Martin GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Norbert Martin seit 28.7.2008 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Martin GmbHHünxeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007Bilanz
AnhangAngabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. Abschnitt: Allgemeine Angaben zur Gliederung 1. Am 01.01.1986 ist das EG-Bilanzrichtliniengesetz in das deutsche Recht umgesetzt worden. Der vorstehende Jahresabschluss ist nach diesen Vorschriften erstellt. 2. Die Vorjahreswerte sind mit den Abschlussbeträgen des laufenden Jahres vergleichbar. Eine Zusammenfassung von Bilanz- und Gewinn- und Verlustpositionen im Interesse der besseren Klarheit und Übersichtlichkeit war nicht erforderlich. Eine Umgliederung der Vorjahreswerte ist durchgeführt worden, wo im Vergleich von Bilanzposten mit dem Vorjahresbetrag der Ausweis ansonsten sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite erscheinen müsste. 3. Abweichungen von der Gliederungsstetigkeit gem. § 265 Abs. 1 HGB sind nicht vorgenommen worden. 4. Die Firma unterliegt nicht verschiedenen Gliederungsvorschriften im Sinne des § 265 Abs. 4 HGB. 5. Die weiterführenden Aufgliederungen bzw. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden, soweit sie erforderlich waren, im Anhang dargestellt, wenn eine Wahlmöglichkeit für den Ausweis bestand. 6. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Abschnitt: Allgemeine Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt und ergänzend waren die Regelungen im GmbH-Gesetz zu beachten. 2. Entsprechend der Größenklassenzuordnung nach § 267 HGB ist nach den Vorschriften für eine kleine Kapitalgesellschaft bilanziert worden. 3. Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten im Sinne des § 255 HGB - soweit abnutzbar, vermindert um Abschreibungen - bilanziert. Es wurden planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Ein Bedarf an außerplanmäßigen Abschreibungen war nicht zu erkennen. 4. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. 5. Die Höhe der Rückstellungen ist nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt worden und entspricht den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. 6. Ein Bedarf für die Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungsaufwendungen nach § 249 Abs. 1 HGB und für weitere Ausgaben nach § 249 Abs. 2 HGB war nicht erkennbar. 7. Die Firma ist keine unmittelbare oder mittelbare Pensionsverpflichtungen bzw. ähnliche Verpflichtungen eingegangen. 8. Verbindlichkeiten sind zum Nominalwert eingebucht. 9. Bilanzierungshilfen nach § 269 und § 274 Abs. 2 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. 10. Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die auf fremde Währung lauten. 11. Unterbliebene Zuschreibungen, die aus steuerrechtlichen Gründen nicht angesetzt werden dürfen, sind nicht festgestellt worden. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternDer Gesellschaftergeschäftsführer Norbert Martin gewährt der Gesellschaft ein verzinsliches Darlehen in Höhe von € 5.214,72. Aufgliederung der VerbindlichkeitenIn den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind Tilgungsbeträge mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr in Höhe von EUR 5.214,72 enthalten. Davon entfallen auf langfristige Kredite EUR 0,--, auf weitere Verbindlichkeiten EUR 5.214,72. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Grundpfandrechte und nicht durch ähnliche Rechte der Firma gesichert. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - soweit vorhanden - bestehen im branchenüblichen Umfange Eigentumsvorbehalte. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle VerpflichtungenHaftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB für - Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln - Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften - Haftungsansprüche aus Gewährleistungsverträgen - Haftungsansprüche aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestanden am Bilanzstichtag laut erhaltener Auskunft der Geschäftsführung nicht. |
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