Exedra Projekt GmbHLiquidiert

Overbeckstraße 21, 01139 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 24933
Eingetragen
10.10.2006
Branche
Bauträger für andere Gebäude und BauwerkeBauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Erwerb und Wiederverkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken; Errichtung und Sanierung von Gebäuden auf eigene und fremde Rechnung; Ausführung von Teilund Komplettleistungen beim Um- und Neubau von Gebäuden auf eigene und fremde Rechnung; Ausführung, Vergabe und Durchführung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen; Projektüberwachung und Projektsteuerung einschließlich aller damit zusammenhängenden Leistungen; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung; Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte.

Historie

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Management

NameRolle
Detlev Fischer
seit 31.3.2020
Liquidator
Hannes Thomas Hengst
seit 31.3.2020
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Exedra Projekt GmbH

Radebeul

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 0,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 6.794,03 378,00
I. Sachanlagen 6.794,03 378,00
C. Umlaufvermögen 84.282,99 75.151,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 76.374,01 38.694,80
II. Wertpapiere 0,00 7.334,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.908,98 29.122,35
Bilanzsumme, Summe Aktiva 91.077,02 88.029,31

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 33.588,67 41.638,91
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
III. eingefordertes Kapital 12.500,00 25.000,00
IV. Bilanzgewinn 21.088,67 16.638,91
B. Rückstellungen 14.756,37 12.114,51
C. Verbindlichkeiten 42.731,98 34.275,89
Bilanzsumme, Summe Passiva 91.077,02 88.029,31

Anhang

1 Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266 HGB gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Im Geschäftsjahr wurden erstmals die ausstehenden Einlagen gem. BilMoG passivisch ausgewiesen.

Diese Änderungen der Darstellungsmethode führt per Saldo zu einer unwesentlichen Veränderung der Darstellung der Vermögenslage. Das ausgewiesene Gesamtvermögen hat sich dadurch vermindert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

2 Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

3 Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

3.1 Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt.

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr
TEUR
davon mit Restlaufzeit> 1 Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
davon mit Restlaufzeit> 1 Jahr
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 76,5 0,0 38,6 0,0
-davon gegen Gesellschafter 0,9 0,0 0,0 0,0

3.3 Eigenkapital

Das Stammkapital von 25.000,00 EUR ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von 16.638,91 EUR enthalten.

3.4 Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im wesentlichen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten und Archivierungskosten.

3.5 Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

  Geschäftsjahr
TEUR
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
TEUR
Vorjahr
TEUR
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr
TEUR
Verbindlichkeiten 42,7 42,7 34,3 34,3
-davon gegen Gesellschafter 0,0 0,0 1,1 1,1

3.6 Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

4 Sonstige Angaben

4.1 Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herr Thomas Hengst, Herr Detlev Fischer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.11.2011.

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