Hotel Garni
Balogh GmbH
Gerlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.056,39 |
40.246,57 |
| I.
Sachanlagen |
37.903,00 |
40.093,18 |
| II.
Finanzanlagen |
153,39 |
153,39 |
| B.
Umlaufvermögen |
65.389,51 |
75.097,34 |
| I.
Vorräte |
4.050,00 |
2.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
61.265,25 |
70.348,83 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
74,26 |
2.348,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.454,37 |
11.948,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
106.900,27 |
127.292,72 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.737,23 |
24.336,64 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
1.227,95 |
1.202,36 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.599,41 |
25,59 |
| B.
Rückstellungen |
4.500,00 |
6.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.663,04 |
96.756,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
106.900,27 |
127.292,72 |
Anhang
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Hotel Garni Balogh GmbH wurde
nach den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs - im Geschäftsjahr erstmals in der
Fassung nach Inkrafttreten des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) - in
Verbindung mit den rechtsform- spezifischen
Sondervorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die erstmalige Anwendung führt zu einer
Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit.
Eine Anpassung der Vorjahreszahlen ist entsprechend dem
Wahlrecht des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht erfolgt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§ 252
I HGB)
a) FORTFÜHRUNG DER
UNTERNEHMENSTÄTIGKEIT (§ 252 I Nr.2 HGB)
Einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit
stehen keine tatsächlichen und rechtlichen
Gegebenheiten entgegen.
b) EINZELBEWERTUNG (§ 252 I Nr.3 HGB)
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlußstichtag einzeln bewertet worden.
c) PRINZIP DER VORSICHT (§ 252 I Nr.4
HGB)
Es ist vorsichtig bewertet worden, vorhersehbare
Risiken und Verluste sind berücksichtigt. Gewinne sind
nur insoweit berücksichtigt, als sie auch realisiert
sind.
d) PERIODENABGRENZUNG (§ 252 I Nr.5 HGB)
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
sind berücksichtigt worden.
Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Abschreibung der Zugänge des
Geschäftsjahres erfolgt pro rata temporis. Bei
voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von 150,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde bei
Zugang bis zum 31.12.2009 ein Sammelposten gebildet und
linear über 5 Jahre abgeschrieben. Bei Zugängen
seit dem 01.01.2010 wurden die
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
bis zu 410,00 Euro im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die
geänderte Bewertungsmethode hat keinen wesentlichen
Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegendene Wert
angesetzt.
Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter
Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen
für erkennbare Risiken ausgewiesen. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zudem eine
Pauschalwertberichtigung abgezogen.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch
nicht veranlagten Steuern. Sie sind wie auch die sonstigen
Rückstellungen mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr beträgt 43,74 TEuro (VJ 56,65
TEuro).
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von 46,21 TEuro (VJ 56,65 TEuro).
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital lautet gem. § 1 EGGmbHG
weiterhin auf Deutsche Mark, es beträgt 50.000DM.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 39,26 TEuro
(Vorjahr: 39,36 TEuro).
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von 26,70 TEuro (Vorjahr: 26,30 TEuro).
Sonstige Angaben
Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Name
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Vorname
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Beruf
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Dauer
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Herzog
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Theresia
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kfm. Angestellte
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01.01.2010 - 31.12.2010
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Balogh
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Carmen
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Großhandels-Kauffrau
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01.01.2010 - 31.12.2010
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Gem. § 288 HGB unterbleibt die Angabe der
Gesamtbezüge der Geschäftsführer.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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