Lassen Agrarservice GmbH
Elkierdamm 11, 24966 Sörup, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Finn Lassen seit 8.9.2021 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Lassen Agrarservice GmbHSörupJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
1. Vorbemerkungen
Die Lassen Agrarservice GmbH ist nach den in § 267
HGB angegebenen Größen eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Sie hat Ihren Sitz in 24966 Sörup und ist
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Flensburg
unter der Nummer HRB 15177.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes und die des Gesellschaftsvertrages zu
beachten.
Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Die Vermögens- und Schuldposten sind
ordnungsgemäß nachgewiesen. Die gesetzlichen
Gliederungsvorschriften wurden beachtet, sowie die für
Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit geltenden
handelsrechtlichen Bewertungs-vorschriften.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ursprünglich auf fremde Währung lautende
Positionen wurden auf Grundlage des amtlichen
Umrechnungskurses zum jeweiligen Zeitpunkt auf Euro
umgerechnet.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Zur Entwicklung der Sachanlagen wird auf den
Anlagespiegel verwiesen.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der Ansatz-
und Bewertungs-vorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Dabei wurde das Gliederungsschema nach §
266 HGB beachtet.
Zu den einzelnen Positionen der Bilanz werden
nachfolgende nähere Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegeben.
a) Sachanlagen
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu
den historischen Anschaffungskosten, vermindert um die
kumulierten planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen
linear über die voraussichtliche wirtschaftliche
Nutzungsdauer.
b) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen sind mit ihrem Nominalbetrag angesetzt.
Erkennbaren Risiken wird durch Einzelberichtigung
Rechnung getragen. Als uneinbringlich eingeschätzte
Forderungen werden abgeschrieben. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden abgezinst.
Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr betragen € 0,00.
In der Position "Sonstige
Vermögensgegenstände" sind keine Beträge
größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in Höhe
von € 91.597,02.
c) Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Ansatz der ausgewiesenen Kassenbestände und der
Guthaben bei Kreditinstituten erfolgte zum Nennwert.
d) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach §
250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
e) Eigenkapital
Der Ansatz und Ausweis des Eigenkapitals erfolgt nach
§ 272 HGB mit dem Nennbetrag.
f) Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden gemäß § 249 HGB
für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des
Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist, gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden künftige Kosten- und
Preissteigerungen einbezogen.
Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen
sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank
veröffentlicht wird, abgezinst.
g) Verbindlichkeiten
Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zu ihrem
Erfüllungsbetrag.
Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beläuft sich auf
€ 68.913,73.
Der Gesamtbetrag aller Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt zum
Bilanzstichtag € 0,00.
4. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Neudefinition des §277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG erfasst.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).
5. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung wird durch
Herrn Finn Lassen, Geschäftsführer
ausgeführt.
ANLAGENSPIEGEL:
Sörup, den 17. März 2025 gez. Finn Lassen Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. März 2025 |
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