Cotta
GmbH
Meckenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.058,00 |
2.741,50 |
| I.
Sachanlagen |
2.058,00 |
2.741,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
81.490,14 |
79.291,93 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73.325,48 |
70.884,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
71.601,86 |
69.480,27 |
| II.
Wertpapiere |
0,00 |
0,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.164,66 |
8.406,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.548,14 |
82.033,43 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
81.505,64 |
78.301,02 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
55.941,05 |
52.736,43 |
| davon
Gewinnvortrag |
52.736,43 |
63.400,87 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
2.455,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
542,50 |
1.277,41 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
542,50 |
1.277,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.548,14 |
82.033,43 |
Anhang zum 31. Dezember 2011
Cotta GmbH i. L. , Meckenheim
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz ist entsprechend dem
Gliederungsschema des § 266 HGB erstellt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.
Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen
des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Anschaffungskosten bis
EUR 410,00 wurden bis zum Geschäftsjahr 2007 und
werden ab dem Geschäftsjahr 2010 im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
Umlaufvermögen
Sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
Das Körperschaftsteuerguthaben in Höhe von
EUR 7.524,00, das im Zeitraum 2008 bis 2017 ratierlich zur
Auszahlung gelangen wird, wurde mit dem Barwert in
Höhe von EUR 3.006,24 zum 31.12.2011 unter Verwendung
eines Abzinsungssatzes von 5,5% p.a. bilanziert.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3.
Sonstige Angaben
Die Durchführung der Liquidation obliegt Frau
Renate Cotta, Meckenheim, Kauffrau.
Meckenheim, den 28. November 2012
Renate Cotta Liquidatorin
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|
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 69.313,57 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 66.064,20 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2012 festgestellt.
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