Bönsch
GmbH
Glauchau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
441.403,00 |
454.622,00 |
| I.
Sachanlagen |
441.403,00 |
454.622,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
206.406,78 |
201.627,35 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.441,19 |
65.300,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
115.965,59 |
136.326,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.555,66 |
1.730,70 |
| Aktiva |
654.365,44 |
657.980,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
201.993,86 |
143.475,03 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
11.518,65 |
11.518,65 |
| III.
Gewinnvortrag |
81.956,38 |
21.783,68 |
| IV.
Jahresüberschuss |
58.518,83 |
60.172,70 |
| B.
Rückstellungen |
39.059,63 |
44.098,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
413.311,95 |
470.406,39 |
| Passiva |
654.365,44 |
657.980,05 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Bönsch GmbH, Glauchau, eingetragen im
Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz unter HRB 32810,
weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale
einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 (1), 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Die Bilanz wurde gemäß § 42
Abs. 3 GmbHG um die Position "Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern" erweitert.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist im Wesentlichen
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt
(§§ 265 (1), 266 ff. HGB).
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung
des Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, die nicht entgeltlich erworben wurden,
wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit den der Schlussbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der
Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und
Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten zwischen € 250,00 und €
800,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko
bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Einzelwertberichtigungen waren laut Auskunft der
Geschäftsführung nicht erforderlich.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Diese wurden zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die Pensionsrückstellung wurde nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung des modifizierten Teilwertverfahrens ermittelt.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde ein Rechnungszinssatz in
Höhe von 1,82 % angesetzt.
Nach § 253 Abs. 6 HGB muss ein sogenannter
Unterschiedsbetrag in Form der Differenz zwischen dem
Erfüllungsbetrag mit dem
10-Jahresdurchschnittszinssatz und dem
7-Jahresdurchschnittszinssatz ermittelt werden.
Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden,
wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei
verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags
und abzgl. eines Verlustvortrags mindestens diesem
Unterschiedsbetrag entsprechen.
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre (1,82 %) ergibt sich im Vergleich
zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre (1,74 %) ein Unterschiedsbetrag
von 316,00 €.
Die Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung betragen insgesamt €
34.632,37. Nach Saldierung mit der
Pensionsrückstellung in Höhe von € 43.162,00
wurde der Differenzbetrag in Höhe von € 8.529,63
auf der Passivseite ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
die sonstigen Vermögensgegenstände sind in
Höhe von € 87.581,19 innerhalb eines Jahres
fällig.
Verbindlichkeiten / Haftungsverhältnisse
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Verbindlichkeiten in Höhe von € 255.671,08
haben Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
Im Übrigen hat die Gesellschaft ihren
Gläubigern - abgesehen von den üblichen
Eigentumsvorbehalten bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen und bei den Fahrzeugfinanzierungen - keine
besonderen Sicherheiten gewährt.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern handelt es sich um das laufende
Verrechnungskonto von Herrn Mirko Bönsch.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 (2) HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beeinflussen
in voller Höhe das Ergebnis vor Steuern.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführung: Herr Mirko
Bönsch.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 31
Arbeitnehmer beschäftigt.
VI. Angaben gemäß § 42 Abs. 3
GmbHG
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen € 23,74.
VII. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach
dem Stichtag
Wesentliche Vorgänge von besonderer Bedeutung,
die nach dem Abschlussstichtag eingetreten sind, lagen
nicht vor.
VIII. Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss in
Höhe von € 58.518,83 auf neue Rechnung
vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Mirko Bönsch
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.11.2024
festgestellt.
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