden
mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Anschaffung bewertet.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für das
allgemeine Kreditrisiko werden Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt. Bei zweifelhaft einbringlichen
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
sonstige Berichtsbestandteile
Albersweiler, den 10. Nov. 2017
gez. Inge-Klein-Pagani
gez. Carlo Cronauer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.11.2017 festgestellt.
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