Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 183512
Eingetragen
15.1.2010
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationWärme- und KältehandelHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Gegenstand
Durchführung von Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie aller damit zusammenhängender Dienstleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Raili
seit 15.1.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

82547 Eurasburg, OT Beuerberg
26.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Raili GmbH

Eurasburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 54.159,00 35.298,00
I. Sachanlagen 54.159,00 35.298,00
B. Umlaufvermögen 77.285,83 77.604,99
I. Vorräte 23.823,22 55.777,70
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 38.297,53 21.793,60
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 15.165,08 33,69
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.743,72 3.926,83
Bilanzsumme, Summe Aktiva 133.188,55 116.829,82

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 85.526,91 65.627,05
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 39.627,05 35.662,44
III. Jahresüberschuss 19.899,86 3.964,61
B. Rückstellungen 7.462,00 6.380,00
C. Verbindlichkeiten 40.199,64 44.822,77
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 40.199,64 44.822,77
Bilanzsumme, Summe Passiva 133.188,55 116.829,82

Anhang


A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden, soweit gegeben,  zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde, soweit erforderlich,  in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
  

Gezeichnetes Kapital
26.000 Euro
 
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
0 Euro
 
Eingefordertes Kapital
 
26.000 Euro



Angabe zu Verbindlichkeiten
  

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
40199 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0 Euro



Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen
0Euro
Forderungen
9552Euro
Verbindlichkeiten
0Euro



E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Martin Raili
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.01.2020 festgestellt.

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