Vita activa fac totum UG (haftungsbeschränkt)
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oleksandr Savchuk seit 20.1.2022 | Vorstandsmitglied |
Albertine Friedland seit 20.1.2022 | Vorstandsmitglied |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aphra Holding AGAltlandsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018BILANZ
ANHANG1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Aphra Holding AG auf den 31. Dezember 2018 vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Eine werbende Tätigkeit hat die in der Verhandlung am 25. August 2017 vor dem Notar Reinhard Arf in Berlin durch die APHRA Gaststätten GmbH errichtete Aphra Holding AG bis zum Bilanzstichtag nicht aufgenommen. Grundkapital und Agio wurden am 13. September 2017 durch die Aktionärin auf das Bankkonto der Gesellschaft voll eingezahlt. Die zur Zeit der Gründung das Bankkonto der Aphra Holding AG führende Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG hat die Einzahlung des Kapitals durch die APHRA Gaststätten GmbH gemäß § 37 Abs. 1 und § 54 Abs. 3 AktG als zur freien Verfügung des Vorstandes stehend mit Schreiben vom 7. November 2017 bestätigt. Am 27. November 2017 wurde die Aphra Holding AG mit Sitz in Altlandsberg in das Handelsregister des Amtsgerichtes Frankfurt (Oder) unter der Registernummer HRB 16616 FF eingetragen. Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266 (2) HGB. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 (2) HGB gewählt. Soweit Rechtsform und die Verhältnisse der Gesellschaft eine geänderte Gliederung erforderten, wurde von den vorgegebenen Bezeichnungen abgewichen. Auf den Ausweis von Leerposten wurde verzichtet. Der Bewertung wurden die Vorschriften der §§ 252 ff. HGB zugrunde gelegt, unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften der §§ 279 ff. HGB. 2. Rechtliche Verhältnisse Zwischen der APHRA Gaststätten GmbH (Muttergesellschaft) und der Aphra Holding AG (Tochtergesellschaft) bestehen keine anderen Verträge, als die für die Gründung der AG erforderlichen; insbesondere wurde kein Gewinnabführungs- oder Beherrschungsvertrag geschlossen. Hinsichtlich Körperschafts- und Gewerbesteuer besteht damit derzeit keine zu berücksichtigende Organschaft. Hinsichtlich der Beurteilung umsatzsteuerlicher Organschaft ist die finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Tochtergesellschaft in die, deren Aktien vollständig haltende Muttergesellschaft zu prüfen. Dazu ist festzustellen: Die finanzielle Eingliederung der Tochtergesellschaft in die Muttergesellschaft ist gegeben, weil und solange letztere mehr als 50% der Aktien hält. Eine wirtschaftliche Eingliederung liegt nicht vor, weil sich die Geschäftsfelder von Tochter- und Muttergesellschaft nicht berühren, keine gemeinsamen Wirtschaftsgüter benutzt werden und auch auf andere Ressourcen nicht gemeinsam zurückgegriffen wird. Eine organisatorische Eingliederung liegt nicht vor, weil keine personellen Verflechtungen oder gemeinsame Richtlinien zwischen Tochter- und Muttergesellschaft bestehen. Ein Leistungsaustausch zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft ist auch künftig nicht vorgesehen. 3. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Das Anlagevermögen der Gesellschaft ist in einem Anlagespiegel ausgewiesen, der diesem Jahresabschluss (nicht veröffentlicht) beigefügt ist. Die Anschaffungskosten der Gegenstände wurden nach Nutzung um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode und der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer vermindert. Sonderabschreibungen beeinflussen den ausgewiesenen Buchwert nicht. Forderungen bestehen unter anderem aus Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden wegen deren Geringfügigkeit nicht gebildet. Passiva Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wird zum Bilanzstichtag in voller Höhe gehalten durch die Gründerin. Gewinnrücklagen wurden nicht gebildet. Entnahmen erfolgten nicht. Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Steuerrückstellungen mussten nicht gebildet werden. Soweit gesetzlich Pflichtangaben im Anhang auf Vorgänge vorgesehen sind, soweit diese vorhanden sind und diese Pflichtangaben hier nicht aufgenommen worden sind, sind sie für die Gesellschaft ohne Bedeutung. Ergänzend sei auf den beigefügten Kontennachweis verwiesen. (nicht veröffentlicht) 4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Erlöse sind nicht auszuweisen. In der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte keine Zusammenfassung von Posten. Die Abschreibungen ergeben sich aus dem beigefügten Anlagenspiegel. (nicht veröffentlicht) 5. Sonstige Angaben Es sind keine Anstellungsverträge geschlossen. Es bestehen keine anderen Dauerschuldverhältnisse. Die Finanzbuchhaltung wurde auf dem System AGENDA verarbeitet. Das Belegwesen ist geordnet, die laufenden Geschäftsvorfälle wurden zeitnah erfasst. Die Verbindung der Belege und der zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle zu den Buchungen ist gewährleistet. Der Buchhaltung liegt der DATEV-Kontenrahmen SKR 03 zugrunde. WEITERE DATENLagebericht Die Gesellschaft entwickelt sich planmäßig. Erste Vermögensgegenstände und eine Beteiligung konnten erworben werden. Eine Tochtergesellschaft wird errichtet. Im Juli 2019 wurde eine Kapitalerhöhung begonnen, das neue Kapital ist eingezahlt, eine Eintragung im Handelsregister ist zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung noch nicht erfolgt. Software wird auf der Grundlage eines erworbenen Konzeptes erstellt. Voraussichtlich werden ab 2020 Erträge erwirtschaftet. Auf besondere Risiken ist nicht hinzuweisen. Alle Investitionen erfolgen aus Eigenkapital.
Altlandsberg, den 13. August 2019 gez. Jordan Palah Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14. August 2019 |
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