I + N Bau
GmbH
Stolpen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,02 |
| I.
Sachanlagen |
1,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
28.349,26 |
| I.
Vorräte |
6.980,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
21.313,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55,70 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
158.150,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
186.500,70 |
Passiva
|
|
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
184.597,95 |
| III.
Jahresüberschuss |
882,94 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
158.150,42 |
| B.
Rückstellungen |
3.508,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
182.992,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
186.500,70 |
Anhang
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr.
1)
1. Bilanzierungsvorschriften (§ 246 - §
251)
a) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
b) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet.
c) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
d) Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
e) Für Aufwendungen zur Gründung des
Unternehmens, zur Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, ist kein Aktivposten
angesetzt.
f) Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet worden.
g) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
h) Unter der Bilanz sind keine Verbindlichkeiten aus
der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und
aus Gewährleistungsverträgen sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten enthalten.
2. Bewertungsvorschriften
a) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
b) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
c) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
d) Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet
worden:
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden voll
abgeschrieben Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Abschreibungen auf
die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
wurden nicht vorgenommen. Es lagen keine Gründe
dafür vor. Die Forderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit
dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die
Rückstellungen wurden nach üblicher
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
e) Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Sonstige Angaben
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten die durch Pfandrechte oder
sonstige Sicherheiten gesichert sind, sind keine gegeben.
Verbindlichkeiten von einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahre sind nicht vorhanden.
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