AiDVISE UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gregor Maximilian Müller seit 13.8.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 24.91% | |
| 17.29% | |
| 10.92% |
| Name | Anteil |
|---|---|
BIMsystems GmbHEigenbeteiligung | 9.43% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
5 Gesellschafter
GmbH-Struktur
4 von 5 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BIMsystems GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31.12.2022BIMsystems GmbH Entwicklung und Beratung Software, StuttgartAKTIVA
PASSIVA
Handelsrecht ANHANG zum Jahresabschluss per 31. Dezember 2022Firma BIMsystems GmbHStuttgartAmtsgericht Stuttgart HRB 753654I. Allgemeine Angaben 1. Gliederungsgrundsätze ( § 265 Abs. 1-3 HGB) Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des § 265 HGB. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. Bilanzierungsmethode ( § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden. Das Anlage- und Umlaufvermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen, Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB liegen nicht vor. 3. Bewertungsmethoden ( § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. II. Sonstige Pflichtangaben ( § 268 HGB, § 285 HGB) 1. Ergebnisverwendung ( § 268 Abs. 1 HGB) Das Kalenderjahr 2022 schließt mit einem Jahresüberschuss von 357.148,80 EUR ab. Der Bilanzverlust (Verlustvortrag 2021 mit 4.898.477,94 EUR saldiert mit dem Jahresüberschuss in Höhe von 357.148,80 EUR) in Höhe von 4.541.329,14 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Verbindlichkeiten ( § 285 Nr. 1 HGB) Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht. 3. Belastung mit Steuern vom Einkommen und Ertrag ( § 285 Nr. 6 HGB) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fallen nicht an. 4. Leistungen an Geschäftsführer ( §285 Nr. 10 HGB) Kredite an Geschäftsführer wurden nicht gewährt. 5. Geschäftsführer ( § 285 Nr. 10 HGB)
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