Micro
Design Industrieelektronik GmbH
Überlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.201,50 |
7.141,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.199,50 |
7.139,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.158.757,65 |
1.069.515,11 |
| I.
Vorräte |
152.869,00 |
139.547,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
197.008,78 |
195.646,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
55.871,89 |
56.776,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
808.879,87 |
734.321,95 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.163.959,15 |
1.076.656,11 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
851.786,60 |
774.453,68 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
102.258,38 |
102.258,38 |
| II.
Gewinnvortrag |
749.528,22 |
672.195,30 |
| B.
Rückstellungen |
302.719,00 |
293.623,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.453,55 |
8.579,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.453,55 |
8.579,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.163.959,15 |
1.076.656,11 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Micro Design
Industrieelektronik GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs unter Fortsetzungsgesichtspunkten
(§ 252(1) Nr. 2 HGB) aufgestellt. Nach den in §
267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.
Für Zwecke der Offenlegung wurde von den
Erleichterungen der §§ 288; 325 Abs. 1 S. 4
und §326 HGB Gebrauch gemacht.
Wahlrechte zum Bilanzansatz und Bewertung nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
und Steuerrecht wurden, unter Beachtung von Wesentlichkeit
und Wirtschaftlichkeit, soweit als möglich einheitlich
ausgeübt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde
zunächst der Vermerk in der Bilanz gewählt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes (§ 42 GmbHG) zu beachten.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die
Sachanlagen wurden mit Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen, bewertet. Die Anschaffungskosten enthielten
auch aktivierungspflichtige Nebenkosten.
Die Abschreibungen erfolgten im Wesentlichen linear
unter Zugrundelegung folgender Nutzungsdauern:
Büroeinrichtung zwischen 5 - 8 Jahren, sonstige
Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 - 5
Jahren. Für Peripheriegeräte der EDV wurde eine
die Nutzungsdauer von 3 Jahren berücksichtigt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu
einem Wert von € 410 (geringwertige
Wirtschaftsgüter) wurden bis 2007 und ab 2010 im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. In 2008 und 2009 war bei
Anschaffungskosten von mehr als 150 € netto, aber
höchstens 1.000 € netto, gem. § 6 Abs. 2a
EStG n.F. ein Sammelposten zu bilden. Der Sammelposten ist
im Jahr seiner Anschaffung und den vier darauf folgenden
Jahren zu jeweils 20 % abzuschreiben.
Teilwertabschreibungen oder steuerliche
Sonderabschreibungen waren im Berichtsjahr nicht
vorzunehmen.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit
den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt. Die Mengen und Wertansätze wurden aus den
von der Gesellschaft erstellten Unterlagen übernommen.
An der Bestandsaufnahme hat kein externer Beobachter
teilgenommen.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem Nennwert angesetzt.
Es wurden Pauschalwertberichtigungen für das
Ausfallrisiko und den Zinsverlust gebildet.
Die nach § 42 GmbHG zu nennenden
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter werden
verzinst und belaufen sich auf 82.636,23 Euro. Darin
enthalten ist ein langfristiges Darlehen von 50.000,00
Euro. Daneben bestehen Forderungen gegenüber einem
nahestehenden Unternehmen (an dem der Gesellschafter
beteiligt ist) i. H. v. 16.560,04 Euro
Die übrigen Forderungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr belaufen sich auf 5.871,89 Euro. Es
handelt sich um abgezinste Steuerforderungen. Sie haben
einen Nennwert 6.958,80 Euro.
Die
liquiden Mittel wurden mit ihren Nennwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungen werden ggf. für
künftige Zeiträume zeitanteilig angesetzt.
Für die
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
wurde bis zur Bilanzerstellung kein externes
versicherungsmathematisches Gutachten eingeholt (in dem
evtl. die neueren Erkenntnisse zur demographischen
Entwicklung berücksichtigt sind). Daher erfolgte auf
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters hilfsweise eine
Schätzung des Wertes als Fortentwicklung der, bis 2005
üblichen Methode anhand der Tabelle von Dr. Heubeck
1998 zu ermittelnden, versicherungsmathematischen
Barwerte. Im Rahmen dieser Schätzung erfolgte die
Abzinsung nach den Vorschriften des § 253 Abs. 2 HGB
mit einem Zinssatz von 5,15 v.H. Nach der Auskunft der
Geschäftsführung ergab sich im Vorjahr unter
Berücksichtigung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs.2
EGHGB,keine wesentliche Abweichung zu den Vorschriften des
§ 253 Abs. 2 HGB.
Auf die Darstellung aktiver latenter Steuern wurde
entsprechend § 274a Nr. 5 HGB verzichtet.
Die
Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter
Berücksichtigung alle erkennbaren Risiken mit dem
Erfüllungsbetrag gebildet worden. Preis- und
Kostensteigerungen hatten keinen Einfluss auf die
Höhe.
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Sonstige Pflichtangaben
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten bzw.
Rückstellungen liegt nur hinsichtlich der
Pensionsverpflichtung gegenüber dem
Gesellschaftergeschäftsführer i. H.v. 290.123
Euro über fünf Jahren.
Sonstige Haftungsverhältnisse i. S. v. §
251 HGB bzw. § 268 (7) bestehen nicht.
Von der Erleichterungsregelungen nach § 286 (4),
§ 288 und § 325 (1) S.4 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Bezüge an den Geschäftfüher wurden
gewährt.
Das Unternehmen beschäftigt 2 Mitarbeiter.
Geschäftsführer ist
Herr Andreas Granmayeh.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung vorgeschlagen das Ergebnis in
neue Rechnung vorzutragen; dem wurde entsprochen.
Unterzeichnung der Geschäftsführung nach
§ 245 HGB
Überlingen, im November 2012
................................
Andreas Granmayeh
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.11.2012 festgestellt.
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