bergland-pralinen GmbH
Bergneustadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.497,60 |
3.414,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.226,60 |
3.004,60 |
| II.
Sachanlagen |
271,00 |
410,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
8.973,09 |
7.902,96 |
| I.
Vorräte |
3.211,46 |
3.043,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.455,18 |
2.955,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.306,45 |
1.904,52 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
35.825,40 |
29.543,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.296,09 |
40.861,38 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Verlustvortrag |
54.743,82 |
32.122,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
6.281,58 |
22.621,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
35.825,40 |
29.543,82 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
46.296,09 |
39.861,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
46.296,09 |
39.861,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.296,09 |
40.861,38 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2011
der bergland-pralinen GmbH
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238
ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB)
aufgestellt worden.
2) Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
4) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückskosten
verrechnet.
5) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem
Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
7) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
9) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
10) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen
der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
2. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit steuerrechtliche Bestimmungen dem
nicht entgegen stehen, wurde die Bewertung einheitlich
vorgenommen.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen. Die Kapitalausstattung der Gesellschaft ist
gewährleistet.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt.
6) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
7) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
8) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
9) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
1 Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Angaben zu G.u.V.-Posten
1. periodenfremde Aufwendungen / Erträge
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind
keine periodenfremde Aufwendungen enthalten.
E. Sonstige Angaben
1. Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Barbara Bindler geführt.
2. Fortführungsprognose
Trotz der bilanziellen Überschuldung liegt keine
Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, da
eine positive Fortführungsprognose für das
Unternehmen besteht.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit
des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Anhang
ergibt, wird hiermit versichert.
Ort, Datum ___________________
Unterschrift ___________________
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.02.2013 festgestellt.
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