dayplast
GmbH
Arnsberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
320.940,24 |
291.915,95 |
| I.
Sachanlagen |
320.940,24 |
291.915,95 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.714,27 |
97.115,03 |
| I.
Vorräte |
86.698,88 |
62.124,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
30.553,65 |
12.427,69 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.461,74 |
22.563,34 |
| Aktiva |
439.654,51 |
389.030,98 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.305,93 |
47.858,94 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
22.858,94 |
23.096,95 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
553,01 |
238,01 |
| B.
Rückstellungen |
7.200,00 |
4.400,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
385.148,58 |
336.771,90 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
79.449,39 |
32.592,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
305.699,19 |
304.178,91 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
311.440,00 |
260.000,00 |
| Passiva |
439.654,51 |
389.030,98 |
Anhang
1. allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Dayplast GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungs-
vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des
Wahlrechts des Art.67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Besonderheiten in der Form des Jahresabschlusses
liegen nicht vor.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung vorliegender Bilanz erfolgte unter
Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften. Die
Bewertung erfolgte entsprechend den Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um
die planmäßige Abschreibung vermindert. Das
nicht abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten bewertet.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit Werten bis 800,-- Euro werden sofort und voll
abgeschrieben.
Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt worden. Sofern die Tageswerte
am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag, die
Verbindlichkeiten mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
-Beteiligungen zu Anschaffungskosten
-Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
-Ausleihungen zum Nennwert
-unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen
zum Barwert
-sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Rückstellungen für ungewisse
Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden nicht
gebildet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie
wurden in Höhe des Betrages ausgewiesen, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung geboten
ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben.
Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt.
Wechselobligo und Bürgschaften bestehen nicht.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt.
Gliederungen und Bewertung der Bilanz und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
3.Bestandsnachweise
Das Inventar ist nach den Vorschriften des HGB
aufstellt worden.
a.Das Anlagevermögen wird kontinuierlich
geführt.
b.Das Vorratsvermögen ist einzeln
aufgeführt.
c.Die Bestände an Forderungen sind durch
Offene-Posten-Listen sowie durch Kontoauszüge der
Banken nachgewiesen.
d.Die Geldbestände sind aus dem Kassenbuch
ersichtlich.
e.Die sonstigen Vermögensgegenstände sind
einzeln aufgezeichnet.
f.Die Schulden sind durch Offen-Posten-Listen sowie
durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen.
4. Bewertungsverfahren
Die Bewertungsverfahren entsprechen den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung.
Dabei sind folgende allgemeine
Bewertungsgrundsätze beachtet worden:
1.Bilanzklarheit
2.Bilanzwahrheit
3.Bilanzvollständigkeit
4.Bilanzidentität
5.Bilanzkontinuität
6.Prinzip der Vorsicht
7.Fortführung der
Unternehmerstätigkeit(going-concern Prinzip)
8.Einzelbewertung
9.Periodenabgrenzung
5. Gliederung des
Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.
Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die
in § 266 Abs. 2 und 3 HGB bezeichneten Posten sind
gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge
ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform
nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Die in
§ 275 Abs. 2 HGB bezeichneten Posten sind gesondert
und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.
6. weitere Angaben zur
Bilanz
Aufwendungen für die Währungsumstellung auf
Euro wurden nicht aktiviert.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr, der Gesamtbetrag der
bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren und der Betrag der Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind gemäß
dem ausgeübten Wahlrecht in der Bilanz ausgewiesen.
Die bilanzierten Verbindlichkeiten sind nicht durch
Pfandrechte oder ähnlichen Rechte gesichert.
Pensionsrückstellungen wurden nicht gebildet.
Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden wurde nicht vorgenommen.
Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8
HGB liegt nicht vor.
7. Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in
die Vermögens-,Finanz- und Ertragslage sind nicht zu
machen.
Organmitgliedschaften und Konzernbeziehungen bestehen
nicht.
Die Gesellschaft ist nicht unbeschränkt
haftender Gesellschafter anderer Unternehmen.
Das Unternehmen hält weder mehr als 10 % der
Anteile oder Anlageaktien eines inländischen
Investmentvermögens i.S. des § 1 InvG, noch
werden mehr als 10 % der Anteile oder Anlageaktien
ausländischer Investmentanteile i.S. des § 2 Abs.
9 InvG gehalten.
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Der Jahresfehlbetrag 2022 wird gem. der
Handelsbilanz auf € 553,01 festgestellt
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Jens Brock, Kaufmann (Geschäftsführer)
Arnsberg,
20.12.2023
der Geschäftsführer
gez.
Jens Brock
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2023
festgestellt.
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