MAKS Bauunternehmung Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBauträger für Wohngebäude
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Angelika Beate Huber seit 20.7.2022 | Geschäftsführer |
Silke Stang seit 9.3.2022 | Prokura |
Rafi Boudjakdjian seit 22.7.2015 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Quanos Service Solutions GmbHInningJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021Quanos Service Solutions GmbH, Inning, Landkreis StarnbergGrundlagen des Unternehmens Unser Unternehmen ist Teil der Quanos-Gruppe unter der Quanos Solutions GmbH. Mit Wirkung zum 01.01.2020 wurde ein Gewinnabführungsvertrag mit der Rechtsfolge einer ertragsteuerlichen Organschaft zwischen unserem Unternehmen als Organgesellschaft und der Quanos Solutions GmbH als Organträger geschlossen. Die Quanos Service Solutions GmbH entwickelt und vertreibt Softwareprodukte für elektronische Ersatzteilkataloge, Service - Informationssysteme und Service - Portale zusammen mit produktbegleitenden Dienstleistungen wie z.B. Schulungen und Workshops und bietet zudem auf Kundenwunsch kundenindividuelle Anpassungen an der Software. Forschung und Entwicklung unserer Produkte liegen bei der Quanos Service Solutions GmbH und finden ausschließlich an unseren drei Standorten Inning am Ammersee, Fürth und Amberg statt. Wirtschaftsbericht 2021 war trotz der weltweiten COVID-19-Pandemie ein erfolgreiches Wirtschaftsjahr, in dem wir auf unseren angestrebten Wachstumskurs zurückgekehrt sind. Die Quanos Service Solutions ist in über 20 Ländern aktiv, wobei der Hauptumsatz der DACH Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) erwirtschaftet wird. Dank der breiten Diversifizierung über viele nicht korrelierende Märkte (Maschinen- Anlagenbau, Landwirtschaft, Baumaschinen, Medizintechnik, Fahrzeugbau) und der tiefgehenden Integration der Software in die Prozesse der Kunden sowie des hohen Anteils an wiederkehrenden Wartungserträgen zeigt sich das Geschäftsmodell der Quanos Service Solutions GmbH robust. Unsere wesentlichen Geschäftsgrundlagen sind Kundenaufträge und die Personalausstattung. Unsere Ausgangsposition ist sehr stabil. 2021 konnte der Umsatz trotz COVID um ca. 12 % gesteigert werden. Im Q4, traditionell das umsatzstärkste Quartal im Geschäftsjahr der Quanos Service Solutions GmbH, konnte erfreulicherweise eine deutliche Zunahme von Aktivitäten unserer Kunden verbunden mit wachsendem Auftragseingang und Umsatz verzeichnet werden. Die Quanos Service Solutions GmbH hat weiterhin einen starken Free Cashflow. Dank unseres starken Cashflows konnten wir uns ausschließlich aus freiem Cashflow finanzieren. Es gelang uns 2021 25 neue Kunden zu gewinnen. Auf der Personalseite gelang es der Quanos Service Solutions GmbH, alle offenen Stellen zu besetzen, was aufgrund des sehr schwierigen Marktumfeldes für IT-Spezialisten außerordentlich ist. Die Quanos Service Solutions GmbH wird am Markt als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen. Das Geschäftsjahr 2021 endete mit einem Ergebnis vor Ergebnisabführung von T€ 4.600 (VJ T€ 2.907). Das Rohergebnis (Umsatzerlöse zzgl. sonstige betriebliche Erträge abzgl. Materialaufwand) liegt mit T€ 15.881 (VJ T€ 14.066) wesentlich höher als im Vorjahr. Die Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist unverändert stabil. Die bilanzielle Eigenkapitalquote ist auf 33,8 % (VJ 32,4 %) gestiegen. Absolut betrachtet ist das Eigenkapital mit T€ 3.023 (VJ T€ 3.023) aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages auf Vorjahresniveau. Voraussichtliche Entwicklung mit Chancen und Risiken Trotz der immer noch andauernden Corona-Krise und dem Krieg in der Ukraine erwartet Quanos Service Solutions für 2022 ein starkes Wachstum. In allen Produktkategorien gehen wir von deutlichen Steigerungen gegenüber dem Vorjahr aus. Aufgrund unserer stark diversifizierten Kundenstruktur wird uns die Corona-Krise nach derzeitigen Erkenntnissen nicht veranlassen, unseren Marketingansatz zu überdenken oder zu ändern. Wir erwarten, dass sich negative und positive Einflüsse mittelfristig ausgleichen werden. In Bezug auf die liquiden Mittel, Forderungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind wir den branchenüblichen Risiken aus Preisänderungen, Forderungsausfällen und Zahlungsstromschwankungen ausgesetzt. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft stellt sicher, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie an die Entscheidungsträger des Unternehmens weitergeleitet werden. Die Risikoerfassung, -analyse und -bewertung wird permanent vorgenommen, gegebenenfalls aktualisiert und ergänzt. Aufgrund der hohen Bestände an finanziellen Mitteln ist nicht mit Liquiditätsrisiken zu rechnen. Identifizierbare Ausfallrisiken bei Forderungen sehen wir derzeit nur in geringem Masse. Das Ausfallrisiko, wird durch ein der Forderungsentwicklung entsprechendes und regelmäßig verifiziertes Forderungsmanagement vermindert. Im Geschäftsjahr und in den Vorjahren wurden keine wesentlichen Forderungsausfälle verzeichnet. Bestandsrisiken im Bereich der Vorräte sind nicht zu verzeichnen. Da die Gesellschaft nur in sehr geringem Umfang Transaktionen in Fremdwährungen eingeht, ist mit keinen nennenswerten Verlusten aus Wechselkursschwankungen zu rechnen. In unserer Planungsrechnung für das Geschäftsjahr 2022 werden die derzeit mäßigen Auswirkungen der Corona-Krise und des Krieges in der Ukraine laufend eingearbeitet. Andere konkrete Risiken mit Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage oder die voraussichtliche Entwicklung sind nicht zu erkennen. Gesamtaussage Das Geschäftsjahr 2021 entsprach bezüglich der Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Planung und den Erwartungen der Geschäftsleitung. Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Quanos. Auswirkungen könnten sich jedoch durch steigende Energiepreise sowie eine damit verbundene stärker steigende Inflation ergeben. Die Situation wird fortlaufend durch die Geschäftsführung überwacht. Für das Geschäftsjahr 2022 rechnen wir im Vergleich zum Vorjahr erneut mit einem ca. 12%igen Wachstum bei nur leicht ansteigenden Kosten.
