bergland-pralinen GmbHLiquidiert

51702 Bergneustadt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 67648
Eingetragen
11.11.2009
Branche
Herstellung von Süßwaren, ohne DauerbackwarenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenGroßhandel mit Zucker, Süßwaren und Backwaren
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Schokoladenartikeln sowie alle damit zusammenhängende Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Barbara Bindler
seit 11.11.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

1 von 4 angezeigt

12.600 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

bergland-pralinen GmbH

Bergneustadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.497,60 3.414,60
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.226,60 3.004,60
II. Sachanlagen 271,00 410,00
B. Umlaufvermögen 8.973,09 7.902,96
I. Vorräte 3.211,46 3.043,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.455,18 2.955,20
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.306,45 1.904,52
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 35.825,40 29.543,82
Bilanzsumme, Summe Aktiva 47.296,09 40.861,38

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.200,00 25.200,00
II. Verlustvortrag 54.743,82 32.122,66
III. Jahresfehlbetrag 6.281,58 22.621,16
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 35.825,40 29.543,82
B. Rückstellungen 1.000,00 1.000,00
C. Verbindlichkeiten 46.296,09 39.861,38
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 46.296,09 39.861,38
Bilanzsumme, Summe Passiva 47.296,09 40.861,38

Anhang



zum Geschäftsjahr 2011
der bergland-pralinen GmbH



A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.
2) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- ­und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückskosten verrechnet.
5) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
7) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
9) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
10) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1.  Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

2.  Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit steuerrechtliche Bestimmungen dem nicht entgegen stehen, wurde die Bewertung einheitlich vorgenommen.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Kapitalausstattung der Gesellschaft ist gewährleistet.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.
6) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
7) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
8) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
9) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

1  Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.


D. Angaben zu G.u.V.-Posten
1. periodenfremde Aufwendungen / Erträge
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremde Aufwendungen enthalten.



E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Frau Barbara Bindler geführt.

2. Fortführungsprognose
Trotz der bilanziellen Überschuldung liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, da eine positive Fortführungsprognose für das Unternehmen besteht.


Unterzeichnung gemäß § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Anhang ergibt, wird hiermit versichert.

Ort, Datum  ___________________

Unterschrift ___________________
                        (Geschäftsführer)

  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2013 festgestellt.

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