Vogel
GmbH
Attendorn
(vormals: Finnentrop)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
167.808,01 |
204.216,01 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
7,00 |
7,00 |
| II.
Sachanlagen |
167.801,01 |
204.209,01 |
| B.
Umlaufvermögen |
343.632,83 |
432.144,80 |
| I.
Vorräte |
295.006,00 |
336.961,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
47.612,99 |
41.725,72 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.013,84 |
53.458,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.801,30 |
1.590,30 |
| Aktiva |
513.242,14 |
637.951,11 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
9.762,14 |
209.997,58 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
62.000,00 |
62.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
52.237,86 |
-147.997,58 |
| davon
Gewinnvortrag |
147.997,58 |
165.420,68 |
| B.
Rückstellungen |
333.865,00 |
341.940,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
169.615,00 |
86.013,53 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
164.997,84 |
70.828,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
4.617,16 |
15.184,84 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
75.710,89 |
13.513,09 |
| Passiva |
513.242,14 |
637.951,11 |
4. Anhang
4.1
Allgemeine Angaben
4.1 Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den handelsrechtlichen
Vorschriften und dem Gesellschaftsvertrag erstellt.
Die Vogel GmbH Finnentrop ist eine
kleine Kapitalgesellschaft i.S.v.
§ 267 HGB. Es besteht gem. §§ 325
ff HGB Offenlegungspflicht, der bis zu 31.12.2024
nachzukommen ist.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften (§ 276 HGB)
wurde bei der Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung
kein Gebrauch gemacht.
Die größenabhängigen Erleichterungen
bei der Aufstellung des Anhangs gem. § 288 S. 1 HGB
wurden nicht in Anspruch genommen. Allerdings werden gem.
§ 286 Abs. 4 HGB keine Angaben über die
Gesamtbezüge der in § 285 Nr. 9 a und b HGB
genannten Personen im Anhang dargestellt.
4.2
Angaben zur Buchführung
4.2 Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle
erfolgte nach den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung.
4.3
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
4.3 Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Eine Vergleichbarkeit der Zahlen des
Geschäftsjahres mit dem Vorjahr ist gegeben.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung. Es wurde gem. § 252 Abs. 1
Nr. 2 HGB von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen
(going-concern-Prinzip). Im einzelnen gilt folgendes:
AKTIVA
Erworbene
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bewertet und planmäßig
abgeschrieben. Die Abschreibungen werden linear nach
Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw.
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden
linear und degressiv vorgenommen. Auf die lineare
Abschreibungsmethode wird übergegangen, sobald diese
zu höheren Abschreibungen führt. Die
Abschreibungen basieren auf der steuerlich anerkannten
Nutzungsdauer. Die Zugänge im Berichtsjahr werden pro
rata temporis abgeschrieben. Geringwertige
Anlagegüter werden im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
Die Bestände der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den
fortgeschriebenen durchschnittlichen Netto-Einkaufspreisen
angesetzt.
Die Bestände an
unfertigen und
fertigen Erzeugnissen werden mit den
Herstellungskosten unter Einbeziehung angemessener
Teile der notwendigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten bewertet. Auf Bestände,
die infolge langer Lagerdauer oder aus anderen Gründen
nur eingeschränkt verwertbar sind, werden ausreichende
Wertabschläge vorgenommen.
Der Ansatz der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgt zum
Nennwert, abzüglich Wertberichtigungen für
individuell ermittelte Einzelrisiken sowie pauschale
Risiken für Kurs- und Zinsverluste.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstitut werden
mit dem Nennwert bewertet.
PASSIVA
Bei der Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung
getragen worden. Sie werden in der Höhe bemessen, die
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
sonstige Berichtsbestandteile
Finnentrop, 11.11.2024,
gez.
Christian Vogel
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.11.2024
festgestellt.
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