Lemon
Medical GmbH
Hammelburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2022 bis zum 31.03.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.222.288,02 |
1.300.733,69 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
40.651,91 |
15.950,00 |
| II.
Sachanlagen |
962.559,92 |
1.065.707,50 |
| III.
Finanzanlagen |
219.076,19 |
219.076,19 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.406.507,25 |
1.373.107,93 |
| I.
Vorräte |
442.826,80 |
478.674,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
812.155,18 |
788.626,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
151.525,27 |
105.806,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
50.892,76 |
75.165,88 |
| Summe
Aktiva |
2.679.688,03 |
2.749.007,50 |
Passiva
|
|
31.3.2023
EUR |
30.6.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.164.215,38 |
1.214.426,07 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.139.215,38 |
1.189.426,07 |
| B.
Rückstellungen |
109.100,00 |
28.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.403.849,32 |
1.505.981,43 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
360.680,71 |
473.014,37 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.043.168,61 |
1.032.967,06 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.523,33 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
2.679.688,03 |
2.749.007,50 |
Anhang
Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das
Geschäftsjahr ist nach den allgemeinen und besonderen
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB
sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
und den Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wird verzichtet.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Absatz 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB
sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268-274a, §§ 276-277 HGB, und
unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252-256a HGB aufgestellt.
Die Vermögens- und Schuldposten sind
grundsätzlich nach dem Anschaffungskostenprinzip
bewertet worden. Der höhere beizulegende Zeitwert
wurde nicht angesetzt, da keine Finanzinstrumente nach
§ 256 a HGB vorhanden sind.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Für
die Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen. War der
beizulegende Wert auf Grund voraussichtlich dauernder
Wertminderung niedriger, wurde dieser angesetzt.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis 250 Euro sind im Anschaffungsjahr
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben worden.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 250 Euro aber nicht mehr als
800 Euro betragen, sind im Anschaffungsjahr ebenfalls
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben worden.
Für die Anschaffung von beweglichen
Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten mehr als 800 Euro aber nicht mehr als
1.000 Euro betragen, wurde ein Sammelposten nach § 6
Abs. 2a EStG gebildet, welcher über eine Dauer von
fünf Jahren gleichmäßig gewinnmindernd
aufgelöst wird. Der steuerliche Sammelposten wurde in
die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende
Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter
Bedeutung ist.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Vorräte
Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. War der beizulegende Wert
niedriger, wurde dieser angesetzt. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten erfolgte durch Einzelfeststellung.
Forderungen/Sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtigungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung
auf den nicht einzelwertberichtigen Netto-Forderungsbestand
gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
Rückstellungen
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
worden. Eine Abzinsung erfolgte, soweit die Restlaufzeit
mehr als ein Jahr betragen hat.
Verbindlichkeiten
Die Struktur, die Restlaufzeiten sowie die
Besicherung der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem
Verbindlichkeitenspiegel, der nachfolgend aufgeführt
ist.
davon mit einer Restlaufzeit von
| Bilanzposition der
Verbindlichkeiten |
Gesamt-
betrag |
bis zu
1 Jahr |
1 bis 5
Jahren |
mehr als
5 Jahren |
|
T € |
T € |
T € |
T € |
| Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten |
1.119,1
(VJ: 1.149,2) |
391,7
(VJ: 242,6) |
537,7
(VJ: 647,8) |
189,7
(VJ: 258,8) |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
191,0
(VJ: 272,1) |
191,0
(VJ: 272,1) |
0,0 |
0,0 |
Verbindlichkeiten gg.
Unternehmen,
mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht |
0,0
(VJ: 0,0) |
0,0
(VJ: 0,0) |
0,0 |
0,0 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
93,2
(VJ: 84,7) |
93,2
(VJ: 84,7) |
0,0 |
0,0 |
|
1.403,3
(VJ: 1.506,0) |
675,9
(VJ: 599,4) |
537,7
(VJ: 647,8) |
189,7
(VJ: 258,8) |
Latente Steuern
Im Jahresabschluss wurden weder aktive noch passive
latente Steuern gebildet.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag mit dem
Gewinnvortrag zu verrechnen und auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Unterzeichnung des Jahresabschlusses nach § 245 HGB
durch den Geschäftsführer.
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 19.02.2024
festgestellt.
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