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Majorel Essen GmbHLiquidiert
33333 Gütersloh, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Raoul Blautzik seit 14.3.2019 | Geschäftsführer |
Hansmann Christian seit 14.3.2019 | Prokura |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Majorel Essen GmbH (vormals: arvato services Essen GmbH)EssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BILANZ zum 31.12.2019AKTIVA
Anhang 2019Allgemeine AngabenDie Majorel Essen GmbH (vormals: arvato services Essen GmbH) hat ihren Sitz in Essen. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Essen unter der Registernummer HRB 23737 im Handelsregister eingetragen. In der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2019 wurde die Umfirmierung der Gesellschaft in Majorel Essen GmbH beschlossen. Die Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Essen erfolgte am 05.04.2019. Mit der RM Achte Beteiligungsverwaltungs GmbH in Gütersloh ist am 17.12.201 ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 zugestimmt. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 13.02.2019. Grundlagen der RechnungslegungDie Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie hat von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den entsprechenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Der Abschluss wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB innerhalb der ersten sechs Monate des neuen Geschäftsjahres erstellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Bilanzierung und BewertungImmaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßigen Abschreibungssätze und - methoden orientieren sich an den betriebswirtschaftlichen Nutzungsdauern. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens deren Anschaffungskosten 800 € nicht übersteigen, erfolgt die vollständige Abschreibung im Jahr der Anschaffung. Selbständig nutzbare bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250 EUR sofort aufwandswirksam erfasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Barwert, die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Alle Risiken aus den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden durch aktivisch abgesetzte Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene latente Risiko werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Kassenbestand Kassenbestände werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Bereits geleistete Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren mittels der "Projected-Unit-Credit-Method". Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G i.d.F. Oktober 2018" von der Heubeck-Richttafeln GmbH verwendet. Die Pensionsrückstellungen werden pauschal entsprechend einer Laufzeit von 15 Jahren, mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz für Altersvorsorgeverpflichtungen der vergangenen zehn Jahre abgezinst. Bei der Festlegung des Zinssatzes wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Zinssatz bis zu drei Monate vor dem Bilanzstichtag festzustellen. Der Zinssatz wird zum 30.10. des Geschäftsjahres festgestellt und bei unterstelltem unverändertem Zinsniveau auf den Bilanzstichtag fortgeschrieben. Zudem werden in der Berechnung zukunftsbezogene Bewertungsparameter mit Gehaltstrend, Rententrend und Fluktuation berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages. Zukünftige Kosten- und Preissteigerungen werden berücksichtigt soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der anzuwendende Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben. Zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Pensionszusagen an die Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in treuhänderisch gebundenem Fondsvermögen angelegt. Sie dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen aus Altersversorgung und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung des Fondsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen wurde gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen verrechnet. Übersteigt der Zeitwert des Deckungsvermögens die historischen Anschaffungskosten, unterliegt dieser Teil gemäß § 268 Abs. 8 HGB unter Berücksichtigung passiver latenter Steuern der Abführungssperre. Da die Gesellschaft ein negatives Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2018 ausweist, findet die Abführungssperre keine Anwendung. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Konzernzugehörigkeit Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Bertelsmann SE & Co. KGaA, Gütersloh, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger elektronisch veröffentlicht. Erläuterungen zur BilanzForderungen Sämtliche Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen setzen sich aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 45 T€ (Vorjahr: 318 T€) und sonstigen Forderungen i. H. v. 2.704 T€ (Vorjahr: 532 T€) zusammen. Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Berechnung der Pensionsrückstellungen erfolgte unter Verwendung des von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzinses von 2,71 Prozent p.a. (Vorjahr: 3,21 Prozent p.a.). Der Gehaltstrend wurde mit 2,25 Prozent p.a. (Vorjahr: 2,25 Prozent p.a.) und der Rententrend mit 1,0 bis 1,5 Prozent p.a. (Vorjahr: 1,0 bis 1,5 Prozent p.a.) unterstellt. Darüber hinaus wurden unternehmensspezifische altersabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Folgende Werte unterlagen der Verrechnung gemäß § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB:
Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen setzen sich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 130 T€ (Vorjahr: 101 T€) und sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. 0 T€ (Vorjahr: 785 T€) zusammen. Sonstige AngabenArbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2019 waren durchschnittlich 169 Arbeitnehmer beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Gebäudemietverträge i.H.v. 384 T€ und KFZ-Leasing i.H.v. 29 T€. Diese Verpflichtungen bestehen ausschließlich gegenüber Dritten.
Essen, den 15.04.2020 Majorel Essen GmbH Raoul Blautzik Oliver Carlsen Der Jahresabschluss der Majorel Essen GmbH, Essen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 14.05.2020 festgestellt. |
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