Carl Goodwin & Partner GmbH

Blumenstraße 4, 40883 Ratingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 43381
Eingetragen
2.1.1990
Branche
Verlegen von BüchernErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieVermittlungstätigkeiten für Erziehung und Unterricht
Gegenstand
Der Fremdsprachenunterricht und die redaktionelle Arbeit an englischsprachigen Publikationen.

Historie

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Management

NameRolle
Carl J. Goodwin
seit 16.1.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Carl Goodwin & Partner GmbH

Ratingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

10.800,00

12.710,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

35.396,92

4.057,35

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.036,20

6.507,96

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

48.233,12

23.275,31



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

100.000,00

100.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

1.000,00

III. Gewinnrücklagen

IV. Verlustvortrag

-100.763,85

-126.557,82

V. Jahresüberschuss

24.913,64

25.793,97

B. Rückstellungen

1.670,00

840,00

C. Verbindlichkeiten

22.413,33

22.199,16

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

48.233,12

23.275,31

ANHANG

1. Allgemeine Angaben

Die Carl Goodwin & Partner GmbH hat Ihre Tätigkeit am 1. Januar 1990 aufgenommen. Sitz der Gesellschaft ist Ratingen. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 43381 beim Amtsgericht Düsseldorf in das Handelsregister eingetragen. Durch notarielle Urkunde vom 09. Februar 1999 des Notars Dr. Schumacher in Ratingen ist das Stammkapital der Gesellschaft auf € 100.000,00 erhöht worden.

Herr Carl Goodwin, Kaufmann, ist einziger, alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Gesellschaft.

2. Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die im vorliegenden Jahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des GmbHG und der §§ 242 ff. HGB, insbesondere den Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276, 288 HGB wird Gebrauch gemacht.

Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden in 2010 erstmalig angewendet. Bewertungs-, Ansatz- oder Ausweisänderungen waren nicht erforderlich, die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die ausgewiesenen Vorjahreszahlen wurden beibehalten.

Das Sachanlagevermögen, das ausschließlich andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst, wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne der steuerlichen Bestimmungen werden auch in der Handelsbilanz wegen ihrer untergeordneten Bedeutung direkt als Aufwand gebucht.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet; sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Von den Forderungen entfallen € 29.149,42 (im Vorjahr € 4.000,00) auf den Gesellschafter-Geschäftsführer aus der Gewährung eines Kontokorrentkredites. Dieser wird mit 6 % p.a. verzinst, feste Rückzahlungen sind nicht vereinbart, Sicherheiten sind nicht gestellt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert; es ist in voller Höhe eingezahlt.

Die zum voraussichtlich notwendigen Erfüllungsbetrag bewerteten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken aus ungewissen Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt; sie sind innerhalb eines Jahres fällig. Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem am Bilanzstichtag geltenden Devisenkassamittelkurs unter Beachtung des Höchstwertprinzips bewertet. Auf Steuern entfallen € 2.237,66 (im Vorjahr € 1.527,51).

3. Sonstige Angaben

Nicht in der Bilanz ausgewiesene Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht.

Ratingen, den 26. Mai 2011

 

Carl Goodwin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.05.2011

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