Beschriftungswerk-Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günther Schwab seit 5.11.2001 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
C.A. CADSERVICE GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
AnhangI. ALLGEMEINE ANGABEN 1. Bestandsnachweis, Gliederung und Bewertung Die Gegenstände des Anlagevermögens sind durch ordnungsgemäße Bestandsverzeichnisse nachgewiesen. Die Bestände an Forderungen sind in Saldenlisten sowie Bestätigungen der Banken nachgewiesen. Die Geldbestände ergaben sich aus den Kassenbüchern. Die übrigen Positionen des Umlaufvermögens sind durch Saldenlisten, Kontoauszüge und andere geeignete Unterlagen nachgewiesen. Der Nachweis der Schulden ergibt sich aus Verträgen, Kontoauszügen, Bankbestätigungen, Saldenlisten und sonstigen Unterlagen. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können. Der Anlagespiegel einschließlich der Angaben zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres und die Ergebnisverwendung sind im Anhang dargestellt. Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige Gründe davon abzuweichen haben sich nicht ergeben. Ansatz, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ansatz Der Jahresabschluß ist unter Anwendung der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierungsvorschriften aufgestellt worden. Im vorliegenden Jahresabschluß sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das ausgewiesene Anlagevermögen besteht ausschließlich aus Gegenständen, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Für Aufwendungen zur Gründung des Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, welche nicht entgeltlich erworben wurden, sind keine Aktivposten angesetzt. Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach Maßgabe der §§ 249 und 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse wurden auch in den Fällen angegeben, in denen gleichwertige Rückgriffsforderungen bestehen. Bewertung Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten stehen dieser Annahme nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlußstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den entsprechenden Zahlungszeitpunkten im Jahresabschluß berücksichtigt worden. Bewertung im einzelnen Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Anschaffungsnebenkosten wurden ordnungsgemäß aktiviert. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem niedrigen beizulegenden Wert bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungskosten oder die Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der betreffende Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Bei der Ermittlung der Abschreibungen im Jahr des Zugangs wurde von der Vereinfachungsregelung gem. Abschnitt 44 Abs. 2 der EStR Gebrauch gemacht. Von der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert bis € 410,00 gem. § 6 Abs. 2 EStG wurde in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit gegeben - von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf den niedrigeren Börsen- oder Marktpreis bzw., soweit ein solcher nicht feststellbar war, auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei Vermögensgegenständen, deren Wertansatz in nächster Zukunft aufgrund von Wertschwankungen vermutlich geändert werden müßte, ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung abgeschrieben worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der steuerrechtlichen Rechtsprechung angesetzt. Rückstellungen für latente Steuern waren nicht zu bilden, da sich kein Unterschied zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz ergeben hat. Gliederung Dem vorliegenden Jahresabschluß liegen die handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften zugrunde. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Anwendung der Erleichterungsvorschrift des § 276 HGB das Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gewählt. II. ERLÄUTERUNG ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Soweit Erläuterungen zu den einzelnen Positionen notwendig sind, ergeben sie sich aus den Angaben zu den einzelnen Positionen des Bilanzberichts. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem nachstehenden Anlagenspiegel mit Inventarverzeichnis: III. SONSTIGE ANGABEN Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 25.564,59. Die Geschäftsanteile werden zu je 50 % gehalten. Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB bestanden nicht. Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2008 (01.01.2008-31.12.2008) war Herr Günther Schwab. Im Geschäftsjahr war ein zusätzlicher Arbeitnehmer beschäftigt. IV. ERGEBNISVERWENDUNG Durch die Anpassung des HGB an die sog. Mittelstandsrichtlinie durch Gesetz vom 25.07.1994 wurde § 326 Satz 2 HGB gestrichen. Angaben zum Jahresergebnis und seiner Verwendung sind somit nicht mehr erforderlich. LAGEBERICHT § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB n. F. sieht die Befreiung von der sich aus den §§ 264 Abs. 1 Satz 1 i. V. 289 Abs. 1 und 2 HGB ergebenden Verpflichtung zur Aufstellung des Lageberichts vor.
München, den 2. Februar 2011 Günther Schwab -Gesellschafter/Geschäftsführer- |
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