Gewerbepark Ohorn GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
André Maik Döhring seit 13.3.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
AMD Holding UG (haftungsbeschränkt)DresdenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileJahresabschluss Für das Unternehmen besteht Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsund Gesellschaftsrechts beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sowie der Offenlegung/Hinterlegung wurde, soweit gewünscht, von den größen abhängigen Erleichterungen des § 267 HGB Gebrauch gemacht. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB ist für diese Gesellschaft ab dem Jahr 2018 zutreffend. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde aus der Eröffnungsbilanz, den Geschäftsbüchern des Berichtsjahres, den Bilanzinventaren sowie den sonstigen Bilanzunterlagen, mit Hilfe einer Hauptabschlussübersicht, ordnungsgemäß entwickelt. Die Gesellschaft hat im Jahr 2019 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von Euro 2.144,87 zu verzeichnen. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivsei te sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. Bestandsnachweis * Das Inventar wurde nach den Vorschriftendes § 240 HGB aufgestellt. * Das Anlagevermögen wird in einem Abschreibungsverzeichnis geführt. * Die Geldbestände sind aus den Aufzeichnungen im Kassenbuch ersichtlich. * Das Vorratsvermögen ist durch Inventuren nachgewiesen worden. * Die Bestände der Forderungen sind in ei ner Saldenliste, einem Kontokorrent und durch Kontoauszüge der Banken nachgewiesen. * Die Schulden bzw. Verbindlichkeiten sind sowohl in den Saldenlisten als auch in den Kontoauszügen der Banken nachgewiesen. Bewertung und Gliederung Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens aus gegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten sind ggf. dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: * Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung vermindert. * Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. * Die degressive Abschreibung wurde in den gesetzlich zulässigen Fällen angewandt, soweit dies zu einer höheren jährlichen Abschreibung führte. * Das nicht abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bewertet. Teilwertabschreibungen wurden vorgenommen, da hierfür Gründe erkennbar waren. * Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. * Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. * Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagespiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde. * Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte (Börsen- oder Marktpreis) am Bilanzstichtag niedriger waren, wurde auf diese abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen. * Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt. * Zum Bilanzerstellungstermin waren nicht alle Forderungen aus Lieferung und Leistung eingegangen. Einzeloder Pauschalwertberichtigungen wurden jedoch nicht gebildet. * Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. * Bezüglich der Gesellschafterdarlehen liegen Darlehensverträge mit qualifizierten Rangrücktrittvereinbarungen vor. * Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. * Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. * Der Ausweis von latenten Steuern erfolgte gem. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB n.F. nicht. Die Geschäfte der AMD Holding UG wurden im Geschäftsjahr geführt durch den Geschäftsführer André Döhring (Dipl.-Ing.). die handschriftliche Unterschrift nach § 245 HGB
Dresden, den 24.11.2020 gezeichnet André Döhring, Dipl.-Ing. Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2020 festgestellt. |
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