Jörg Herrmann - Die Personalberater eK
Selbe AdresseVermittlung von Arbeitskräften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robin Schimpf seit 7.4.2026 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.70% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 0.90% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Future Carbon GmbHBayreuthJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
Passiva
AnhangAllgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches i. d. F. des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft beachtet außerdem die Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung, wie sie durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) geändert wurden. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Bei der Gesellschaft handelt es sich gem. § 267 HGB um eine kleine Kapitalgesellschaft. Gem. § 284 Abs. 1 HGB sind im Anhang diejenigen Angaben zu machen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind. Im Anhang sind auch die Angaben zu machen, die in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach den §§ 274a und 288 Abs. 1 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. In 2019 wurden im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung zwei Posten umgegliedert. Aus Stetigkeitsgründen wurde das Vorjahr entsprechend angepasst. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 250 Euro, aber nicht 1.000 Euro übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung von Herstellungskosten diente, wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung: Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt Euro 27.000,00 (Vorjahr: Euro 0,00). Die Besicherung erfolgt durch Eigentumsvorbehalt. Sonstige Verbindlichkeiten Am 04.12.2012 wurden von der Gesellschaft Verträge über eine stille Gesellschaft mit der MIG GmbH & Co. Fonds 13 KG - im Folgenden MIG 13 - und der MIG GmbH & Co. Fonds 12 KG - im Folgenden MIG 12 - abgeschlossen. Steuerlich handelt es sich dabei um sogenannte atypisch stille Beteiligungen. Die stille Einlage von MIG 12 beträgt 100.000,00 €, die von MIG 13 365.000,00 €. Der Ausweis erfolgt dem Grunde nach unter den sonstigen Verbindlichkeiten, hat sich aber aufgrund Verlustübernahme der Höhe nach auf 0 € reduziert. Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind des Weiteren Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (im Wesentlichen VRD GmbH) in Höhe von 301.375,00 € ausgewiesen. Angaben nach § 285 Nr. 3a HGB zu nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Die Gesamtverpflichtung aus den Leasingverträgen zum 31.12.2019 beläuft sich auf 68,3 TEUR. Es besteht eine Zahlungsverpflichtung aus Mietverträgen i.H.v. 112.531,68 € pro Jahr. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit fortgesetzt und ist mit einer Frist von 12 Monaten kündbar. Weitere Pflichtangaben nach § 285 HGBInanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Mit einer Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Angaben über die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden durchschnittlich 18 Arbeitnehmer beschäftigt. Angaben über die Mitglieder der Gesellschaftsorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Die Angabe gemäß § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gemäß § 286 Abs. 4 HGB. Ab 01.07.2019 wurde ein Beirat eingerichtet, bestehend aus folgenden Personen:
Die Bezüge des Beirats beliefen sich für das Geschäftsjahr auf 26.250,00 €. Nach Ablauf des Geschäftsjahres wurde Dr. Carsten Voigtländer als drittes Angaben betreffend die Gesellschafter gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern bestehen zum Bilanzstichtag Darlehens- und Verrechnungskonten zu Lasten der Gesellschaft in Höhe von € 304.677,25 (€ 3.302,25 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und € 301.375,00 Sonstige Verbindlichkeiten). Wirtschaftliche Verhältnisse Bezüglich der drohenden buchmäßigen Überschuldung der Gesellschaft sind folgende Erläuterungen zu geben: Zur Vermeidung der Überschuldung oder eines sonstigen Insolvenzgrundes der Inhaberin/Darlehensnehmerin sind die stillen Gesellschafter sowie die Darlehensgeber der Darlehen und Wandeldarlehen mit allen gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsansprüchen aus den jeweiligen Verträgen über eine stille Gesellschaft bzw. aus den Darlehens- und Wandeldarlehensverträgen einschließlich Verzinsung und Rückzahlung im Rang hinter die in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger der Inhaberin/Darlehensnehmerin zurückgetreten, und zwar gleichrangig zu den Einlagenrückgewähransprüchen der Gesellschafter im Sinne des § 199 S. 2 InsO. Forderungen aus den jeweiligen Verträgen über eine stille Gesellschaft bzw. aus den Darlehens- und Wandeldarlehensverträgen können nur aus künftigen Gewinnen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus einem die sonstigen Verbindlichkeiten der Inhaberin/Darlehensnehmerin übersteigenden freien Vermögen beglichen werden. Zahlungsansprüche aus den jeweiligen Verträgen über eine stille Gesellschaft bzw. aus den Darlehens- und Wandeldarlehensverträgen sind solange und soweit ausgeschlossen, wie die Erfüllung der Zahlungsansprüche einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Inhaberin/Darlehensnehmerin herbeiführen würde. Ein Verzicht auf die Ansprüche der stillen Gesellschafter bzw. der Darlehensgeber ist hiermit nicht vereinbart. Die VRD GmbH hat ihre Ansprüche auf Tilgungsleistungen aus den Darlehensverträgen vom 12.11.2018 und 01.04.2019 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft eingebracht.
Bayreuth, den 06. Februar 2020 gez. Dr. Walter Schütz, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde am 18.05.2020 von der Gesellschafterversammlung festgestellt. |
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