Micro Design Industrieelektronik GmbH

Nußdorfer Straße 38, 88662 Überlingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 580865
Eingetragen
4.3.1992
Branche
Herstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenHerstellung von elektrischen Haushaltsgeräten
Gegenstand
Die Entwicklung, Konstruktion, Produktion und der Vertrieb von elektronischen Geräten.

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Granmayeh
seit 22.6.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Andreas Kraumyer
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Andreas Kraumyer
Überlingen
200.000 DM
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Micro Design Industrieelektronik GmbH

Überlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 5.201,50 7.141,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 5.199,50 7.139,00
B. Umlaufvermögen 1.158.757,65 1.069.515,11
I. Vorräte 152.869,00 139.547,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 197.008,78 195.646,16
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 55.871,89 56.776,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 808.879,87 734.321,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.163.959,15 1.076.656,11

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 851.786,60 774.453,68
I. gezeichnetes Kapital 102.258,38 102.258,38
II. Gewinnvortrag 749.528,22 672.195,30
B. Rückstellungen 302.719,00 293.623,00
C. Verbindlichkeiten 9.453,55 8.579,43
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 9.453,55 8.579,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.163.959,15 1.076.656,11

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Micro Design Industrieelektronik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungs­legungs­vorschriften des Handelsgesetzbuchs unter Fortsetzungsgesichtspunkten (§ 252(1) Nr. 2 HGB) aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für Zwecke der Offenlegung wurde von den Erleichterungen der §§ 288; 325 Abs. 1 S. 4 und §326 HGB Gebrauch gemacht.
Wahlrechte zum Bilanzansatz und Bewertung nach dem Bilanzrechtsmoderni­sier­ungs­gesetz (BilMoG) und Steuerrecht wurden, unter Beachtung von Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit, soweit als möglich einheitlich ausgeübt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regel­ungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde zunächst der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes (§ 42 GmbHG) zu beachten.


Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
 
Die Sachanlagen wurden mit Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten enthielten auch aktivierungspflichtige Nebenkosten.
 
Die Abschreibungen erfolgten im Wesentlichen linear unter Zugrundelegung folgen­der Nutzungsdauern: Büroeinrichtung zwischen 5 - 8 Jahren, sonstige Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 - 5 Jahren. Für Peripheriegeräte der EDV wurde eine die Nutzungsdauer von 3 Jahren berücksichtigt. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410 (gering­­­wertige Wirtschaftsgüter) wurden bis 2007 und ab 2010 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. In 2008 und 2009 war bei Anschaffungskosten von mehr als 150 € netto, aber höchstens 1.000 € netto, gem. § 6 Abs. 2a EStG n.F. ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten ist im Jahr seiner Anschaffung und den vier darauf folgenden Jahren zu jeweils 20 % abzuschreiben.

Teilwertabschreibungen oder steuerliche Sonderabschreibungen waren im Berichtsjahr nicht vorzunehmen.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Mengen und Wertansätze wurden aus den von der Gesellschaft erstellten Unterlagen übernommen. An der Bestandsaufnahme hat kein externer Beobachter teilgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert angesetzt.
Es wurden Pauschalwertberichtigungen für das Aus­fall­risiko und den Zinsverlust gebildet.

Die nach § 42 GmbHG zu nennenden Forderungen gegenüber dem Gesellschafter werden verzinst und belaufen sich auf 82.636,23 Euro. Darin enthalten ist ein langfristiges Darlehen von 50.000,00 Euro. Daneben bestehen Forderungen gegenüber einem nahestehenden Unternehmen (an dem der Gesellschafter beteiligt ist) i. H. v. 16.560,04 Euro
Die übrigen Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr belaufen sich auf 5.871,89 Euro. Es handelt sich um abgezinste Steuerforderungen. Sie haben einen Nennwert 6.958,80 Euro.
 
Die liquiden Mittel wurden mit ihren Nennwerten angesetzt.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen werden ggf. für künftige Zeiträume zeitanteilig angesetzt.

Für die Rückstellung für Pensionsverpflichtungen wurde bis zur Bilanzerstellung kein externes versicherungsmathematisches Gutachten eingeholt (in dem evtl. die neueren Erkenntnisse zur demographischen Entwicklung berücksichtigt sind). Daher erfolgte auf Verantwortung des gesetzlichen Vertreters hilfsweise eine Schätzung des Wertes als Fortentwicklung der, bis 2005 üblichen Methode anhand der Tabelle von Dr. Heubeck 1998 zu ermittelnden, versicherungs­mathematischen Barwerte. Im Rahmen dieser Schätzung erfolgte die Abzinsung nach den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB mit einem Zinssatz von 5,15 v.H. Nach der Auskunft der Geschäftsführung ergab sich im Vorjahr unter Berücksichtigung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs.2 EGHGB,keine wesentliche Abweichung zu den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB.
Auf die Darstellung aktiver latenter Steuern wurde entsprechend § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
 
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung alle erkennbaren Risiken mit dem Erfüllungsbetrag gebildet worden. Preis- und Kostensteigerungen hatten keinen Einfluss auf die Höhe.
 
Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Sonstige Pflichtangaben

Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen liegt nur hinsichtlich der Pensions­verpflichtung gegenüber dem Gesellschaftergeschäftsführer i. H.v. 290.123 Euro über fünf Jahren.

Sonstige Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB bzw. § 268 (7) bestehen nicht.

Von der Erleichterungsregelungen nach § 286 (4), § 288 und § 325 (1) S.4 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Bezüge an den Geschäftfüher wurden gewährt.

Das Unternehmen beschäftigt 2 Mitarbeiter.

Geschäftsführer ist

Herr Andreas Granmayeh.


Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen das Ergebnis in neue Rechnung vorzutragen; dem wurde entsprochen.


Unterzeichnung der Geschäftsführung nach § 245 HGB


Überlingen, im November 2012
 

 
................................
Andreas Granmayeh
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2012 festgestellt.

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