Claus Huth GmbHLiquidiert

22043 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 28189
Eingetragen
30.7.1981
Branche
Großhandel mit chemischen ErzeugnissenBeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens der Claus Huth GmbH ist der Handel mit Chemikalien, chemisch-technischen Produkten, chemischen Rohstoffen und chemisch-technischen Ablagen. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Vermittlung von Lizenzrechten und Know how auf dem vorstehend genannten Gebiet. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. 2. Die Gesellschaft ist ferner im Rahmen des vorstehenden Absatzes berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator
Liquidator
Detlev Schmidt
seit 30.5.2002
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Claus Huth GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 8.423,00 14.465,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 8.422,00 14.464,00
B. Umlaufvermögen 379.242,63 410.621,63
I. Vorräte 95.283,91 207.024,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.869,71 19.294,42
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 266.089,01 184.302,25
Summe Aktiva 387.665,63 425.086,63

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 223.908,62 258.554,50
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 157.425,31 205.878,88
III. Jahresüberschuss 15.354,12 1.546,43
B. Rückstellungen 15.279,15 6.997,82
C. Verbindlichkeiten 148.477,86 159.534,31
Summe Passiva 387.665,63 425.086,63

Anhang

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der Claus Huth GmbH wurde unter Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften angepasst.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gliederung der Bilanz änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Angaben zu Bilanzierungs und Bewertungsmethoden

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs.6 (2) S.1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Zum Bilanzerstellungstermin waren alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingegangen, Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren daher nicht zu bilden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden unter Verwendung der gemäß UStG § 16 Abs. 6 ermittelten monatlichen Umsatzsteuerumrechnungskurse bewertet.

Geschäftsführer waren im abgelaufenen Wirtschaftsjahr Frau Karin Huth-Schmidt, Kauffrau und Herr Detlev Schmidt, Kaufmann

Hamburg, den 23.07.2018

gez. die Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.7.2018.

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