Inning, Landkreis Starnberg, den 28. April 2022 Die Geschäftsführung Robert Schäfer Rafi Boudjakdjian Bilanz zum 31. Dezember 2021der Quanos Service Solutions GmbH, Inning, Landkreis StarnbergAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021der Quanos Service Solutions GmbH, Inning, Landkreis Starnberg
ANHANG zum 31.12.2021Quanos Service Solutions GmbHInning, Landkreis StarnbergAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Quanos Service Solutions GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 267 i.V.m. §§ 276, 288 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Die Quanos Service Solutions GmbH (Organgesellschaft) hat mit der Quanos Solutions GmbH (Organträger), für Gewinne ab 01.01.2020 einen Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben und Erläuterungen von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden Posten: Gewinn- und Verlustrechnung
Begründung: Die Anpassung im Personalaufwand erfolgte zu Controlling-Zwecken, um die im Rahmen des Shared Services verrechneten Kosten korrekt zuzuordnen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und vorgenommen. Die Abschreibungszeiträume werden ausgehend von den in den steuerrechtlichen AfA-Tabellen angegebenen kürzesten Nutzungsdauern ermittelt, soweit nicht im Einzelfall Anhaltspunkte für eine abweichende betriebsindividuelle Nutzungsdauer vorliegen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Anschaffungskosten angesetzt und wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen 1.128,00 EUR. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten gemäß § 249 Abs. 1 HGB. Die Rückstellungen sind in der Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Angaben zur Bilanz Anlagenspiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Angaben zu Ausleihungen gegen Gesellschafter Der Wert der Ausleihungen gegen Gesellschafter beläuft sich auf 5.133.680,53 EUR (Vorjahr: 10.069,37 EUR). Angaben zu Forderungen gegen Gesellschafter Der Wert der Forderungen gegen Gesellschafter beläuft sich auf 2.216,97 EUR (Vorjahr: 10.069,37 EUR). Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 30.036,00 EUR, der der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HBG unterliegt. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 3.507.496,46 EUR (Vorjahr: 3.005.871,38 EUR). Haftung für fremde Verbindlichkeiten Die Gesellschaft haftet zusammen mit der Quanos Solutions GmbH als verbundenes Mutterunternehmen gesamtschuldnerisch für einen bestehenden Konsortialkredit der Quanos Solutions GmbH in Höhe von 48.000 TEUR (Vorjahr: 42.625 TEUR), der zum Bilanzstichtag in Höhe von 45.459 TEUR (Vorjahr: 40.625 TEUR) in Anspruch genommen ist. Mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft ist aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Quanos-Gruppe nicht zu rechnen. Die Gesellschaft hat hierfür folgende Sicherheiten gewährt: Verpfändung von Gesellschaftsanteilen, Kontoguthaben und Markenrechten sowie Sicherungsabtretung von Forderungen.
Unternehmensverbindungen Ergebnisabführung Nach Maßgabe eines Gewinnabführungsvertrags gemäß § 291 Abs. 1, §301 AktG ist ab dem Geschäftsjahr 2020 das gesamte Jahresergebnis an die Quanos Solutions GmbH abzuführen. Angaben zu einem freiwilligen Konzernabschluss Die Quanos Service Solutions GmbH wird nicht in den Konzernabschluss der Delias International S.à r.l., Leudelange, Luxemburg, einbezogen. Die Quanos Solutions GmbH als Mutterunternehmen stellt freiwillig einen Konzernabschluss nach §§ 290 ff HGB auf, der freiwillig nach § 316 Abs. 2 HGB geprüft wird. Der Konzernabschluss der Quanos Solutions GmbH, Nürnberg, wird für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufgestellt. Einbezogen sind folgende verbundene Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zinsen und ähnliche Aufwendungen Der Posten enthält Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von EUR 10.769,00 (Vorjahr: EUR 11.713,00). Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens hauptberuflich durch Herrn Robert Schäfer und Herrn Rafi Boudjakdjian geführt. UNTERZEICHNUNG
Inning, Landkreis Starnberg, 28. April 2022 Robert Schäfer Rafi Boudjakdjian Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 2021
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Quanos Service Solutions GmbH, Inning, Landkreis Starnberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Quanos Service Solutions GmbH, Inning, Landkreis Starnberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Quanos Service Solutions GmbH, Inning, Landkreis Starnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 28. April 2022 Deloitte
GmbH
Sebastian Kiesewetter, Wirtschaftsprüfer Markus Putz, Wirtschaftsprüfer |
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