Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 10608
Eingetragen
26.6.2002
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
die Verwaltung des eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Ralf Frenzel
seit 17.3.2005
Geschäftsführer
Markus Kothen
seit 17.3.2005
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Kothen & Frenzel GmbH

Viersen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.709,50 46.293,73
I. Sachanlagen 1.709,50 4.403,00
II. Finanzanlagen 0,00 41.890,73
B. Umlaufvermögen 49.481,54 54.759,16
I. Vorräte 8.834,78 8.606,20
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.691,02 32.023,45
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 14.955,74 14.129,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 6.925,38 6.476,63
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 13.736,41 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 71.852,83 107.529,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 34.608,63 25.446,93
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Kapitalrücklage 355,97 355,97
III. Verlustvortrag 909,04 11.373,63
IV. Jahresüberschuss 9.161,70 10.464,59
B. Rückstellungen 4.332,67 47.579,73
C. Verbindlichkeiten 29.067,63 34.502,86
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 29.067,63 31.655,71
D. Passive latente Steuern 3.843,90 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 71.852,83 107.529,52

Anhang



ANHANG

zum

31. Dezember 2010


Kothen & Frenzel GmbH
Sittarder Straße 35/B 18

41748 Viersen



R. Saborowski GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kleine Frehn 38b

47877 Willich
 
I. Allgemeine Angaben
Die Kothen & Frenzel GmbH
Viersen wurde am 25. März  2002 mit Sitz in Viersen gegründet. Die Eintragung beim Amtsgericht Viersen erfolgte unter der HRB Nr. 3368 am 26. Juni 2002.
Gegenstand des Unternehmens ist die Reparatur und Wartung von Haushaltsgrossgeräten. Die Gesellschaft  ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und/oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.
Mit dem Gesellschafterbeschluss vom 10. Mai 2002 wurde das Stammkapital der Gesellschaft um 1.000,00 Euro auf 26.000,00 Euro erhöht. Die neue Stammeinlage wurde dadurch erbracht, dass die Gesellschafter ihre unter der Firma Kothen & Frenzel GbR in Viersen geführte Personengesellschaft in die Gesellschaft zum  31. 12. 2001 einbringen. Der notarielle Einbringungsvertrag wurde am 10. Mai 2002 geschlossen.
Die Eintragung der Kapitalerhöhung erfolgte am 26. Juni 2002.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den HGB-Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.


II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Kothen & Frenzel GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Obwohl in dem Jahresabschluss möglicherweise noch nicht sämtliche Bilanzpositionen angefallen sind, sind dies im einzelnen die folgenden Grundsätze und Methoden:

2.1. Anlagevermögen § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB
Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Posten sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen angesetzt.  Die Abschreibungen werden ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen, wobei folgende Nutzungsdauern unterstellt werden:

Betriebs- und Geschäftsausstattung                              4 - 5 Jahre
Fuhrpark 6 Jahre
EDV-Software                                                                      3 Jahre


2.2. Vorräte § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Waren werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Es erfolgen angemessene Abschläge für veraltete und nichtgängige Bestände.

2.3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Es wurde eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Die Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen sind mit dem Rückkaufswert angesetzt.

2.4. Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

2.5. Rückstellungen § 249 HGB i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen dienen zur Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer Risiken und werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit ihrem nach  vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen .Erfüllungsbetrag bewertet.
Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB sind  Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz  der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind  gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen,  
Die Pensionsrückstellungen werden auf der Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten der Höhe nach bewertet. 

2.6. Verbindlichkeiten § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

2.7. Latente Steuern § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen und  ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so wird eine insgesamt sich daraus ergebende Steuerbelastung als passive latente Steuer (§ 266 Abs. 3 E.) in der Bilanz  angesetzt.


III. Grundlagen für die Umrechnung von Fremdwährungsposten § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluss kann auch auf fremde Währung lautende Sachverhalte enthalten.
Gemäß § 256 a HGB sind auf  fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umzurechnen.


IV. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1 a HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten setzt sich wie folgt zusammen:

  R e s t l a u f z e i t

Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre

 Gesamt 29.067,63 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro

V. Haftungsverhältnisse § 251 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 1 b HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:

a) Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:

aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften 0,00 Euro

b) sonstige finanzielle Verpflichtungen
    gemäß § 285 Nr. 1 b HGB:                                                             0,00 Euro

VI. Ergebnisverwendung und Eigenkapitalentwicklung
 31.12.2010 31.12.2009
  Euro Euro

Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 ergeben sich ein Jahresüberschuß von 9.161,70 10.464,59
Unter Berücksichtigung des Vortrags von  -909,04 -11.373,6 der Kapitalrücklage 355,97 355,97 sowie das Gezeichnete Kapital 26.000,00   26.000,00
beträgt das Eigenkapital zum 31. Dezember 2010 / 2009 34.608,63 25.446,93

VII. Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB

1. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführer: Markus Kothen, Viersen
                                            Ralf Frenzel, Mönchengladbach

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäss § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

2. Angaben über Unternehmensbeziehungen § 285 Nr. 11 HGB
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen nicht.

3. Angaben zu den Rückstellungen für Penisonen und ähnlichen Verpflichtungen § 285 Nr. 24 HGB
Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte nach der PUC-Methode mit den folgenden Annahmen:

Erwartete Rentendynamik:  0 %
Erwartete Gehaltsdynamik: keine
Fluktuation:                          keine
Rechnungszins 01. 01. 2010: 5,15 %
Rechnungszins 31. 12. 2010  5,15 %
Richttafel:                             2005 G von Dr. Klaus Heubeck

4. Angaben im Fall der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden § 285 Nr. 25 HGB
Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung beträgt Euro 49.683,41.


Viersen, den 10. Juni  2011


Markus   K o t h e n                                    Ralf   F r e n z e l
Geschäftsführer                                         Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2011 festgestellt.

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