Kothen
& Frenzel GmbH
Viersen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.709,50 |
46.293,73 |
| I.
Sachanlagen |
1.709,50 |
4.403,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
41.890,73 |
| B.
Umlaufvermögen |
49.481,54 |
54.759,16 |
| I.
Vorräte |
8.834,78 |
8.606,20 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
25.691,02 |
32.023,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.955,74 |
14.129,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.925,38 |
6.476,63 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
13.736,41 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
71.852,83 |
107.529,52 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.608,63 |
25.446,93 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
355,97 |
355,97 |
| III.
Verlustvortrag |
909,04 |
11.373,63 |
| IV.
Jahresüberschuss |
9.161,70 |
10.464,59 |
| B.
Rückstellungen |
4.332,67 |
47.579,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.067,63 |
34.502,86 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
29.067,63 |
31.655,71 |
| D.
Passive latente Steuern |
3.843,90 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
71.852,83 |
107.529,52 |
Anhang
ANHANG
zum
31. Dezember 2010
Kothen & Frenzel GmbH
Sittarder Straße 35/B 18
41748 Viersen
R. Saborowski GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kleine Frehn 38b
47877 Willich
I.
Allgemeine Angaben
Die Kothen & Frenzel GmbH
Viersen wurde am 25. März 2002 mit Sitz in
Viersen gegründet. Die Eintragung beim
Amtsgericht Viersen erfolgte unter der HRB Nr. 3368 am 26.
Juni 2002.
Gegenstand des Unternehmens ist die Reparatur und
Wartung von Haushaltsgrossgeräten. Die
Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten und/oder sich an anderen Unternehmen zu
beteiligen.
Mit dem Gesellschafterbeschluss vom 10. Mai 2002
wurde das Stammkapital der Gesellschaft um 1.000,00 Euro
auf 26.000,00 Euro erhöht. Die neue Stammeinlage wurde
dadurch erbracht, dass die Gesellschafter ihre unter der
Firma Kothen & Frenzel GbR in Viersen geführte
Personengesellschaft in die Gesellschaft zum 31. 12.
2001 einbringen. Der notarielle Einbringungsvertrag wurde
am 10. Mai 2002 geschlossen.
Die Eintragung der Kapitalerhöhung erfolgte am
26. Juni 2002.
Der Jahresabschluss wurde gemäß den
HGB-Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften
aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften des §
288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
II.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich
der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Kothen & Frenzel GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Obwohl in dem Jahresabschluss möglicherweise
noch nicht sämtliche Bilanzpositionen angefallen sind,
sind dies im einzelnen die folgenden Grundsätze und
Methoden:
2.1.
Anlagevermögen § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3
HGB
Die unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen
Posten sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
angesetzt. Die Abschreibungen werden
ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen,
wobei folgende Nutzungsdauern unterstellt werden:
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
4 - 5 Jahre
Fuhrpark 6 Jahre
EDV-Software
3 Jahre
2.2.
Vorräte § 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
sowie an fertigen und unfertigen Erzeugnisse und Waren
werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Es erfolgen
angemessene Abschläge für veraltete und
nichtgängige Bestände.
2.3.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 HGB
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
zum Nominalwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Es
wurde eine Pauschalwertberichtigung zur Abdeckung des
allgemeinen Kreditrisikos gebildet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nominalwert angesetzt. Die Rückdeckungsansprüche
aus Lebensversicherungen sind mit dem Rückkaufswert
angesetzt.
2.4.
Rechnungsabgrenzungsposten § 250 HGB
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Ausgaben vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
2.5.
Rückstellungen § 249 HGB i.V.m. § 253
Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 HGB
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen dienen zur
Abdeckung ungewisser Verbindlichkeiten und erkennbarer
Risiken und werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz
2 HGB mit ihrem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
.Erfüllungsbetrag bewertet.
Gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB
sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen.
Rückstellungen für
Altersversorgungsverpflichtungen sind
gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei
einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit
diesen Schulden zu verrechnen,
Die Pensionsrückstellungen werden auf der
Grundlage von versicherungsmathematischen Gutachten der
Höhe nach bewertet.
2.6.
Verbindlichkeiten § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.7.
Latente Steuern § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen und ihren steuerlichen
Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren
Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so wird eine
insgesamt sich daraus ergebende Steuerbelastung als passive
latente Steuer (§ 266 Abs. 3 E.) in der Bilanz
angesetzt.
III. Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten § 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB
Der Jahresabschluss kann auch auf fremde Währung
lautende Sachverhalte enthalten.
Gemäß § 256 a HGB sind auf
fremde Währung lautende Vermögensgegenstände
und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag umzurechnen.
IV. Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten § 285 Nr. 1
a HGB
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
setzt sich wie folgt zusammen:
R e s t l a u f z e i t
Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr über 1 Jahr
über 5 Jahre
Gesamt 29.067,63 Euro 0,00 Euro 0,00 Euro
V. Haftungsverhältnisse § 251 HGB und sonstige
finanzielle Verpflichtungen § 285 Nr. 1 b HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu vermerken:
a) Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB:
aus Bürgschaften,
Wechsel- und Scheckbürgschaften 0,00 Euro
b) sonstige finanzielle Verpflichtungen
gemäß § 285 Nr. 1
b
HGB:
0,00 Euro
VI. Ergebnisverwendung und Eigenkapitalentwicklung
31.12.2010 31.12.2009
Euro
Euro
Für die Geschäftsjahre 2009 und 2010
ergeben sich ein Jahresüberschuß von
9.161,70 10.464,59
Unter Berücksichtigung des Vortrags von
-909,04 -11.373,6 der Kapitalrücklage 355,97
355,97 sowie das Gezeichnete
Kapital 26.000,00 26.000,00
beträgt das Eigenkapital zum 31. Dezember 2010 /
2009 34.608,63 25.446,93
VII. Sonstige Pflichtangaben § 285 HGB
1. Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane § 285 Nr. 10 HGB
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer: Markus Kothen, Viersen
Ralf Frenzel, Mönchengladbach
Auf die Angabe der
Geschäftsführerbezüge wird gemäss
§ 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
2. Angaben über Unternehmensbeziehungen § 285
Nr. 11 HGB
Beziehungen zu verbundenen Unternehmen bestehen
nicht.
3. Angaben zu den Rückstellungen für Penisonen
und ähnlichen Verpflichtungen § 285 Nr. 24
HGB
Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte
nach der PUC-Methode mit den folgenden Annahmen:
Erwartete Rentendynamik: 0 %
Erwartete Gehaltsdynamik: keine
Fluktuation:
keine
Rechnungszins 01. 01. 2010: 5,15 %
Rechnungszins 31. 12. 2010 5,15 %
Richttafel:
2005 G von Dr. Klaus Heubeck
4. Angaben im Fall der Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden § 285 Nr.
25 HGB
Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung
beträgt Euro 49.683,41.
Viersen, den 10. Juni 2011
Markus K o t h e
n
Ralf F r e n z e l
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.06.2011
festgestellt.
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