avito
Markendialog GmbH
Reisbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 03.02.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.678,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
975,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.703,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
71.756,46 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.470,84 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
48.285,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.434,46 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.055,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
20.555,07 |
| B.
Rückstellungen |
14.382,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
26.996,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
26.996,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.434,46 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
I. Allgemeine Angaben
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung der
avito Markendialog GmbH für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 03.02.2010 bis 31.12.2010 sind
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§
242 ff HGB) unter Beachtung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff HGB) sowie der Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt worden.
Die Gliederung der Bilanz wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB vorgenommen.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Absatz 2 HGB.
Den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung des Gründungsjahres 2010 konnte wegen
fehlender Vorjahreszahlen der entsprechende Betrag des
vorhergehenden Geschäftsjahres gemäß §
265 Absatz 2 HGB nicht gegenübergestellt werden.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB.
Von den handelsrechtlich vorgesehenen Erleichterungen macht
die Gesellschaft Gebrauch.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluß der Kapitalgesellschaft
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im einzelnen ist zu
den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach
§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB folgendes zu berichten:
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
erfaßt und wird um planmäßige
nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
der Vermögensgegenstände durchwegs in linearer
Form vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu
einem Wert von €uro 1.000,oo sind entsprechend
steuerlichen Vorschriften im Rahmen einer Poolbildung
erfaßt und werden planmäßig als
Bewertungseinheit entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer über fünf Jahre abgeschrieben.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nominalwerten angesetzt und bewertet. Erkennbare
Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken werden nach
vernünftigen kaufmännischen Grundsätzen in
Form von erforderlichen Einzelwert-berichtigungen bzw.
Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt.
Der Ansatz der
flüssigen Mittel erfolgt mit dem Nennwert.
Die
Rückstellungen werden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der
Dotierung sind die voraussichtlichen Verpflichtungen bzw.
Kosten zugrundegelegt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung
notwendig sind.
Der Ansatz der
Verbindlichkeiten erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten gemäß § 284 Abs. 2
Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluß enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte nicht. Die Erfassung der
Geschäftsvorfälle im Rahmen der Buchführung
erfolgte in €uro.
III. Angaben zur Bilanz
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens
ist einschließlich der im Geschäftsjahr 2010
vorgenommenen Abschreibungen in einem gesonderten
Anlagenspiegel dargestellt.
2. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen oder sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr
als einem Jahr bestehen nicht. Die Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mithin
innerhalb eines Jahres fällig.
3. Liquide Mittel
Die flüssigen Mittel sind mit den Nennwerten
aufgenommen und durch gleichlautende Saldenmitteilungen
dokumentiert.
4. Gezeichnetes Kapital
Der Ausweis betrifft das Stammkapital der
Gesellschaft zum Nennbetrag mit €uro 25.000,00
gemäß § 42 Absatz 1 GmbHG und
Gesellschaftsvertrag sowie davon abgesetzt die ausstehenden
Einlagen auf das gezeichnete Kapital mit €uro
12.500,00. Eine Einforderung durch die
Geschäftsleitung ist derzeit nicht beabsichtigt.
5. Rückstellungen
Die Rückstellungen enthalten die
Steuerrückstellungen sowie die übrigen
Rückstellungen für die voraussichtlichen Kosten
der gesetzlich normierten Aufbewahrung der
Geschäftsunterlagen, der Jahresabschlußarbeiten
sowie der Personalverpflichtungen.
6. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht. In den Verbindlichkeiten
sind Gesellschafteransprüche mit T€ 6 enthalten.
7. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Eventualverbindlichkeiten und sonstige
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
sind nicht anzugeben.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die gewöhnliche Geschäftstätigkeit der
Unternehmung erstreckte sich im Wesentlichen auf den
Unternehmensgegenstand, insbesondere den Betrieb einer
Werbeagentur sowie die Marketing- und Gründerberatung.
V. Sonstige Pflichtangaben
1. Mitglieder der Geschäftsführungsorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
oblag die
Geschäftsführung Herrn Thomas Vilsmaier,
94419 Reisbach. Der vorgenannte Geschäftsführer
ist alleinvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
2. Weitere Angaben
Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers
werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 286 Abs.
4 HGB nicht angegeben.
Vorschüsse oder Kredite wurden der
Geschäftsleitung nicht gewährt; zugunsten der
Geschäftsführungsorgane wurden auch keine
Haftungsverhältnisse eingegangen.
3. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Rechte und Pflichten im Sinne von § 42 Abs. 3
GmbHG gegenüber Gesellschafter sind in den
Bilanzerläuterungen erwähnt (s.o).
gez. Thomas Vilsmaier
- Geschäftsführer -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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