Andris GmbH
Meisenweg 37, 67346 Speyer, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Andris seit 3.2.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Andris GmbHSpeyerJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2022Allgemeine AngabenDie Andris GmbH hat ihren Sitz in Speyer und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Ludwigshafen (Reg.Nr. HRB 64284). Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Der Jahresabschluss stellt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dar. Besondere Umstände, auf Grund derer eine Vergleichbarkeit der einzelnen Posten des Jahresabschlusses mit denen des vorhergehenden Geschäftsjahres nicht möglich ist, liegen nicht vor. Von der Erleichterungsmöglichkeit des § 264 Abs. 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Grundlagen der RechnungslegungFür das Unternehmen besteht nach § 238 HGB Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Andris GmbH zum 31.12.2021 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten liegen nicht vor. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 (geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzZur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sachanlagen wird auf die als Anlage beigefügte Entwicklung des Anlagevermögens verwiesen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Im Rechnungsabgrenzungsposten ist kein Disagio enthalten. Sonstige Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlusserstellung sowie übrige Rückstellungen. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren beträgt EUR 56.000,00 (VJ: EUR 56.000,00). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von EUR 72.840,25 (VJ: EUR 96.069,42) enthalten. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige AngabenSoweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen jährliche Mietverpflichtungen in Höhe von EUR 38.868,00. Die Mietverträge haben eine unbefristete Laufzeit. Betriebsgröße Das Unternehmen ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen, die nicht nach § 316 HGB geprüft werden muss. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres - und auch noch heute - lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Björn Andris, Techniker, Speyer. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.12.2023. |
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