BabyOne
Essen GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.876,00 |
27.414,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.876,00 |
27.414,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
620.474,53 |
551.602,79 |
| I.
Vorräte |
506.217,37 |
463.917,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
110.887,25 |
83.152,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.369,91 |
4.532,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.569,34 |
3.655,75 |
| Aktiva |
644.919,87 |
582.672,54 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
177.083,61 |
177.083,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
25.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
127.083,61 |
127.083,61 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
40.616,00 |
44.793,66 |
| C.
Verbindlichkeiten |
427.220,26 |
360.795,27 |
| Passiva |
644.919,87 |
582.672,54 |
Anhang
BabyOne Essen GmbH, Oberhausen
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
ANHANG 2023
Allgemeine Angaben
Die BabyOne Essen GmbH, Oberhausen wird beim
Amtsgericht Duisburg unter der Nummer HRB 23607
geführt.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft Sinne des
§ 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB. Der
vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff., 264 ff. HGB unter
Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Die Fristigkeitsvermerke zu den Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und den Verbindlichkeiten (§ 268
Abs. 5 HGB), die Vermerke nach § 42 Abs. 3
GmbHG sowie die Davon-Posten der Bilanz sowie Gewinn- und
Verlustrechnung wurden zur Verbesserung der Klarheit und
Übersichtlichkeit in den Anhang aufgenommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgeblich.
Die
Bewertung entspricht den gesetzlichen Vorschriften
und Grundsätzen ordnungsgemäßer
Bilanzierung (insbesodnere Realisationsprinzip,
Imparitätsprinzip und allgemeines Vorsichtsprinzip,
Prinzip der Einzelbewertung, Grundsatz der
Periodenabgrenzung und Going-Concern-Grundatz).
Die
Gegenstände des Anlagevermögens werden
durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen, in dem die
Anschaffungs- oder Herstellungkosten, die Zugänge und
Abgänge, die Abschreibungssätze und -beträge
sowie die Restbuchwerte der einzelnen Anlagegüter
enthalten sind.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige sowie
außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden auf Basis steuerlich anerkannter
Nutzungsdauern sowie tatsächlicher betrieblicher
Gegebenheiten vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten nicht EUR 800 übersteigen,
werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten unter
Beachtung des Niederwertprinzips angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
Die
liquiden Mittel werden zum Nennbetrag bewertet.
Die aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte
Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des
Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
sind in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht.
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und die Abschreibungen sind in einer
Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Forderungen
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 14.494,00 betreffen
Gewerbesteuerzahlungen der Bucon Verwaltungs GmbH
(Gesellschafterin).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 246.718,66 (Vorjahr: EUR
255.672,79) sind im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus
der Cash Pool Vereinbarung (EUR 91.990,23), aus der
Umsatzsteuerorganschaft (EUR 59.452,44) und augrund des
Ergebnisabführungsvertrags (EUR 72.912,19) mit der
BuCon Verwaltungs GmbH (Gesellschafterin).
In den
sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
- Verbindlichkeitren aus Steuern in
Höhe von EUR 1.525,45 (Vorjahr EUR 1.100,58)
- Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von EUR 3.111,71
(Vorjahr EUR 4,03)
Die
Verbindlichkeiten haben allesamt eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Zinsaufwendungen
Die Zinsen betreffen Zinsaufwendungen gegenüber
verbundenen Unternehmen in Höhe
von EUR 6.157,51 (Vorjahr: EUR 7.868,84) mit der
Bucon Verwaltungs GmbH (Gesellschafterin).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen
Verpflichtungen beträgt TEUR 536.
Ergänzende Angaben
Im Berichtsjahr waren 8 Arbeitnehmer bei der
Gesellschaft beschäftigt.
Die Geschäfte wurden im Berichtsjahr
geführt durch
Herrn Michael Bunse
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Oberhausen, den 29. Mai
2024
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.06.2024
festgestellt.
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