ProCoura
GmbH
Kiel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
51.700,00 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
51.700,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.959,20 |
40.556,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.017,08 |
35.086,25 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
3.537,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.942,12 |
1.932,80 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
11.959,20 |
92.256,26 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.959,20 |
12.079,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
12.920,69 |
3.002,67 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
120,11 |
9.918,02 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
32.934,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
0,00 |
47.242,35 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
11.959,20 |
92.256,26 |
Anhang
ProCoura GmbH
zum 31. Dezember 2009
1. Allgemeine Angaben
Die Kapitalgesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267
Abs. 2 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung
sind entsprechend den §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB
gegliedert. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach 288 HGB Gebrauch gemacht.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im
Anhang ausgeübt werden konnten, wurde der Vermerk in
der Bilanz gewählt.
Gegenüber den Vorjahren haben sich keine
Änderungen bezüglich der Ansatz- und
Bewertungsvorschriften ergeben.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögen
werden entsprechend der steuerlichen Handhabung zu
Anschaffungskosten aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden bis zu einem, um die
gesetzliche Vorsteuer gekürzten Wert von unter
150,00 €, im Jahr des Zugangs aktiviert, voll
abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang
ausgewiesen. Bei einem Wert von 150,00 € bis zu
1.000,00 € werden diese Wirtschaftsgüter in einen
Sammelposten eingestellt, welcher gesondert im
Anlagenspiegel ausgewiesen und über einen Zeitraum von
fünf Jahren abgeschrieben wird.
Die Vorräte werden grundsätzlich mit den zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige
Verwaltungs- und Sozialkosten nicht einbezogen worden.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch
angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die uneinbringlichen Forderungen werden
einzelwertberichtigt.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden nur
gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten €
50,00 übersteigt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresüberschusses.
3. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer ist Herr Wüst.
Kiel, den 10.01.2010
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