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Huttarsch GmbH
Pegnitz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.533,00 |
10.783,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.533,00 |
10.783,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
398.959,85 |
478.777,91 |
| I.
Vorräte |
188.332,10 |
245.122,64 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
202.098,41 |
225.886,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.529,34 |
7.768,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
489,00 |
593,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
47.513,87 |
31.624,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
452.495,72 |
521.778,83 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.750,00 |
30.750,00 |
| II.
Bilanzverlust |
78.263,87 |
62.374,92 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
-47.513,87 |
-31.624,92 |
| B.
Rückstellungen |
11.410,00 |
30.634,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
441.085,72 |
491.144,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
452.495,72 |
521.778,83 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches i.d.F. des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267
HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft.
Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen
Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder im
Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines
Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder in der Gewinn- und
Verlustrechnung aufgenommen wurden. Nachfolgend ist
berichtet, wenn Angaben zu folgenden
Bilanzierungsgrundsätzen zu machen sind.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht in der Bilanz oder Gewinn- und
Verlustrechnung gemacht.
Von der den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274a HGB, § 276 HGB und
§ 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften
wurde Gebrauch gemacht.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da für eine klare und übersichtliche
Darstellung aller geforderten Informationen der Raum
in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nicht
ausreichend ist, werden die Ausweiswahlrechte im Anhang
dargestellt.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens, die einer selbstständigen
Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 150
Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, wurde in den
Vorjahren nach § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten
gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der
Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit
jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurde diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen
pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand
berücksichtigt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
gebildet.
Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern
aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274
Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht.
Für die ungewisse Verbindlichkeit aus
Pensionsverpflichtung wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
Regelungen nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) durchgeführt. Ein entsprechendes
versicherungsmathematisches Gutachten der compertis
Beratungsgesellschaft mbH liegt vor. Die
Rückstellung wurde nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
PUC Methode (Projected Unit Credit Method) errechnet. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2005 von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein
von der Deutschen Bundesbank vorgegebener
durchschnittlicher Marktzinssatz von 4,53 % bei der
Bewertung zu Grunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen
sind mit 0,00 % bzw. 0,50 % p.a. eingerechnet.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Alle
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Bilanzierungs- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Bewertungsvereinfachungen nach § 240 Abs. 4 HGB
oder § 256 S. 1 HGB wurden nicht angewandt.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung:
a) Aktive latente Steuern
Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der
Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt ein höheres
Ergebnis.
Von der Möglichkeit, einen Aktivposten für
latente Steuern zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht.
b) Pensionsrückstellungen
Auf die Pensionszusage wurde durch den
Bezugsberechtigten verzichtet. Der
Rückstellungsbetrag, Stand Beginn des
Geschäftsjahres, wurde erfolgswirksam aufgelöst.
Die bestehenden Rückdeckungsversicherungen bei
der R+V Lebensversicherung AG sowie zwei Verträge bei
der AachenMünchener Lebensversicherung AG werden unter
den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Eine Saldierung findet deshalb zum Bilanzstichtag
nicht mehr statt.
c) Verbindlichkeiten
|
Gesamtbetrag |
bis zu 1 Jahr |
Restlaufzeit
1-5 Jahre |
über 5 Jahre |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstituten |
165.413,27 |
119.579,72 |
45.833,55 |
0,00 |
Erhaltene Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
16.123,58 |
16.123,58 |
0,00 |
0,00 |
Sonstige Verbindlichkeiten |
259.548,87 |
5.501,87 |
52.194,00 |
201.853,00 |
Gesamtsumme: |
441.085,72 |
141.205,17 |
98.027,55 |
201.853,00 |
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt Euro 367.266,27.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Grundschuld, Eigentumsvorbehalte,
Sicherungsübereignung.
Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGB
Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen:
Mit einer Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herr Norbert Huttarsch
Herr Siegfried Huttarsch
Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42
Abs. 3 GmbHG
Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und
Verrechnungskonten zu Gunsten der Gesellschaft in Höhe
von €
52.194,00.
Angaben zu Investmentvermögen
Die Gesellschaft hält keine Anteile oder
Anlageaktien eines inländischen
Investmentvermögens i.S. des § 1 InVG.
Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 und 11a HGB
Angaben nach § 285 Nr. 11 und Nr. 11a sind nicht
zu machen.
Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung folgende Verwendung des
Jahresergebnisses vor:
Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Es wird ein nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag von € 47.513,87 ausgewiesen.
Demgegenüber steht ein Darlehensanspruch (saldiert mit
Forderung) des Gesellschafters Siegfried Huttarsch von
€ 52.194,00 für das der Rangrücktritt
erklärt wird.
Pegnitz, den 12.11.2015
gez. Norbert Huttarsch,
Geschäftsführer
gez. Siegfried Huttarsch, Geschäftsführer
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2015 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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