BSN medical Invest GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Erik Julius Korte seit 6.8.2016 | Liquidator |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sorbion GmbHSendenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 30.06.2016Bilanz zum 30. Juni 2016Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr 2016I. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Sorbion GmbH in Liquidation wurde entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB Gebrauch gemacht. Ein Lagebericht wurde in Ausübung des Wahlrechts nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht aufgestellt. Die Sorbion GmbH & Co. KG ist mit Wirkung vom 25. Februar 2015 formwechselnd in eine GmbH umgewandelt worden. Diese gesellschaftsrechtliche Strukturierung war ermöglich worden, nachdem die BSN medical GmbH, eine Tochtergesellschaft der BSN medical Luxembourg Group Holding S.á.r.l. 100% der Anteile an der Sorbion Gmbh & Co. KG übernommen hatte. Die Organgesellschaft ist mit Gesellschafterbeschluss vom 24. Juni 2016 mit Wirkung zum 1. Juli 2016 aufgelöst worden und die verbleibenden Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen eines Asset Deals zum 30. Juni 2016 an die BSN medical GmbH veräußert worden. In diesem Zusammenhang wurde der Ergebnisabführungsvertrag zwischen der BSN medical GmbH als Organträger und der Sorbion GmbH in Liquidation mit Wirkung zum 30. Juni 2016 aufgehoben. In der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 14. Juni 2016 wurde beschlossen, dass das Geschäftsjahr am 1. Juli eines jeden Jahres beginnt und mit dem Ablauf des 30. Juni des darauffolgenden Jahres endet. Für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis Ablauf des 30. Juni 2016 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Von einer Fortführung des nach Veräußerung des Geschäftsbetriebs verbleibenden Unternehmens kann nicht ausgegangen werden. Der Abschluss wurde unter Abkehr vom Grundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenAuswirkungen aufgrund der Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung Vor dem Hintergrund der Abkehr von der Annahme der Unternehmensfortführung erfolgt die Bewertung nach den Verhältnissen des Absatzmarktes. Für die veräußerten Gegenstände des Anlagevermögens wurde der Verkaufspreis unter retrograder Berücksichtigung der Abschreibung auf den Stichtag herangezogen. Im Vorratsvermögen wurden bisherig angewendete Bewertungsroutinen beibehalten, da sich im Rahmen des Asset Deals herausgestellt hat, dass der Wertansatz aus der Bewertungsroutine dem erzielten Verkaufspreis entspricht. Wesentliche Auswirkungen aus der Abkehr der Annahme der Unternehmensfortführung ergeben sich darüber hinaus nicht. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Einzelnen Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung, die sich an der voraussichtlichen Nutzungsdauer orientieren, bewertet, Geschäfts- oder Firmenwerte werden über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und wird, sofern es der Abnutzung unterliegt, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde bis 2013 das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wurde pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Seit 2014 werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von jeweils unter EUR 410,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für Musterwarenbestände wurden Festwerte angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibung berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung wurden nicht aktiviert. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert. Für erkennbare Ausfallrisiken wurden Einzelwertberichtigungen in Abzug gebracht. Dem allgemeinen Delkredere bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Gemäß Verschmelzungsvertrag vom 24. April 2015 wurden die Sorbion Verwaltungs GmbH, Senden (Amtsgericht Coesfeld HRB 12650), und die Sorbion International GmbH, Senden (Amtsgericht Coesfeld HRB 13971), als übertragende Rechtsträger mit der Sorbion GmbH rückwirkend zum 1. Januar 2015 verschmolzen. Der erstmalig in 2014 gebildete Ausgleichsposten für aktivierte eigene Anteile entfällt damit zum 31. Dezember 2015. Die Steuerrückstellungen und die sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. III. Erläuterungen zur BilanzForderungen Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Eigenkapital Das Eigenkapital beträgt, unverändert zum Vorjahr, TEUR 694. Dieses setzt sich aus einem Stammkapital von TEUR 25 und einem gezeichneten Kapital i. H. v. TEUR 669 zusammen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Bilanz. IV. Sonstige AngabenGeschäftsführung Georg Hainzinger, Sales Director Germany DC, Rellingen
Erik Julius Korte, Group Financial Controller,
Rellingen,
Emil Billbäck, Group Director Marketing and Innovation, Hamburg, Anita Jordan, Senior VP Finance - EMEA, Bolten,
Vereinigtes Königreich,
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge der Geschäftsführung wird unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Senden, 25. Oktober 2017 Sorbion GmbH in Liquidation Georg Hainzinger Erik Julius Kote |
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