Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 10647
Vorher
Claudia Püschel-Knies GmbHHighClass Contacts GmbH
Eingetragen
13.5.1982
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
die Erbringung von Dienstleistungen zur Förderung und zum Nachweis partnerschaftlicher Beziehungen einschließlich aller üblichen Nebenleistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Wolfgang Mathäß
seit 12.1.2016
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
85.22%
14.78%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Wolfgang Mathäß
67551 Worms, Zelterstraße 87 c
25.566 €
85.22%
C****** K******
4.434 €
14.78%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Claudia Püschel-Knies GmbH

Worms

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 100,00 721,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,50 141,00
II. Sachanlagen 99,50 580,50
B. Umlaufvermögen 98.231,97 101.681,09
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 94.579,18 99.199,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.652,79 2.481,95
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 8.822,90 16.246,66
Bilanzsumme, Summe Aktiva 107.154,87 118.649,25

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Verlustvortrag 34.387,50 41.811,26
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 8.822,90 16.246,66
B. Rückstellungen 6.631,36 4.005,00
C. Verbindlichkeiten 100.523,51 114.644,25
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 100.523,51 114.644,25
Bilanzsumme, Summe Passiva 107.154,87 118.649,25

Anhang


A    Allgemeine Angaben




Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem gesetzlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können.


Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetzes (BILMOG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insbesondere insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VII 2 EGHGB nicht angepasst.


Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung nach dem Grundsatz Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige Abweichungen haben sich nicht ergeben.


Der Anlagenspiegel einschließlich der Angaben zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres, die Ergebnisverwendung und die Angaben zu den Gewinnrücklagen sind im Anhang und in den Bilanzerläuterungen dargestellt.






B    Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden




Das Sachanlagevermögen wird zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear, entsprechend der Nutzungsdauer.


Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis       € 410,00 wurden aus Vereinfachsgründen entsprechend § 6 Abs 2 S. 1 ESTG i. V. m. § 6 Abs. 2 a S. 5 ESTG im Erwerbsjahr einheitlich voll abgeschrieben. Somit wurde von der Neubildung eines Sammelpostens ab dem Wirtschaftsjahr 2010 kein Gebrauch gemacht.


Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu den Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB).


Der Warenbestand und die Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe wurden zu den Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet.


Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.


Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem Zinssatz von 5,5% abgezinst gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EStG.


Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).


Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).






C    Angaben zur Bilanz




 I. Bilanz


Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel.


In der Position Sonstige Vermögensgegenstände sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstehen.         


Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2011 festgestellt.

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