CONFIDENCE software development AG

Am Kranen 8, 96047 Bamberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bamberg HRB 3998
Eingetragen
22.12.1999
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Analyse, Design, Entwicklung, Pflege und Vertrieb von Individual- und Standardsoftwareprodukten sowie Aufbau und Vertrieb von Hardwareprodukten.

Historie

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Management

NameRolle
Uwe Kamm
seit 11.7.2001
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

CONFIDENCE software development AG

Bamberg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

CONFIDENCE software development AG, Bamberg

AKTIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 8.444,00 13.743,00
II. Finanzanlagen 500,00 500,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 165.517,50 163.821,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.199,29 29.102,97
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.120,38 1.294,32
199.781,17 208.462,20

PASSIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen 37.500,00 37.500,00
eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Gewinnvortrag 138.349,45 125.275,23
III. Jahresüberschuss 15.870,53 13.074,22
166.719,98 150.849,45
B. Rückstellungen 3.300,00 1.700,00
C. Verbindlichkeiten 29.761,19 55.912,75
199.781,17 208.462,20

ANHANG für das Geschäftsjahr 2010

der Firma CONFIDENCE software development AG Bamberg

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 264,267 Absatz 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist demgemäß nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusätzlich waren die Bestimmungen des GmbHG zu beachten.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266,275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt in soweit nicht vor (Artikel 67 Absatz 8 Satz 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67 Absatz 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 war die Bilanzierung eines außerordentlichen Ergebnisses aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG nicht veranlasst.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

a) Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB wurden beachtet.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich gemäß § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben.

b) Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Einzelnen gelten die folgenden Besonderheiten:

Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.

Es wurde ausschließlich von der linearen oder von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen bei den Zugängen wurden zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Absatz 2a EStG im Zugangsjahr grundsätzlich als Aufwand erfasst. Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG für geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von untergeordneter Bedeutung ist.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Summe der Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposition sowie die Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr waren mit € 120.214,47 auszuweisen (Vorjahr € 110.325,74).

Das gezeichnete Kapital in Höhe von € 50.000,00 ist eingeteilt in 10.000 Aktien im Nennwert von € 5,00 je Aktie.

Auf eine Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren
Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
Gesamtbetrag
Verbindlichkeiten 29.761,19 0,00 0,00 29.761,19

Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen.

Zum Abschlussstichtag bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne von § 285 Nr. 28 HGB.

4. Sonstige Angaben

a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht.

b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Auf die Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

c) Vorstand

Einziger Vorstand der Gesellschaft ist Herr Uwe Kamm, Systementwickler, Stegaurach.

Gegenüber dem Vorstand bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen i.H.v. € 18.898,34 (Vorjahr € 26.267,65).

d) Mitglieder des Aufsichtsrates

Mitglieder des Aufsichtsrates sind:

Frau Elke Süßenguth, Stegaurach

Herr Ernst-Dieter Süßenguth, Neustadt b. Coburg

Frau Luise Süßenguth, Neustadt b. Coburg

e) Beschäftigte Arbeitnehmer

Auf die Angabe der durchschnittlichen Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet.

5. Ergebnisverwendung

Der Vorstand schlägt vor, den Jahresüberschuss i.H.v. € 15.870,53 zuzüglich des Gewinnvortrages i.H.v. € 138.349,45, insgesamt also € 154.219,98 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Bamberg, den 01.12.2011

CONFIDENCE software development AG

Uwe Kamm, Vorstand

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