Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 19701
Vorher
COUTH Butzbach Produktkennzeichnung GmbH
Eingetragen
10.3.2006
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Prüfmaschinen
Gegenstand
Der Vertrieb und die Herstellung von Maschinen und Werkzeugen zur industriellen Kennzeichnung und Markierung von Produkten aus Stahl, NE-Metallen und Kunststoffen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Arnd Butzbach
seit 27.5.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Solingen
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Butzbach Marking GmbH

Solingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 29.169,00 36.872,00
I. Sachanlagen 29.169,00 36.872,00
B. Umlaufvermögen 456.058,25 500.431,79
I. Vorräte 56.277,98 126.776,45
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.451,26 68.291,31
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 348.329,01 305.364,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.158,51 2.107,49
Aktiva 487.385,76 539.411,28

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 435.421,42 443.194,67
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 30.000,00 30.000,00
III. Bilanzgewinn 380.421,42 388.194,67
davon Gewinnvortrag 388.194,67 414.926,07
B. Rückstellungen 19.193,90 20.086,70
C. Verbindlichkeiten 32.770,44 76.129,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 11.184,23 51.036,80
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 21.586,21 25.093,11
Passiva 487.385,76 539.411,28

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Butzbach Marking GmbH mit Sitz in Solingen, Amtsgericht Wuppertal HRB 19701, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die einschlägigen Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewendete Gesamtkostenverfahren beibehalten.
Die einzelnen Posten werden nachfolgend in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden näher erläutert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Jahresabschlusses 2023 waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen unveränderten, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Die in der Bilanz ausgewiesenen "davon-Vermerke" entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch die tatsächlichen Gegebenheiten nicht entgegen.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze vermindert.
Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,-- werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt € 25.000,--.

III. Sonstige Angaben

Der Jahresabschluss vor Ergebnisverwendung aufgestellt.
Durchschnittlich wurden 3 Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens von folgenden Personen geführt:
Herrn Arnd Butzbach, Einzelhandelskaufmann, Solingen
Herr Arnd Butzbach ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Außer dem Geschäftsführer waren im übrigen keine weiteren Organe bestellt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres, über die an dieser Stelle zu berichten wäre, haben sich nicht ereignet.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten sind nicht bekannt.
Der Gesellschafterbestand und die Beteiligungsquoten haben sich verändert.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

 

Solingen, den 02.08.2024

gez. Arnd Butzbach, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2024 festgestellt.

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