GO
Conference GmbH
Burbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
6.004,00 |
12.640,00 |
| I.
Sachanlagen |
6.004,00 |
12.640,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.338,47 |
7.483,42 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
8.584,07 |
678,96 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.754,40 |
6.804,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
185,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
17.527,47 |
20.123,42 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.551,43 |
13.502,73 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.497,27 |
-1.241,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
48,70 |
-12.738,49 |
| B.
Rückstellungen |
2.996,40 |
2.769,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
979,64 |
3.850,79 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
17.527,47 |
20.123,42 |
Anhang
(Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2010)
Firma Go Conference GmbH, 57299 Burbach
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der
Anhang ist unter Berücksichtigung der Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
7. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen.
8. Die auf den Jahresabschluss des Vorjahres
angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
9. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet.
II. Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert
um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde
von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde
ausschließlich linear abgeschrieben.
6. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren
nicht erforderlich.
7. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
8. Die Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
9. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel und Sicherheiten
Die Restlaufzeiten
betragen
|
RLZ bis 1 Jahr
|
RLZ von 1-5 Jahre
|
RLZ mehr als 5 Jahre
|
davon gesichert
|
Summe
|
Zusammen:
|
979,64
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
979,64
|
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42, III GmbHG
Gegenüber dem Gesellschafter der Gesellschaft
besteht zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit aus
einem Verrechnungskonto von EUR 299,44 (Vorjahr: EUR
350,00).
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Geschäftsjahr 2010 wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Hubertus Schmidt, Burbach
geführt. Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt.
Unterzeichnung des Jahresabschlusses zum
31.12.2010
Burbach, 29.12.2011
Hubertus Schmidt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011 festgestellt.
|