Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 33353
Eingetragen
21.6.2007
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Verwaltung und Betreuung von fremden Immobilien. Erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen

Historie

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Management

NameRolle
Dieter Hack
seit 28.5.2014
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

HMD Hack GmbH

Rotenburg/Wümme

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einlage auf das gezeichnete Kapital

12.500,00

12.500,00

B. Umlaufvermögen

16.779,24

14.843,94

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

6.120,30

4.217,10

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

10.658,94

10.626,84

Summe Aktiva

29.279,24

27.343,94



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

25.039,52

26.085,62

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

1.085,62

241,58-

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

1.046,10-

1.327,20

B. Rückstellungen

1.000,00

1.000,00

C. Verbindlichkeiten

3.239,72

258,32

Summe Passiva

29.279,24

27.343,94

ANHANG

HMD Hack GmbH , Rotenburg

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009

A. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB und befasst sich nach ihrem Unternehmensgegenstand mit den folgenden Aktivitäten:

Der Verwaltung und Betreuung von fremden Immobilien, erlaubnispflichtige Geschäfte sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft kann sich an anderen Gesellschaften beteiligen. Alle Handlungen sind gestattet, die dem Geschäftszweck mittel- und unmittelbar dienen können. Insbesondere kann die Gesellschaft die Funktion einer persönlich haftenden Gesellschafterin einer Kommanditgesellschaft ausüben.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der §§ 238 ff, 264 ff HGB sowie der Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Der erstellte Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, so dass keine weiteren Angaben notwendig sind.

Die Bilanz wurde gemäß § 266 HGB gegliedert, wobei nur die mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen wurden.

Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde weitgehend Gebrauch gemacht (§§ 274a, 276, 288 HGB). Soweit nicht bei der Aufstellung von den Erleichterungen Gebrauch gemacht worden ist, wird bei der Offenlegung von den Erleichterungen Gebrauch gemacht.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden bis auf die Verkürzung der Bilanzposten auf die Gesamtgruppenzahl gegenüber dem Vorjahr im Wesentlichen unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Im Jahresabschluss sind die Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge vollständig enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Passivposten und Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet worden.

Das Umlaufvermögen und das Eigenkapital und Verbindlichkeiten sind gesondert ausgewiesen und entsprechend gegliedert.

II. Bewertungsmethoden

1. Allgemeines zu den Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2009 wurden bis zum Bilanzstichtag fortgeschrieben.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen, dem auch tatsächlich und rechtlich nichts entgegensteht.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es galt der Grundsatz der vorsichtigen Bewertung. Insbesondere wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt, auch dann, wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Tag der Aufstellung bekannt geworden sind. Es wurden ausschließlich realisierte Gewinne ausgewiesen.

2. Allgemeine auf die Posten der Bilanz angewandten Bewertungsmethoden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert.

C. Angaben zur Bilanz

AKTIVA

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Es handelt sich um Forderungen aus Haftungsvergütungen sowie um Steuerforderungen.

II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel enthalten den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten.

PASSIVA

I. Eigenkapital

Der vorliegende Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum Bilanzstichtag EUR 25.000,00. Die ausstehenden Einlagen betragen EUR 12.500,00.

II. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben keine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2009:

Herr Dieter Hack

Er ist von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit.

Aufgrund der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB wurde auf die Angaben des § 285 Nr. 9a HGB verzichtet.

Aufgrund der weiteren Schutzklausel gemäß § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB wird für die Offenlegung der Abschlussunterlagen beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers auf die Vorlage des Vorschlags und des Beschlusses über die Verwendung des Ergebnisses verzichtet.

Die gesetzlichen Vertreter kleiner Kapitalgesellschaften haben zur Offenlegung beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers nur die Bilanz und den Anhang elektronisch einzureichen (§§ 326 Satz 1, 325 Abs. 1 HGB).

Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft bei der Offenlegung die Angaben betreffend die Gewinn- und Verlustrechnung nicht zu enthalten.

Im Übrigen macht die Gesellschaft von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses insbesondere von den Erleichterungen für die Anhangsangaben nach §§ 274a, 276, und 288 HGB Gebrauch, soweit nicht § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB dem entgegensteht. Soweit nicht bei der Aufstellung von den Erleichterungen Gebrauch gemacht wurden, ist beabsichtigt, diese bei der Offenlegung in Anspruch zu nehmen.

Rotenburg, den 07 .10.2010

___________________

Dieter Hack

Geschäftsführer

 

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