Lemmy
GmbH
Erftstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
595,50 |
987,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
70.726,82 |
35.134,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.331,35 |
795,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
74.653,67 |
36.917,39 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.595,31 |
29.777,54 |
| B.
Rückstellungen |
1.535,00 |
1.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.523,36 |
5.639,85 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
47.523,36 |
5.639,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
74.653,67 |
36.917,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Im Falle einer erstmaligen Anwendung der neuen
Schwellenwerte zur Einstufung der Größenklassen
gemäß Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
sind zusätzliche Angaben zu machen. Diese sind in den
beiden nachfolgenden Texten anzugeben.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Lemmy
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Erftstadt
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Köln
Register-Nr.: HRB 91301
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Folgende Anhaltspunkte begründen Zweifel an der
Unternehmensfortführung: Keine.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung von Fremdwährung erfolgte gem.
§ 256a HGB.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr
Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
bei jedem gesondert ausgewiesenen Bilanzposten zu
vermerken. Für diesen Bilanzausweis gibt es kein
generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der Bilanz oder dem
Anhang. Das heißt, dass diese Angaben in der Regel
nicht im Anhang auszuweisen sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7
Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein
Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter
dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge
dargestellt werden müssen.
Im DATEV-Assistenten zur Offenlegung beim
Bundesanzeiger werden diese Restlaufzeitvermerke in der
Fachlichen Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben
dadurch die Möglichkeit, für die Offenlegung die
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In
diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und
Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.
Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang
notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser
Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 2.580,00
(Vorjahr: EUR 2.580,00). Hierbei handelt es sich um eine
hinterlegte Kaution.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
47.523,36 EUR (Vorjahr: 5.639,85 EUR).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR
0,00 (Vorjahr:
EUR 0,00).
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von EUR 0,00
sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte: Keine.
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend der Altersversorgung aufzuführen: Keine.
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend verbundener Unternehmen aufzuführen: Keine.
Im Gesamtbetrag der nicht bilanzierten sonstigen
finanziellen Verpflichtungen sind folgende Angaben
betreffend assoziierter Unternehmen aufzuführen:
Keine.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 1
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung
|
Betrag
|
|
EUR
|
Stand bisheriger Kredite
|
188,83
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
423,79
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
1.509,47
|
= neuer
Kreditbestand
|
1.274,51
|
Kreditkonditionen neu vergebener Kredite
|
|
Auszahlungsbetrag
|
|
1.509,47
|
Rückzahlungsbetrag
|
|
1.509,47
|
Zinssatz
|
|
0,00
|
Laufzeit
|
|
< 1 J.
|
Sicherheiten
|
ohne; es handelt sich um
kurzfristige Verrechnungen.
|
|
Gewährte Vorschüsse und Kredite an Mitglieder
der Unternehmensorgane
Zu den zu Gunsten einzelner, Frau Ning Ding,
vergebenen Krediten wird ausgeführt: vgl. zuvor und
nachfolgend.
Zu den vergebenen Krediten zu Gunsten einzelner
persönlich haftender Gesellschafter wird berichtet:
Kreditentwicklung
|
Betrag
|
|
EUR
|
Stand bisheriger Kredite
|
188,83
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
423,79
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
1.509,47
|
= neuer Kreditbestand
|
1.274,51
|
Kreditkonditionen neu vergebener Kredite
|
|
Auszahlungsbetrag
|
|
1.509,47
|
Rückzahlungsbetrag
|
|
1.509,47
|
Zinssatz
|
|
0,00
|
Laufzeit
|
|
< 1 J.
|
Sicherheiten
|
ohne; es handelt sich um
kurzfristige Verrechnungen.
|
|
Unterschrift der Geschäftsführung
Der § 328 HGB legt fest, dass im Rahmen der
vollständigen oder teilweisen Offenlegung des
Jahresabschlusses die Abschlüsse so wiederzugeben
sind, dass sie den für ihre Aufstellung
maßgeblichen Vorschriften entsprechen.
Dies bedeutet, dass laut § 245 HGB unterhalb des
Abschlusses der Unterzeichner (und soweit vorhanden alle
persönlich haftenden Gesellschafter) und das
Unterschriftsdatum angegeben werden müssen.
Im Rahmen der elektronischen Weitergabe der Daten an
den Bundesanzeiger können die erforderlichen
handschriftlichen Unterschriften durch die
maschinenschriftliche Nennung der Unterzeichnenden ersetzt
werden, z.B. gez. Markus Mustermann.
Erftstadt, 5.11.2019
|
Ning Ding
|
Ort, Datum
|
Unterschrift
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.11.2019 festgestellt.
|