Elektro Großkopf GmbHLiquidiert
24357 Fleckeby, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günter Großkopf seit 1.4.2016 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Gerda Großkopf | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elektro Großkopf GmbHFleckebyJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BilanzAktiva
AnhangI. BESONDERHEITEN DER FORM DES ABSCHLUSSES Eine gegenüber dem Vorjahr abweichende Gliederung wurde nicht durchgeführt. Es erfolgte die Kontierung nach dem Datev - Kontenrahmen SKR 04 (§265 HGB). Eine Verwendung (Ausschüttung) des Gewinnvortrages erfolgte nicht. Daher sind keine Angaben zu tätigen (§268 Abs. 1 Satz 2 HGB). Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt worden und vermittelt ein entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft (§264 Abs. 2 Satz 1 HGB) II. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG 1. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss der Elektro Großkopf GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden - sofern vorhanden- zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§255 Abs. 2 HGB). Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen (§253 Abs. 3 HGB). Fremdkapitalzinsen sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden (§255 Abs. 3 HGB). Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,00 € wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. (§252 Abs.1 Nr. 4) Steuerrückstellungen wurden nicht gebildet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. (§252 Abs.1 Nr. 4). Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. (§253 Abs. 1 S. 1 HGB) Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird vom Grundsatz der Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip gem. § 252 (1) Nr. 2 HGB) ausgegangen. 2. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 1. Halbsatz HGB) Gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen (§249 HGB) in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages zu bewerten, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung festzulegen ist, d.h. unter Berücksichtigung künftiger Kosten- und Preissteigerungen. Bei einer Laufzeit von mehr als einem Jahr, ist die Rückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten 7 Jahre abzuzinsen. (§253 Abs. 2 HGB). Lediglich bei der Rückstellung für Aufbewahrungspflichten erfolgte aufgrund der Laufzeit von mehr als einem Jahr eine entsprechende Anwendung. Von dem Wahlrecht aktive latente Steuern auszuweisen wurde kein Gebrauch gemacht. (§ 274 Abs. 2 HGB) 3. Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen Besondere Bewertungsvereinfachungen (§ 256 HGB) wurden nicht vorgenommen. 4. Abschreibungen des Geschäftsjahres Aufgrund der größenabhängigen Erleichterungen gem. § 326 HGB wird von entsprechenden Angaben im Anhang abgesehen. III. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG AKTIVA 1. Anlagenspiegel Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich laut der Anlagenbuchführung als Anhang zur Bilanz. 2. Finanzanlagen Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte und sonstigen Wertpapiere zu Anschaffungskosten, die Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. 3. Bestände an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen und Waren Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. (§253 Abs. 4 HGB) 4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und sind bis auf geringe Restbeträge von den Kunden beglichen. 5. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. 6. Aktive Abgrenzung Der Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung umfasst insbesondere Versicherungsbeiträge für das Wirtschaftsjahr 2013, deren Zahlung bereits in diesem Geschäftsjahr erfolgte. PASSIVA 1. Sonstige Rückstellungen Die Höhe wurde nach dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag geschätzt. Eine Abzinsung der Rückstellungen für Urlaub, Gewährleistungen, Abschluss & Prüfung sowie für Buchführung wurde nicht vorgenommen, da die Erfüllung innerhalb eines Jahres erfolgt. Die Rückstellung für Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde handelsrechtlich mit dem entsprechenden Abzinsungssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). 8. Verbindlichkeitenspiegel Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Gem. § 285 Abs. 1 Nr. 1 a) HGB erfolgt kein Ausweis der Verbindlichkeiten mit einer kürzeren Restlaufzeit. 13. Steuern vom Einkommen und Ertrag Steuern vom Einkommen und Ertrag haben das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zbd das außerordentliche Ergebnis nicht belastet. (§285 Abs. 1 Nr. 6 HGB) V. SONSTIGE PFLICHTANGABEN 1. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Geschäftsführer: Günter Großkopf, 24357 Fleckeby 2. Angaben nach § 42 (3) GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Fleckeby Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2012 - 31.12.2012Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 62.932,98 EUR. 1.1.2011 - 31.12.2011Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.07.2013 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Nachrichten & Medien
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Handelsregister Dokumente
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Insolvenzbekanntmachungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Aktuelle Insolvenzverfahren
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen